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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist dieser DBZ-Inserent seriös ?



Alter Sammler
14.09.2009, 10:15
In nahezu jeder Ausgabe der DBZ inseriert ein Händler vorne und hinten beim DBZ-Cover mit Sonderangeboten.
Mir fehlen in meiner Berlin-Sammlung noch einige postfrische Sätze aus den Anfangsjahren.

In der neuesten Ausgabe der DBZ hat der Händler

Briefmarkenhandlung Ronald Finzer
Postfach 12 48
69200 Sandhausen
Tel.: (0 62 24) 8 03 83

den Berliner Stephansatz (**) für 295,00 Euro (29,50 % ME) und den Berliner Bautensatz für 285,00 Euro (31,67 % ME) "im Angebot".
Des Weiteren bietet er beide Posten zusammen für 555,00 Euro (29,21 % ME) an.
Laut Inserat sollen die Marken Luxusqualität besitzen und in "teils geprüfter Erhaltung" (was auch immer das heissen mag ....) geliefert werden.

Meine Frage an die Experten hier im Forum geht nun dahin:

Wer hat Erfahrungen mit diesem Händler gemacht ?
Ist dieser Händler seriös und entspricht gelieferte Ware den Versprechnungen in den Inseraten ?
Hat vielleicht jemand dieses o.a. Angebot bereits geordert und Erfahrungen mit der dann gelieferten Briefmarken gemacht ?
Was bedeutet "teils geprüfte Erhaltung" ?

Ich würde mich sehr freuen, bald Antworten auf meine Fragen zu bekommen.

Mit freundlichen Grüssen

Alter Sammler

22028
14.09.2009, 10:28
Mit ist nichts negatives bekannt..., im allgemeinen bieten Händler (dass müssen sie sogar vor Gesetz her) aber auch ein Rückgaberecht an, so dass das OK sein dürfte, im Zweifelsfalle mal kurz dort anrufen.

saeckingen
14.09.2009, 10:52
in "teils geprüfter Erhaltung" (was auch immer das heissen mag ....)

Ich vermute, dass die besseren Werte geprüft sind, die Billigwerte der Serien nicht. Genau kann Dir das aber der Anbieter beantworten - einfach mal anrufen und Details erklären lassen.

Zum Händler ist mir im Gegensatz zu einigen anderen Anbietern in der DBZ nichts negatives bekannt.

Kontrollratjunkie
14.09.2009, 11:21
Man sollte beim Kauf von besseren Stücken immer einen Prüfvorbehalt
einräumen lassen. Ist der Händler seriös und steht zu seiner Ware,
sollte das ein Selbstgänger sein.
Nach Erhalt der Marken kannst Du dann immer noch entscheiden, ob eine
(Nach-)Prüfung bei den Herren Schlegel angezeigt ist, oder nicht.

Gruß
KJ

Fehldruck
14.09.2009, 11:50
@Alter Sammler

Ich hatte vor Jahren auf Grund einer ähnlichen Problematik mal Bilder angefordert und nix bekommen. Die Begründung war, daß bereits alles geschrieben steht.

Warum möchtest Du soviel Geld ausgeben?
Berlin Mi 35-41 postfrisch gibt es z.B. von seriösen Anbietern über eine große online- Auktion per Sofortkauf ab 200Euro und komplett Schlegel BPP geprüft ab 249Euro und Du siehst alle Marken. Den Bautensatz gibt es ab 249Euro mit Prüfgarantie. Hier wären die 285Euro von Finzer wahrscheinlich ein gutes Angebot im Vergleich mit Sofortkauf-Angeboten, wenn komplett tiefstgeprüft oder mit Attest geliefert wird.

Wenn Du etwas mehr Zeit hast, ist über eine Auktion bestimmt noch ein etwas günstigerer Preis drin.

bzw. frag doch Finzer per mail an, ob er Dir Bilder der Marken sendet, vielleicht haben sich ja die Geschäftspraktiken geändert.

Fehldruck

drmoeller_neuss
14.09.2009, 12:23
Laut Inserat sollen die Marken Luxusqualität besitzen und in "teils geprüfter Erhaltung" (was auch immer das heissen mag ....) geliefert werden.

