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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 55-Cent-Briefmarke manipuliert: 6 Wochen Haft ohne Bewährung



Cophila
11.03.2010, 14:17
Wirbel um manipulierte 55 Cent - Briefmarke

Wie aktuell bekannt, hat das Augsburger Amtsgericht einen Insassen der JVA Kaisheim am heutigen Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von sechs Wochen ohne Bewährung verurteilt.

Der Täter hat eine bereits verwendete Briefmarke noch einmal benutzt. Das Gericht war sich nach der Beweisaufnahme sicher, dass der Angeklagte die bereits von seiner Frau manipulierte Briefmarke abgewaschen, so den Stempel entfernt und diese dann wiederverwendet hat. Der Brief wurde abgefangen und somit lag versuchter Betrug vor.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Monate Freiheitsstrafe beantragt.

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-briefmarke-manipuliert-verurteilt-_arid,2093458_regid,2_puid,2_pageid,4490.html

crantsch
11.03.2010, 14:39
mit "ja" gestimmt - sonst schreit doch auch alles und jeder, bloss weil mal wieder angeblich zu "weich" geurteilt wurde. Jetzt also ist das zu hart? Was denn nun?

Im übrigen dürfte unser Rechtsstaat immer noch zigmal besser sein als Staaten, in denen man auch schon mal "so" von der Bildfläche verschwindet.

lebenslauf
11.03.2010, 16:03
Betrug bleibt Betrug, egal wie hoch der Betrag ist!!

Fehldruck
11.03.2010, 16:59
Die Höhe des Betrages spielt natürlich eine Rolle für die weitere Verfolgung, Verurteilung und Höhe der Strafe.
Im Regelfall wird so ein Verfahren wegen Geringfügigkeit(Geringfügigkeit ist bis 50Euro/wird oft auch ganz ohne Auflagen eingestellt zum Jammer vieler diebstahlsgeplagter Ladenbesitzer) eingestellt. Es spielt bei so kleinen Beträgen eine Rolle wer und warum er so etwas macht.
Ist das Verfahren eingestellt, würde ich den Frankierer öffentlich nicht Betrüger nennen. (Denken würde ich aber auch- Betrug ist Betrug!!)

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153.html

Hier ist es wohl aber so, daß der Akteur in der Bewährungszeit ist.
Aber auch hier darf man zumindest bei der Strafhöhe noch gespannt sein, da das Urteil nicht rechtskräftig ist.

Fehldruck

abrixas
11.03.2010, 17:14
....
Im übrigen dürfte unser Rechtsstaat immer noch zigmal besser sein als Staaten, in denen man auch schon mal "so" von der Bildfläche verschwindet.

Es müßte mutmaßlicher Rechtsstaat heißen!

Und daher Nein!:mad:

Alexander Schonath
11.03.2010, 17:39
Die Frage ist falsch gestellt, denn die BRD ist nun mal ein Rechtsstaat.
Die Frage müßte lauten, ob ein solches Urteil gerechtfertigt ist oder nicht.
Bei der Urteilsfindung wurden die Vorstrafen dieses Mannes berücksichtigt. Und man sollte bedenken, daß es eben sehr vielen Betrügern „im Blut liegt”, so zu handeln. Somit dient dieses Urteil - es waren bestimmt auch Laierrichter (Schöffen) daran beteiligt - zur Abschreckung.

Cophila
11.03.2010, 17:46
Betrug bleibt Betrug, egal wie hoch der Betrag ist!!

"Versuchter ..." ist kein vollendeter. Zumal muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden!

Nach Auskunft von Radio Bayern 5 wäre nach Auffassung des Richters bei einem Täter "in Freiheit" das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

Demnach ist nicht jeder vor dem Gesetz gleich. Und wer schon bestraft ist, auf dem wird offenbar nochmal zusätzlich draufgeprügelt.

€ 50,-- Geldstrafe + die Kosten des Verfahrens ohnehin, wären rechtsmoralisch adäquat gewesen.

