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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fälschung erworben



Dieter558
09.01.2009, 18:17
Hallo,

mein Name ist Dieter, ich bin 46 Jahre alt und komme aus der Nähe von Frankfurt am Main im schönen Hessen.

Bereits seit 2 Jahren beschäftige ich mich mit dem Briefmarkensammeln.

Nun habe ich vor einigen Monaten (ja, ich weiß, dass ich mich leider erst sehr spät melde) bei eBay den Block 3 des Deutschen Reichs für knapp 300 Euro ersteigert.

In der Auktion wurde darauf hingewiesen, dass die Briefmarke nicht geprüft sei.
Die Echtheit war demnach "nicht bestimmt".

Nun habe ich recht schnell gemerkt, dass es sich um eine Fälschung handelt und habe den Verkäufer daraufhin angeschrieben.

Dieser antwortete mir, dass er sich mit Briefmarken nicht sonderlich gut auskennt, etc. - er habe die Sammlung nur geerbt, usw. - irgendwo habe ich die Mail noch gespeichert..

Ist dies rechtens? Könnte ich mein Geld zurückverlangen? Es war ein Privatverkäufer, laut eBay.

Wie gesagt - er wies zwar darauf hin, dass er die Echtheit nicht bestimmen könnte, aber erwähnte nirgends dass es eine Fälschung sein könnte.

Inzwischen bin ich vorsichtiger geworden, kaufe teure Marken nicht mehr bei eBay!

Freundliche Grüße
Dieter

deckelmouk
09.01.2009, 20:05
@dieter558:

Herzlich Willkommen im BDPh-Forum! Wenn Du BDPh-Mitglied bist, dann setze Dich unverzüglich mit dem Sammlerschutz, RA Kaiser in Verbindung.

Beste Sammlergrüsse!

Lars

Dieter558
09.01.2009, 20:55
Nein, ich bin (noch) kein Mitglied. Was kann der Sammlerschutz denn in solch einem Fall erreichen?

erstlesen
10.01.2009, 01:05
Hallo,

kannst du einen guten Scan der Fälschung zeigen?

Mir kommen zwei Dinge sehr komisch vor.

1. Es gibt von Block 3 keine Fälschungen. Es gibt Drucke, wie Buntpapier, da ist auch die Zähnung aufgedruckt. Das kann niemand für echt halten.

2. Ich kann mich nicht erinnern, das ein Block 300,- Euro gebracht hätte. Um Stempel von jedem Tag der SST zu dem Block zu dokumentieren, hatte ich ein Jahr lang jeden Block mir per Ebaysuche und Email mitteilen lassen.

Cophila
10.01.2009, 09:51
Wie gesagt - er wies zwar darauf hin, dass er die Echtheit nicht bestimmen könnte, aber erwähnte nirgends dass es eine Fälschung sein könnte.

Was kann man dabei machen :confused:

Normal gar nichts, denn der "Privatverkäufer", der wie du schreibst vom Fach keine Ahnung hat, wies in seinem Angebot darauf hin, das er die Echtheit dieser wertvollen Briefmarke nicht bestimmen könne.

Also mußte der Käufer davon ausgehen, das die Briefmarke möglicherweise nicht echt ist und gar eine Fälschung sein kann. Denn es gibt auf dem Markt Fälschungen, die von Echten kaum oder gar nicht zu unterscheiden sind.

Nicht umsonst gibt es dafür Sachverständige bzw. anerkannte Prüfer, welche man im MICHEL-Briefmarkenkatalog im Anhang findet.

saeckingen
10.01.2009, 10:16
@Cophila

Mit juristischen Auskünften sollte man sich sehr zurückhalten - vor allem wenn man sich nicht auskennt. Deine Aussage ist einfach falsch!

Dieter558
10.01.2009, 11:53
Hallo,

kannst du einen guten Scan der Fälschung zeigen?


Ich besitze derzweit noch keinen Scanner, aber werde mir in nächster Zeit auf jeden Fall einen anschaffen.

Nun, wie gesagt - ich habe ja recht schnell erkannt dass es eine Fälschung ist. Sprich: sehr gute Kopie und die Zähnung wurde manuell gestochen.

Nun frage ich mich, ob sich der Verkäufer stafbar gemacht hat oder ob ich der "Dumme" bin?

deckelmouk
10.01.2009, 12:14
Hallo Dieter,

hast Du alle Beweise gesichert, d.h. Kopien der e-Mails und des Originalangebotes? Damit könntest Du einen Rechtsanwalt, der sich auf Internetrecht spezialisiert hat, aufsuchen und Dich beraten lassen. Hätte der Verkäufer den Block als "echt" angeboten, dann wäre der Fall eindeutig(er). Bei "nicht bestimmt" hängt es m.E. sehr stark vom Text der Beschreibung ab.

Eine gerichtliche Auseinandersetzung, d.h. Klage auf Erfüllung, dürfte anhand der geschilderten (wenigen) Fakten sehr "spannend" werden.

Beste Sammlergrüsse!

Lars

P.S. Mich interessiert der Anbietername. Gerne auch per PN. Dann kann ich nachsehen, ob der in der Vergangenheit schon negativ aufgefallen ist.