Luxusqualität können auch Fälschungen haben.

Wichtig ist, daß die Marken "echt" und "postfrisch" sind. Das sind Eigenschaften, auf den Du den Händler festnageln kannst.

"teils geprüfter Erhaltung" klingt wie "ein bißchen schwanger" :confused:

Wie schon angemerkt, kannst Du die Marken auch günstiger bekommen, mußt dann aber auf das Farbinserat auf dem teuersten Anzeigenplatz der DBZ verzichten. :p

Alter Sammler
14.09.2009, 18:23
Herzlichen Dank für die vielen und sehr informativen Antworten.

Ich werde den Händler einmal anrufen und ihm Fragen zu allen relevanten Fragen stellen.

Vielleicht gibt es ja sogar die Möglichkeit, dass er mir die Marken als Bilddatei schickt. Dabei sollten sowohl der Markenbildteil als auch die Markenrückseite (wegen der Prüfzeichen) abgebildet sein. Aufgrund der Beschreibung in dem Inserat erwarte ich eigentlich keine Fotoatteste.

Mit freundlichen Grüssen

Alter Sammler

PS.

Welche Briefmarken-Online-Auktionen sind denn empfehlenswert ?
Ich kenne mich auf diesem Ressourt überhaupt nicht aus und so bin ich auch beim Suchen über Google zu keinem brauchbaren Ergebnis gekommen.
Vielleicht kann mir der eine oder andere ein paar Tipps (mit URL) zu guten Online-Auktionen geben ?

Alexander Schonath
14.09.2009, 22:36
In nahezu jeder Ausgabe der DBZ inseriert ein Händler vorne und hinten beim DBZ-Cover mit Sonderangeboten.

Laut Inserat sollen die Marken Luxusqualität besitzen und in "teils geprüfter Erhaltung" (was auch immer das heissen mag ....) geliefert werden.

Meine Frage an die Experten hier im Forum geht nun dahin:

Was bedeutet "teils geprüfte Erhaltung" ?

Ich würde mich sehr freuen, bald Antworten auf meine Fragen zu bekommen.

Mit freundlichen Grüssen

Alter Sammler

Dieser Händler bietet ja die Briefmarkenausgaben von Anfang bis zum Jahr 1955 an. Die geprüften Ausgaben hat er mit einem „g” gekennzeichnet.
Vermutlich weist er in der Überschrift mit „in teils geprüfter Erhaltung” darauf hin.

Er schreibt auch g. = geprüft Schlegel (Marken mit geringem Handelswert werden laut Prüfordnung nicht geprüft)
Dies ist eine vom Büro Schlegel von der Prüfordnung abweichende Prüfbedingung, denn in der Prüfordnung des BPP heißt es:

6.6. Geringwertige Prüfstücke erhalten in der Regel kein Prüfzeichen.

Ich will keine Wertung für oder gegen irgendeinen Händler oder eines Auktionshauses abgeben, wenn ich schreibe, daß mit dem Begriff „Luxusqualität” viel „Schindluder” getrieben wird.

Bei einem Versandhändler haben Sie gegenüber einem Auktionshaus den Vorteil, daß Sie ein gesetzlich vorgeschriebenes Rückgaberecht haben.
Bei einem Sofortkauf bei Online-Auktionen habe ich große Bedenken.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen (auch Prüfzeichen werden gefälscht), bestellen Sie die Marken mit einen Nachprüfvorbehalt und senden sie diese Marken an das Büro Schlegel. Sie müssen aber mit einer Wartezeit von etwa 6 Wochen rechnen.

Fehldruck
14.09.2009, 23:21
@Alter Sammler

Nur ein Beispiel und die Vorgehensweise, da Du wohl ein Internet Neuling bist:

1. Geh z.B. mal auf http://www.ebay.de/
2. Links kannst Du unter Kategorien Briefmarken finden- bitte draufklicken
3. Dann gib oben in das leere Feld neben Briefmarken einfach die Mi Nr ein also z.B. 42 (und nicht mehr! reicht auch, um den Satz zu finden) und auf Finden klicken
4. Dann nach unten scrollen und auf Deutschland klicken-dann auf Deutschland nach 45 - und dann auf Berlin 1948 1949

...nun kannst Du schon Angebote finden oder Du klickst einfach mal oben noch die Karteikarte Sofort- Kaufen an.

