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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Prüfargumente



katze52
13.02.2008, 11:55
Guten Tag,

immer wieder lese ich bei Angeboten von prüfungswürdiger Ware, dass die BPP-Prüfer u.a. folgende Formulierung wählen:

"Ich kann die Echtheit der Beleg(e)/Marken nicht mit Sicherheit bestätigen."

Was kann das nun bedeuten? Ist die Ware falsch, oder vielleicht falsch oder weiss der Prüfer zu wenig über die Vorlage etc.?

Der Prüfer könnte ja auch eindeutiger formulieren wie z.B. "Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen ist die Prüf-Sache "falsch" oder eben auch echt!"

Mir ist klar, dass damit letztlich über "Wert" oder eben auch wenig Wert entschieden wird.

Die gängige Praxis (der oben angeführte Text stammt von Herrn Hettler) ist mir zu "schwammig", eben wenig aussagekräftig.

Was haltet Ihr davon?

Grüsse

katze52

Hangover
13.02.2008, 13:57
Was kann das nun bedeuten? Ist die Ware falsch, oder vielleicht falsch oder weiss der Prüfer zu wenig über die Vorlage etc.?

Die Aussage des Prüfers ist da ganz eindeutig: er kann mit dem ihm vorliegenden Material und seinen Kenntnissen eben weder sicher auf "echt" noch sicher auf "falsch" plädieren. Ein Prüfer muss aber ein eindeutiges, schlimmstenfalls auch gerichtsfestes, Urteil abgeben. Wenn er das nicht kann, darf er im konkreten Einzelfall keine Prüfung vornehmen. Und sollte es auch besser nicht...

Das ist natürlich ärgerlich für den Einlieferer, aber lieber kein Ergebnis als eine Fehlprüfung... Im Infla-Bereich ist "nicht prüfbar" bei diversen Stempeln auf losen Marken gang und gäbe.

deckelmouk
13.02.2008, 14:33
Der Prüfer könnte ja auch eindeutiger formulieren wie z.B. "Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen ist die Prüf-Sache "falsch" oder eben auch echt!"

@katze52:

Wenn er das könnte, würde er es schreiben. Muss man ganz neutral sehen. Falls man sportlichen Ehrgeiz hat, kann man sich auf die Suche machen und versuchen, einen Stempel als "echt" zu belegen.

Beste Sammlergrüsse!

Lars

fricke
13.02.2008, 18:21
Meistens wird es bei solchen Formulierungen um Stempel gehen. Das passiert zum Beispiel dann, wenn ein Stempel nachverwendet wurde oder nicht so gut abgeschlagen ist, dass er gut lesbar ist - ganz einfach wenn der Prüfer nicht sicher sagen kann ob das Stück zum richtigen Zeitpunkt mit einem echten Stempel entwertet wurde.
Wenn eine Marke stark berieben ist und die Echtheitsmerkmale nicht sicher erkennbar sind, kann auch eine solche Formulierung zustande kommen.
Es gibt sicher noch weitere Gründe.

wi.kr
25.02.2008, 16:21
Bei Hettler bedeutet das meistens, dass der Stempel missbräuchlich verwendet vorkommt (rückdatiert) und das Prüfstück eben keine zuverlässige Aussage darüber zulässt, ob es dieser Kategorie zuzurechnen ist. A. Schlegel macht das m.W. genauso.

doktorstamp
01.03.2008, 17:39
Hier ein Exemplar.

Aber in diesem Fall kann der Stempel auch noch nicht auf Brief belegt werden.

Womöglich echt, aber dass kann kein Prüfer von sich behaupten.

mfG

Nigel