So wertvoll war die Briefmarke mit 55 Cent nun auch wieder nicht. ;)

Jurek
11.03.2010, 17:53
Entschuldigung, wenn ich auch hier wieder den Senf einbringe mit den sog. „3D-Briefmarken“, aber da muss niemand diese wie mit „speziellen Klebstoff“ präparieren, sondern die Staatsdruckerei (oder die, die das OFFIZIELL herstellen) macht sich schon damit strafbar (?) weil nachgewiesenermaßen (ich habe es auch selber getestet!) darauf der Stempel nicht hält und leicht schon mit Fingern abgewischt werden kann!
Wo soll so was als Briefmarke wirklich erlaubt sein – nach welchen Bestimmungen?
Dass solche Kunststoffbeschichteten „Briefmarken“ dann wieder verwendet werden könnten (ohne dass man sie selber wie präpariert), macht sich doch die Post (oder von der staatlichen Seite her) doch selber schuldigt, und müsste auch angeklagt werden!? :D
Ich weiß nur, dass die DDR-MiNr.339b, war schon am Ausgabetag eigentlich ungültig …

Zwar kann ich in gewisser weise nachvollziehen, dass die Papierbriefmarken da seitens PRIVAT (seiner Frau) zwecks Wiederverwendung manipuliert wurden – dass das ein Strafdelikt ist, aber wenn man ungestempelte Briefmarke/n (der Automat erwischt nicht alle) oder die aus Kunststoff dann, wo auch auf dem Weg der Stempel so leicht abgewischt wird, AUCH gleich Gerichtlich verfolgen müsste? Oder wäre die Post auch dafür verantwortlich zu machen?

olikli
11.03.2010, 19:44
Betrug ist Betrug, und deshalb geht die Strafe angesichts der Vorstrafen in Ordnung. Bei einem Ersttäter hätte man sicher nicht soviel Aufhebens gemacht. Aber wie wäre denn beispielsweise ein Fall zu werten, in dem bei der Beweisaufnahme herauskommt, dass ein gewerblicher Händler in großem Stil Pritt-Ware verwendet?

Passend zu diesem Thema: Ein Kunde aus dem benachbarten Ausland hatte mir neulich einen vorfrankierten Rückumschlag geschickt. Bei genauerem Hinsehen war zu erkennen, dass zwei Marken mittig halbiert und wieder zusammengesetzt waren. Er war ganz verwundert, warum ich mich geweigert habe, den Brief abzuschicken und auf Ersatz des Portos bestanden habe. Er habe das schon oft so gemacht, und es sei noch nie etwas passiert. Selber betrügen ist eine Sache, aber andere auch noch zum Betrug nötigen?

Viele Grüße,
Oliver

brfmhby
11.03.2010, 21:55
es ist ein unterschied in der kriminellen energie, die man aufbringen muss, um marken mit kleber extra zu präparieren um gezielt eine leistung zu erschleichen, oder ob man eine nicht gestempelte marke einfach noch einmal benutzt...

man kann sich lange und nutzlos darum streiten, ob das strafmass nun angemessen ist oder nicht. fakt ist, er hat mist gebaut und damit muss er dafür gerade stehen. wer kann schon eine gesellschaft organisieren, die objektiv gerecht für alle ist? es gibt auch wesentlich schlimmere verwerfungen.

kurz: schade um die zeit.

22028
11.03.2010, 21:56
Wie steht schon in der Bibel ".... Der werfe den ersten Stein...

Und ich habe mit Nein gestimmt...

olikli
11.03.2010, 22:06
Wer 70 statt 50 fährt, weiß auch dass er es nicht darf. Und er muss die Strafe akzeptieren. Deswegen stellt auch keiner den Rechtsstaat in Frage. Das ist zwar jetzt keine Straftat im engeren Sinne, aber der Mechanismus ist der gleiche.

mur
11.03.2010, 22:50
Das Ganze hat sich in Bayern abgespielt? ... :rolleyes:
Sowas gibt es nur in Bayern! :D
In einem Rechtsstaat wird dieses Willkürurteil von der nächsten Instanz kassiert werden. :)
Schade, daß mich - weil nicht vorbestraft - so ein Urteil nicht ereilen wird. Diese vier Wochen würde ich mit stolzgeschwellter Brust zur Erheiterung meiner Mitbürger absitzen. :D
Mit kohlhaas´schen Grüßen mur

crantsch
12.03.2010, 07:33
Es müßte mutmaßlicher Rechtsstaat heißen!

aha - und das begründest du wie? Mich nerven nämlich Leute, die zwar die Wohltaten unseres Sozialstaates in vollen Zügen geniessen, aber bei jeder Gelegenheit rum-mosern wie schlimm der ist.

petzlaff
12.03.2010, 07:44
"Versuchter ..." ist kein vollendeter.