Alles klar!? Ansonsten gib Bescheid.

Ansonsten kannst Du auch bei www.delcampe.de , www.hood.de, www.tamundo.de usw. Dich mal umsehen.

Die nicht aufgeführten Bedenken von Alexander Schonath teile ich für Sofort-Kauf bei online Auktionen nicht, wenn man sich wie auch sonst seinen Gegenüber und das Produkt genau ansieht- zusätzlich könnte man noch mit paypal zahlen. Fast der komplette Versandhandel hat den Weg ins Internet gefunden und mir ist nicht klar, warum ein Vertragsabschluß per Sofort-Kauf gegenüber sonstigen Vertragsabschlüssen gemäß Fernabsatz schlechter sein sollte.


Viel Spaß!!! Und zum Start kannst Du doch erstmal ein paar kleinere Werte kaufen, um mit dem ganzen Prozess vertraut zu werden.

Fehldruck

Fehldruck
15.09.2009, 00:09
@Alter Sammler hier kannst Du auch die Angebote vieler bedeutender Saalauktionen incl. Bilder der Einzelangebote einsehen. Vielleicht ist dies auch etwas für Dich:

http://www.philasearch.com/en/auctions.html

Fehldruck

erstlesen
15.09.2009, 04:26
Hallo,

mehrfach habe ich hier gelesen, man solle einen Prüfvorbehalt machen. Was immer das auch sein mag. Die gesetzlichen Regelungen sind vermutlich umfangreicher. Es ist genau so, wie mit der Prüfgarantie. Es handelt sich um heiße Luft. Die Prüfgarantie ist ein wettbewerbswidriger Spruch von ungebildeten Verkäufern. Der Prüfvorbehalt ein Ausdruck von Angst unwissender Käufer. (Das gilt alles für den Versandhandel, Realauktionen können Käufer subtiler über den Tisch ziehen).

Was zählt ist nur und ausschließlich, als was wurde die Marke angeboten. Postfrisch und einwandfrei? Alles klar. Dauert die Prüfung ein Jahr und die Marke kommt als falsch zurück - kein Problem. Dann wird erfolgreich auf Erfüllung geklagt. Ein versteckter Mangel kann auch später entdeckt werden.

Die vermeidlich drängende Frist von 1 Monat bezieht sich auf den Widerruf ohne Angabe von Gründen. Die normale Verjährungsfrist zwischen gewerblichem Anbieter und Endverbraucher beträgt vier Jahre ab dem Ende des angefangenen Jahres.

Alexander Schonath
15.09.2009, 08:14
Sie haben das mit dem Prüfvorbehalt bzw. Prüfgarantie falsch interpretiert. Das hat auch nichts mit ungebildeten Verkäufern oder Angst der Käufer zu tun. Eine solche Regelung ist eher eine „vertrauensbildende Maßnahme” und sichert Käufer wie auch Verkäufer ab.

Mit einer solchen „Prüfgarantie” sichert der Verkäufer dem Käufer eine problemlose Rückabwicklung des Kaufvertrages zu. Der Verkäufer kann so weitgehend ausschließen, daß nach einem oder zwei Jahren irgendwelche Ansprüche an ihn gestellt werden.

Der Käufer braucht sich bei dieser Zusicherung nicht auf irgendwelche rechtlichen Vorschriften berufen und auch keinen Rechtsweg (Rechtsanwalt, Klage, Gericht) eingeschlagen.
Der Käufer geht mit dieser Zusicherung keinerlei Risiko ein.

Natürlich ist ein Gewährleistungsanspruch bei einem Kaufvertrag auch gesetzlich geregelt. Die Verjährung der Mängelansprüche beträgt nach § 438 Abs.1 Nr. 3 zwei Jahre. Im Fall der „Arglistigen Täuschung” tritt die Regelverjährung von drei Jahren ein. (Die von Ihnen aufgeführte vierjährige Verjährungsfrist gilt nach der Schuldrechtsreform nicht mehr.)

