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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sachsen - Frankreich Mai 1846



bayern klassisch
20.05.2008, 10:48
Aus der Reihe: Die Literatur ist da, der Brief passt aber nicht, stelle ich mal ein Stück vor aus Sachsen über Bayern und Baden nach Frankreich.

Dietrich Bolte, ein Schlachtschiff der sächsischen Postgeschichte, schrieb im 73. Rundbrief der FORGE Sachsen auf den S. 76 - 110 einen interessanten Artikel über die Korrespondenzen Sachsens über Bayern (großer Dank hierfür).

Nun habe ich einen Brief aus Dresden vom 14.5.1846 gefunden, der mir nicht erklärbar ist.
Entweder er lief mit 63 Pfennigen taxiert über Frankfurt (16 Pfg. für Dresden bis Leipzig und 47 Pfg. ab da bis Frankfurt) nach dem Postvertrag von Frankreich mit Taxis zum 1.1.1845, oder er wurde nach dem ab dem 1.5.1846 gültigen Vertrag mit Baden über Baden spediert, wäre dann aber ein Doppelbrief, weil er statt 6 Decimes für einfache Briefe bis 7,5 g 12 Decimes gekostet hat. Für den Laufweg spräche auch der den S.T.B. - Stempel ablösenden T.B. - Stempel. Als Doppelbrief ist er für mich aber nicht zu erkennen (kein D - Zeichen oben links von Strasbourg).

Was bedeutet die 6 oben links? Üblicherweise das Gewicht, aber damit wäre er ja einfach, was die 12 Decimes Gesamtporto ausschließt.

Welche Gebühren waren den einzelnen Postverwaltungen verblieben?

Beste Grüsse von bayern klassisch

Altsax
20.05.2008, 12:06
Hallo bayern klassisch,

der Brief ist ausweislich der Stempel "TB" und "Bade par Straßbourg" mit Sicherheit über Baden gelaufen.

Der Schlüssel zum Verständnis liegt darin begründet, daß der Sächsisch-Badische Postvertrag erst vom 1.6.1846 an zur Anwendung kam, für diesen Brief folglich noch der Vertrag vom 26.1.1835 galt.

Leider liegt mir dieser Vertrag nicht vor. Für den "2. sächsischen Rayon" galt aber ausweislich einer späteren Bemerkung in der Eröffnungsverordnung einer sächsischen Postanstalt die Taxe von 63 Pfg., die sowohl Dein Beleg aufweist, als auch ein bei Helbig (Bayrische Postgeschichte, S. 208) abgebildeter.

Die ominöse "6" hat möglicherweise etwas mit der Nachsendung innerhalb Frankreichs zu tun.

Wenn Du den Vertrag haben solltest, wäre ich für Zusendung einer Kopie dankbar.

Beste Grüße

Altsax

bayern klassisch
20.05.2008, 12:24
Hallo Altsax,

zuerst einmal vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Den Vertrag habe ich nicht vorliegen, ich kenne nur Teile daraus.

Das mit der 6 für die Weiterleitung glaube ich nicht, denn er hätte dann ja 18 Decimes gekostet, da die 12 nicht abgestrichen wurden. Hätte man ihn zuerst ausgeliefert, wären die 12 zu streichen gewesen und bei einer erneuten Postaufgabe wären die 6 Decimes zu hoch für die Strecke gewesen (waren nur 9 km!).
Galt bei dem Vertrag von 1835 noch das 6g exklusive einfache Gewicht?

Liebe Grüsse von bayern klassisch

Altsax
20.05.2008, 14:54
Hallo bayern klassisch,

hinsichtlich der Gewichtsprogression bin ich in den Postverordnungen nicht fündig geworden.

Auf Literaturangaben ohne präzise Quellennachweise verlasse ich mich schon lange nicht mehr. Auch die "Schlachtschiffe" liegen in Bezug auf die Treffsicherheit ihrer Angaben meist weit unter 100%, Resultat der Gewohnheit, entsprechende Artikel 1:1 der eigenen Ausstellungssammlung zu entnehmen, bei der nach dem Motto verfahren wird "besser eine falsche als gar keine Taxangabe".

Insofern mit Vorsicht zu genießen (Aus RB FG Sachsen Nr. 67):

Briefe über Bayern und Baden
1.7.1835: bis 7,5 gr Leipzig - Kehl 10 dec
1.7.1844 8 dec

Im selben Artikel wird ein 20 gr. schwerer Brief als Doppelbrief in Sachsen und 2 1/2 - facher Brief in Frankreich bezeichnet. Das paßt aber nicht zusammen.

Bei meinem nächsten Besuch im sächsischen Staatsarchiv werde ich versuchen, an den maßgeblichen Postvertrag zu kommen. Alles andere scheint mir Kaffeesatzleserei zu sein.

Beste Grüße

Altsax

bayern klassisch
20.05.2008, 15:34
Hallo Altsax,

ich habe/hatte mit diesen Beschreibungen auch meine Probleme, bin also nicht der einzige. Ich zweifelte schon an meiner Auffassungsgabe.

Es ist immer wieder erstaunlich, welch "einfache" Briefe gestandenen Postgeschichtlern Schwierigkeiten machen. Sicher gibt es für fast alles Artikel und Sekundärliteratur, doch beim Abgleich am Objekt stellt man schnell und oft fest, dass nicht alles stimmt, ja stimmen kann.

Da braucht es dann auch keine teilfrankierte Drucksache mit anhängedem Muster ohne Wert der 8. Gewichtsstufe nach Norwegen, um festzustellen, dass in der PO noch längst nicht alles erforscht ist. Ist das nicht gut für uns?

Danke für deine Ausführungen - der Vertrag würde mich auch interessieren. Ich hoffe, du findest, was wir suchen.

Liebe Grüsse von bayern klassisch