... aber nach StGB §263 Absatz 2 strafbar:

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Ungeachtet dessen finde ich es unerträglich, wie unser "Rechts"staat in der Lage ist, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen. Was soll das ganze Geschrei mit Abstimmung hier etc. pp., wenn der zitierte Zeitungsartikel im letzten Satz lapidar erklärt (aber das liest ja dann eh keiner mehr, der sich vorher bereits durch journalistische Demagogie hat einfangen lassen), dass das Urteil nicht rechtskräftig ist?

Angesichts dieser offensichtlichen Hexenjagd habe ich bewusst mit "NEIN" gestimmt.

Ich möchte gern einmal wissen, wieviele, die mit JA stimmen (würden) bei ihrer jährlichen Steuererklärung bereits versucht haben, das Finanzamt zu betrügen. Aber so etwas gilt ja in dem kollektiven Selbstverständnis, welches einen Vorbestraften wegen einer Lappalie zum Schwerstverbrecher macht wohl bestenfalls als Kavaliersdelikt - eher noch als Volkssport für ansonsten unbescholtene Bürger.

fricke
12.03.2010, 10:55
Es ging ja hier nicht um eine Briefmarke.
Der Richter sagte ja wohl auch, dann hätte er das Verfahren eingestellt.
Es geht hier um einen weiteren Betrugsversuch eines wahrscheinlich notorischen und wegen zahlloser Betrügereien vorbestraften Betrügers, der noch nicht einmal in Bewährung war, sondern sogar noch einsaß.
Und während dieser Zeit versucht er schon wieder systematisch zu betrügen.
Ein Unbelehrbarer.
Ich habe keinerlei Mitleid.

petzlaff
12.03.2010, 11:38
Es ging ja hier nicht um eine Briefmarke.
Der Richter sagte ja wohl auch, dann hätte er das Verfahren eingestellt.
Es geht hier um einen weiteren Betrugsversuch eines wahrscheinlich notorischen und wegen zahlloser Betrügereien vorbestraften Betrügers, der noch nicht einmal in Bewährung war, sondern sogar noch einsaß.
Und während dieser Zeit versucht er schon wieder systematisch zu betrügen.
Ein Unbelehrbarer.
Ich habe keinerlei Mitleid.

Das ist eine Unterstellung, die solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt selbst rechtswidrig ist.

Lieber @Fricke - dein Urteil beruht auf Mutmassungen, Wahrscheinlichkeiten und Vorverurteilungen aufgrund der publizierten Vorgeschichte eines bezüglich dieser möglichen Straftat nicht rechtskräftig Verurteilten. Solange jemand nicht rechtskräftigt verurteilt ist, darf er (Gott sei Dank ist das in unserem Rechtsstaat immer noch so) nicht z.B. als "Betrüger" bezeichnet werden. Wer so etwas trotzdem tut, egal ob auf der Strasse, in der Kneipe oder in einem Internetforum macht sich selbst strafbar - egal ob der Beschuldigte bereits einsass oder nicht.

Alexander Schonath
12.03.2010, 12:54
Das ist eine Unterstellung, die solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt selbst rechtswidrig ist.

Lieber @Fricke - dein Urteil beruht auf Mutmassungen, Wahrscheinlichkeiten und Vorverurteilungen aufgrund der publizierten Vorgeschichte eines bezüglich dieser möglichen Straftat nicht rechtskräftig Verurteilten. Solange jemand nicht rechtskräftigt verurteilt ist, darf er (Gott sei Dank ist das in unserem Rechtsstaat immer noch so) nicht z.B. als "Betrüger" bezeichnet werden. Wer so etwas trotzdem tut, egal ob auf der Strasse, in der Kneipe oder in einem Internetforum macht sich selbst strafbar - egal ob der Beschuldigte bereits einsass oder nicht.Da der Name nicht genannt wird, kann Herr Fricke das mit ruhigen Gewissen schreiben.