Ich hoffe, daß hiermit der Sinn einer solchen „Prüfgarantie” klar geworden ist. Ich sehe in dieser keinerlei Probleme.

Fehldruck
15.09.2009, 11:22
sorry- habe das Wort Prüfgarantie aus dem Angebotstext entnommen, halte die Zusicherung einer Prüfgarantie bis jetzt für abmahnfähig.

Trotz Erläuterung durch Alexander Schonath verschließt sich mir immer noch der mit der Aussage "Prüfgarantie" beworbene Mehrwert zu anderen Angeboten. Per Gesetz habe ich doch bereits die Möglichkeit, prüfen zu lassen und ggf. bei Falschprüfung auf Erfüllung des Kaufvertrages.

Wenn der Verkäufer die Gesetze beachtet, braucht der Käufer doch auch kein Gericht. bzw. wenn der Verkäufer die Zusicherung seiner "Prüfgarantie" nach ein paar Tagen "vergießt" und die Gesetze nicht kennen will braucht der Käufer eventuell trotzdem ein Gericht.

Mir ist es nicht klar.

Fehldruck

Siegfried Spiegel
15.09.2009, 12:34
Ich halte das Wort Prüfgarantie auch für Quatsch, vertrauensbildende Maßnahme hin oder her.
Prüfen kann man die Echtheit der Marke. Wer es nicht selber kann, hat die Möglichkeit die Philatelistischen Prüfer in Anspruch zu nehmen.
Garantieren kann man demzufolge auch nur die Echtheit der Marke. Wer das als Verkäufer nicht kann, versucht sich doch nur irgendwie aus der Verantwortung "rauszuwinden".
Mit besten Grüßen
Siegfried

drmoeller_neuss
15.09.2009, 13:10
Sie haben das mit dem Prüfvorbehalt bzw. Prüfgarantie falsch interpretiert. Das hat auch nichts mit ungebildeten Verkäufern oder Angst der Käufer zu tun. Eine solche Regelung ist eher eine „vertrauensbildende Maßnahme” und sichert Käufer wie auch Verkäufer ab.

Mit einer solchen „Prüfgarantie” sichert der Verkäufer dem Käufer eine problemlose Rückabwicklung des Kaufvertrages zu. Der Verkäufer kann so weitgehend ausschließen, daß nach einem oder zwei Jahren irgendwelche Ansprüche an ihn gestellt werden.

Damit drückst Du indirekt aus, wem die "Prüfgarantie" alleine nützt: dem Verkäufer.
Der Verkäufer wird vom Verkäufer dazu gedrängt, auf sein Recht auf Erfüllung des Kaufvertrages zu verzichten. Wenn er den Weg der Rückabwicklung wählt, braucht er gnädigerweise nicht den Klageweg einzuschreiten.
Der Verkäufer kann weiterhin seine dubiose Ware unter das Volk bringen, wenn einer aufmuckt, wird halt der Kaufpreis zurückgezahlt.



Ich hoffe, daß hiermit der Sinn einer solchen „Prüfgarantie” klar geworden ist. Ich sehe in dieser keinerlei Probleme.

Ich habe damit schon Probleme, wenn der Verkäufer die Ware als "echt" und "postfrisch" anbietet. Dann braucht es keine separate Prüfgarantie. Der Käufer hat allerdings nachzuweisen, daß die Ware nicht den Eigenschaften entspricht. Wie er das macht, bleibt ihm überlassen. Am einfachsten und anerkannsten ist die Prüfung durch einen Prüfer des BPP.

Die Prüfgarantie macht sehr wohl Sinn, wenn der Händler die Ware als "ohne Obligo und ungeprüft" anbietet. Dann entspricht die Prüfgarantie quasi einem Umtauschrecht über die gesetzliche Frist hinaus (z.B. ein Monat bei Fernabsatzverträgen).
Da die Ware immer die versprochenen Eigenschaften aufweist, nämlich "ohne Obligo und ungeprüft", ist das eine freiwillige Leistung des Händlers, die er an Bedingungen knüpfen kann, wie z.B. das Vorliegen eines BPP-Attestes.

