Andreas Gminder
07.02.2008, 20:23
Hallo,
folgendes Angebot bei ebay:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=120219868467&ssPageName=ADME:B:SS:DE:1123
Die angebotene Marke ist eine Ganzfälschung der Brüder Spiro, lange bekannt.
Die Zähnung gab es in dieser Art nie und der Stempel entsprang der Phantasie der Fälscher. Literatur dazu z.B. SASCHER 2003: 213-214.
Der Verkäufer hatte die Marke vor kurzem schon mal angeboten, die Auktion aber auf meine Benachrichtigung über den Status hin beendet und sich freundlich bedankt.
Nun bietet er sie wieder an, mit demselben Text, allerdings dieses Mal mit diesem Header-Kasten indem u.a. die Position "Echtheit" angegeben werden kann. Hier bietet ebay die wunderbare :( Möglichkeit, "nicht bestimmt" anzugeben, was laut ebay wie folgt definiert ist:
Nicht bestimmt: Aussagen zur Echtheit können durch den Verkäufer nicht getroffen werden. Der Verkäufer hat die Echtheit des Objektes nicht überprüft. Das Objekt kann echt oder falsch sein.
Tja, und nun? Dem Verkäufer kann man wohl jetzt nicht mehr am Kittel flicken, obwohl er ganz genau weiß, dass es sich um eine Fälschung handelt.
Würde mich interessieren, wie man das nun mit der Fälschungsmeldung handhaben soll, speziell in diesem Fall, aber auch generell.
beste Grüße,
Andreas
folgendes Angebot bei ebay:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=120219868467&ssPageName=ADME:B:SS:DE:1123
Die angebotene Marke ist eine Ganzfälschung der Brüder Spiro, lange bekannt.
Die Zähnung gab es in dieser Art nie und der Stempel entsprang der Phantasie der Fälscher. Literatur dazu z.B. SASCHER 2003: 213-214.
Der Verkäufer hatte die Marke vor kurzem schon mal angeboten, die Auktion aber auf meine Benachrichtigung über den Status hin beendet und sich freundlich bedankt.
Nun bietet er sie wieder an, mit demselben Text, allerdings dieses Mal mit diesem Header-Kasten indem u.a. die Position "Echtheit" angegeben werden kann. Hier bietet ebay die wunderbare :( Möglichkeit, "nicht bestimmt" anzugeben, was laut ebay wie folgt definiert ist:
Nicht bestimmt: Aussagen zur Echtheit können durch den Verkäufer nicht getroffen werden. Der Verkäufer hat die Echtheit des Objektes nicht überprüft. Das Objekt kann echt oder falsch sein.
Tja, und nun? Dem Verkäufer kann man wohl jetzt nicht mehr am Kittel flicken, obwohl er ganz genau weiß, dass es sich um eine Fälschung handelt.
Würde mich interessieren, wie man das nun mit der Fälschungsmeldung handhaben soll, speziell in diesem Fall, aber auch generell.
beste Grüße,
Andreas