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claus wentz
07.05.2010, 12:01
Hallo CH-Experten,

ich hab´ da mal ´ne Frage:
Mir liegt ein R-Brief von Triesen nach Leipzig vor vom 15.02.1928, verklebt wurden die MiNr. 66 und 78 bis 81, also 70 Rappen. War das portogerecht?
Ich möchte das Stück in ein Exponat einbauen, dazu natürlich die richtige Beschreibung.

Vielen Dank für die Hilfe.
Claus Wentz

Afredolino
07.05.2010, 14:41
Hallo Claus Wentz

Der Posttarif für einen Brief Schweiz - Deutschland bis 20 Gramm betrug damals 30 Rappen + Einschreibgebühr von 40 Rappen = 70 Rappen, also Portogerecht.

Gruss
Afredolino

claus wentz
07.05.2010, 15:34
Große Entschuldigung: Ich meinte natürlich Liechtenstein, was ja an Triesen und den MiNr. zu sehen ist. Ja, was die schwarzen Gäule (Rappen) so bewirken können.
Alfredolino: Vielen Dank!

Afredolino
07.05.2010, 16:17
Hallo Claus Wentz

Ich hab mich schon etwas über die MiNr'n. gewundert....aber ich wusste ja nicht, aus was für einem Michelkatalog Du diese Nummer'n rausgesucht hast ;) Ich arbeite hauptsächlich mit dem SBK.....der enthält zwar auch die entsprechende Michelnummer......aber deine Nummer'n konnte ich da nicht eindeutig zuordnen. Aber mit "Triesen" hätte ich ja auch darauf kommen können, das dieser Ort in Liechtenstein liegt :o

Die Posttarife für Liechtenstein waren ab dem 1. Februar 1921 identisch mit den schweizerischen Tarifen. Deshalb ist dein Brief immernoch portogerecht frankiert ;)

Gruss
Afredolino