Siegfried Spiegel
10.01.2009, 12:16
Hallo Dieter,
ich weiß nicht, ob Du weißt wie ein echter Block 3 aussieht.
Generell würde ich Ebay nicht verteufeln, man muß nur sehr genau aufpassen und sich in seinem Sammelgebiet auskennen.
Was die Privatverkäufer und auch manche Händler bezüglich Ihrer selbstgestrickten Rücknahmeausschlüsse so alles schreiben, muß vor Gericht noch lange nicht Bestand haben.
Ich würde in Deinem Fall auf Rückabwicklung des Kaufes bestehen, da hast Du meines Erachtens gute Chancen.

Mit besten Grüßen
Siegfried

drmoeller_neuss
10.01.2009, 13:05
Ich hoffe, dass Dieter alle Beweise gesichert hat (d.h. das fragliche Ebay-Angebot abgespeichert oder ausgedruckt). Wie sieht das Umfeld des Verkäufers aus? Ist er regelmässig auf Ebay tätig? Welche Umsätze macht er? Was für Waren verkauft er sonst? Kann man ihm wirklich Unwissenheit unterstellen?

Ohne genaue Kenntnis des Angebottextes und des Scans ist eine Einschätzung hier nicht möglich.

Ich würde den Verkäufer per Einschreiben eine Frist zur Rückabwicklung des Kaufvertrages setzen. Bei manchen Zeitgenossen hilft alleine die Androhung eines Anwaltes schon weiter.

Ab wann Du einen Anwalt einschaltest, musst Du selbst entscheiden. Ohne die Umstände zu kennen, ist eine Einschätzung des Erfolges nicht möglich. Und selbst wenn Du Recht bekommst, bleibst Du auf Deinen Kosten sitzen, wenn vom Verkäufer nichts zu holen ist.

P.s. ich bin in zwei Fällen übers Ohr gehauen worden, und habe den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) angefochten, und vom Verkäufer den Kaufpreis inklusive Porto erstattet bekommen. In beiden Fällen hätte ich auch auf Erfüllung gehen können - diesen Stress wollte ich mir aber nicht antun.

erstlesen
10.01.2009, 14:13
Da man den Block für unter 300,- in echt bekommt, wäre hier nur die Rückabwicklung zu empfehlen.

Der Verkäufer wird zur Not behaupten, die Fälschung wäre nicht sein Block. Wenn der Kauf mehr als 90 Tage zurück liegt, sollte man wenigstens die Emails haben über den Kauf. Dort ist ein kleines Vorschaubild. Das könnte reichen. Hängt vom Bild ab.

Falls du so ein Mail findest, leite es an mich weiter. Du kannst den Block auch fotografieren. Email einfach an kontakt@stampsx.com.

"Echtheit nicht bestimmt" reicht nicht zur Lieferung einer Farbkopie. Da muss als "Reproduktion" beschrieben sein.

Für mich ist der Knackpunkt immer noch der Preis. Bei 300,- Euro müssen auch gestandene Sammler mit geboten haben. Wer sich nicht auskennt bietet um 10%. War der Block gestempelt?

Der echte Block hat ein markantes Wasserzeichen. Bei den Drucken (Fälschung kann ich diesen Müll nicht nennen) ist das "Wasserzeichen" aufgedruckt. Das hat eine gleichmäßige Farbe. Bei Originalen ist das Wasserzeichen immer unterschiedlich ausgeprägt. Originale sind im Stichtiefdruck hergestellt. Es gibt auf Millionen Briefmarken nur ein paar Stichtiefdruckfälschungen. Das Verfahren ist für Fälscher zu kompliziert und aufwendig. Ich habe noch keinen falschen Block 3 mit Wasserzeichen gesehen. Ich habe auch noch keinen falschen Block 3 im Stichtiefdruck gesehen.

So wie du den "Block" beschreibst, konntest du ja auch als Laie sofort erkennen, dass der Block falsch sein muss. Wenn das auf dem Bild nicht zu sehen war, wurde vielleicht gar nicht der gezeigte Block geliefert? Das wäre das Problem mit den geklauten Artikelbildern. Eine Fälschung, selbst eine gezähnte, mit aufgedrucktem Wasserzeichen, bringt höchstens 110,- Euro aber keine 300,-. :confused:

Cophila
11.01.2009, 22:57
Nun frage ich mich, ob sich der Verkäufer stafbar gemacht hat oder ob ich der "Dumme" bin?

Also eine solche Frage kann nur die zuständige Staatsanwaltschaft beantworten. Aber da musst du vorher eine Strafanzeige dorthin schreiben. :D

Siegfried Spiegel
16.01.2009, 15:38
Wieder mal eine Fälschung bei ebay. Der verkäufer suggeriert, daß man die Marke angeblich nicht prüfen kann, dabei ist es eine Nr. 10 mit abgeschnittener Zähnung. Der dicke blaue Strichstempel kann auf Nr.1 nicht vorkommen.http://cgi.ebay.de/1-1-2-Schilling-gest-MiPr-750_W0QQitemZ390022980939QQcmdZViewItemQQptZBriefm arke?hash=item390022980939&_trksid=p3286.c0.m14&_trkparms=72%3A1229%7C66%3A2%7C65%3A12%7C39%3A1%7C 240%3A1318

claus wentz
17.01.2009, 08:17
... für schlappe 25,50 weg ...

erstlesen
18.01.2009, 02:48
Ich hatte vorgestern schon gemeldet (vor dem Beitrag hier). Der Artikel sollte noch gelöscht werden.

deckelmouk
18.01.2009, 18:31
Das Angebot ist gelöscht.