Diese Praxis finden wir häufig im Alltag, daß der Umtausch von der Vorlage eines Kassenbons und der Orginalverpackung abhängig gemacht wird. Bestimmte Sonderangebotsware kann auch ganz vom Umtausch ausgeschlossen werden, es gibt kein gesetzliches Recht auf Umtausch - das ist immer eine Kulanz des Händlers (die er aber auch einhalten muß, wenn er es beim Kauf versprochen hat).
Hat die Ware Mängel, muß er sie erst einmal gegen einwandfreie Ware umtauschen. Da spielt es keine Rolle, ob man noch die Orginalverpackung hat oder den Kassenbon (allerdings muß der Käufer nachweisen, die Ware bei dem betreffenden Händler auch gekauft zu haben - das ist nun mal mit dem Kassenbon am einfachsten.).

P.s. man kann darüber heiß diskutieren, ob "ohne Obligo und ungeprüft" nicht Bauernfängerei ist. Allerdings muß man auch sehen, daß bei vielen geringwertigen Marken sich eine Prüfung durch den Verkäufer nicht lohnt.

Alter Sammler
18.09.2009, 16:15
Hallo ,

der Kontakt zu diesem Briefmarkenhändler Ronald Pfinzer gestaltet sich mittlerweile doch als ziemlich schwierig und es ist mir bis dato noch nicht gelungen, irgendeinen Kontakt mit dem Anbieter herzustellen :mad:

Nach gründlichen Recherchen im Internet bin ich weder auf eine Webseite noch auf eine E-Mail-Adresse des Herrn Pfinzer gestossen.

Die einzige Kontaktmöglichkeit scheint die im Inserat angegebene Telefonnummer in Sandhausen zu sein, aber da ist seit etlichen Tagen niemand erreichbar und es meldet sich lediglich der Anrufbeantworter :confused:

Dies ist um so verwunderlicher, da die in der DBZ geschaltete Verkaufsanzeige brandneu ist und der Anbieter eigentlich grosses Interesse daran haben sollte, Bestellungen entgegen zu nehmen.

Irgendwie kommt mir das Ganze inzwischen doch ziemlich merkwürdig vor ..... :confused:

Mit freundlichen Grüssen

Alter Sammler


..... hat sich erledigt !!
Ich habe jetzt den Anbieter via Telefon erreichen können und er hat mir mitgeteilt, dass er bewusst keine E-Mail zur Verfügung gestellt hat, weil das angeblich mit einem sehr hohem Arbeitsaufwand (Lesen, Beantworten, .....) verbunden ist.
Eine Bestellung kann sowohl schriftlich als auch telefonisch in Auftrag gegeben werden.
Der Stephan- und der Bautensatz sind entgegen meiner Vermutung allerdings ungeprüft und sollten nach Aussage von Herrn Finzer zur Fotoattestierung bei Schlegel eingereicht werden. Die Mehrkosten belaufen sich dann auf zusätzlich 35,00 Euro pro Satz !!

Sind diese Mehrkosten von insgesamt 70,00 Euro für beide Sätze berechtigt und in Ordnung ?????????

Alexander Schonath
18.09.2009, 22:32
Da ich diesem Umhefter entfernt und weggeworfen habe, weiß ich nicht, ob diese Sätze als geprüft angeboten wurden. Sie müßten mit einem g gekennzeichnet sind. Dann müßte die Prüfgebühr im Preis enthalten sein.

Das Büro Schlegel berechnet als Prüfgebühr bis zu 4 Prozent des Michelwertes. Das wären dann 40,00 bzw. 36,00 Euro zzgl. 20,00 Euro je Fotoattest. Hinzu kommen dann die Versandkosten.

Ich würde gerade für eine postfrische Sammlung ausschließlich unsignierte Briefmarken mit Fotoattest nehmen. Ich gehe davon aus, daß solche Marken später mal auch besser zu verwerten sind.