Abgesehen davon, kann der Mann als Betrüger bezeichnet werden - denn er wurde ja bereits (mehrmals) rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt.

petzlaff
12.03.2010, 14:23
Abgesehen davon, kann der Mann als Betrüger bezeichnet werden - denn er wurde ja bereits (mehrmals) rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt.

Das ist ein Irrtum - so etwas gilt vielleicht in den USA aber nicht hier bei uns.
Wenn das so wäre, hieße das ja, dass jemand (entsprechend Vorbelasteter) jederzeit ohne Beweise und ohne rechtskräftige Verurteilung, und damit auch ohne angemessenes Recht auf Verteidigung (alles Genannte gehört natürlich zusammen) öffentlich gebrandmarkt werden könnte.

Erstens ist das gegen das Grundgesetz und zweitens leben wir zumindest hier nicht mehr im Mittelalter.
Wenn man so etwas liest kann man sich nur freuen, dass man irgendwann bald sterben wird und die eskalaierende Perversion des allgemeinen laienhaften Rechtempfindens nicht mehr bis zum bitteren Ende ertragen muss.

abrixas
12.03.2010, 16:44
Das ist ein Irrtum - so etwas gilt vielleicht in den USA aber nicht hier bei uns.
Wenn das so wäre, hieße das ja, dass jemand (entsprechend Vorbelasteter) jederzeit ohne Beweise und ohne rechtskräftige Verurteilung, und damit auch ohne angemessenes Recht auf Verteidigung (alles Genannte gehört natürlich zusammen) öffentlich gebrandmarkt werden könnte.

Erstens ist das gegen das Grundgesetz und zweitens leben wir zumindest hier nicht mehr im Mittelalter.
Wenn man so etwas liest kann man sich nur freuen, dass man irgendwann bald sterben wird und die eskalaierende Perversion des allgemeinen laienhaften Rechtempfindens nicht mehr bis zum bitteren Ende ertragen muss.


Ganz einfach: Rechtsempfinden und Rechtspflege haben nichts gemein. Man sehe sich nur (falls abgeschlossen) die Versicherungsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung an. Reinste Verar...e!:mad:

Jurek
12.03.2010, 16:45
Dabei wohl die größere Schuld trägt seine Frau, DIE diese Marken präpariert hatte…
Und wie ich (dazu indirekt) auf der Vorderseite erwähnte, in anderen Fällen, wenn die Briefmarke gar nicht abgestempelt wurde oder sonst wie vom Umschlag abgewaschen wurde (wo dabei schon der Stempel von dieser Kleberschicht mitweggeht) – das ist so eine Sache… Denn nach dem Bericht (soweit ich das verstanden habe), musste er nix weiter machen (also die Marken nicht manipulieren), als nur normal sie vom Brief im Wasserbad ablösen, wie wir es auch tun. Dann ging auch automatisch die Klebeschicht mit dem Stempelabschlag weg…
Denn m. E. die österreichische Post macht sich auch strafbar[?], wenn sie ihre „3D-Marken“ Kunststoffbeschichtet herausgibt, wo der Stempel drauf nicht hebt! …… ??

petzlaff
12.03.2010, 17:31
Ganz einfach: Rechtsempfinden und Rechtspflege haben nichts gemein.

Ich denke, hier machst du es dir ein wenig zu einfach.
Es kommt auf die Betonung an: Das was du hier propagierst ist "Rechts"empfinden und nicht Rechtsempfinden.

Nur die ganz bescheidene Meinung eines Bürgers eines Rechtsstaats (ohne Anführungszeichen).

Was verstehst du in diesem Zusammenhang eigentlich unter Rechtspflege? Und warum zitierst du in keinerlei Weise das für jeden eindeutig verständliche Wort Rechtsprechung?

abrixas
12.03.2010, 18:00
Ich denke, hier machst du es dir ein wenig zu einfach.
Es kommt auf die Betonung an: Das was du hier propagierst ist "Rechts"empfinden und nicht Rechtsempfinden.

Nur die ganz bescheidene Meinung eines Bürgers eines Rechtsstaats (ohne Anführungszeichen).

Was verstehst du in diesem Zusammenhang eigentlich unter Rechtspflege? Und warum zitierst du in keinerlei Weise das für jeden eindeutig verständliche Wort Rechtsprechung?

..am besten schaust Du da nach:

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtspflege