TripleST
16.02.2004, 16:43
Hallo liebe Sammlerkollegen,
um Herrn „claus wentz“ Gedankengang aus einem anderen Beitrag (warum wird hier so wenig gefragt ?) aufzugreifen, möchte ich hier noch mal die Frage aufwerfen, die ein anderer Kollege bereits gestellt hatte, deren Beantwortung ich jedoch nicht mitbekommen habe.
Ich finde den Beitrag jedenfalls nicht mehr, sorry !
Es ging um den Antwortteil einer Auslandsganzsache, die sogar abgebildet war. Diese wurde lange nach Ablauf der Gültigkeit der (ehemals) Doppelkarte benutzt, d.h. von einem im Ausland sitzenden Empfänger des Frageteils (der Antwortteil sollte üblicherweise vom Empfänger zurückgeschickt werden, hatte also die Funktion der Portovorausentrichtung und trug einen Auslandsstempel), dem schlechterdings als ausländischer Postkunde wohl nicht zugemutet werden konnte zu überprüfen, ob die Karte des Ursprungslandes noch gültig ist.
Die Frage lautet, wie lange konnten früher Antwortteile (werden schon seit langem nicht mehr verkauft) von Auslandsdoppelkarten verwendet werden? Wie war das bei Inlandsdoppelkarten?
Ich würde mal vermuten, dass diese Fälle ähnlich den internationalen Antwortscheinen zu sehen sind, d.h. unbegrenzt gelten.
Wo sind die Experten.
Vielen Dank für die Teilnahme
und viele Sammlergrüße
TripleST
(kommt vom geilen Dreizylindermotor meiner genialen Triumph Sprint ST)
:D
um Herrn „claus wentz“ Gedankengang aus einem anderen Beitrag (warum wird hier so wenig gefragt ?) aufzugreifen, möchte ich hier noch mal die Frage aufwerfen, die ein anderer Kollege bereits gestellt hatte, deren Beantwortung ich jedoch nicht mitbekommen habe.
Ich finde den Beitrag jedenfalls nicht mehr, sorry !
Es ging um den Antwortteil einer Auslandsganzsache, die sogar abgebildet war. Diese wurde lange nach Ablauf der Gültigkeit der (ehemals) Doppelkarte benutzt, d.h. von einem im Ausland sitzenden Empfänger des Frageteils (der Antwortteil sollte üblicherweise vom Empfänger zurückgeschickt werden, hatte also die Funktion der Portovorausentrichtung und trug einen Auslandsstempel), dem schlechterdings als ausländischer Postkunde wohl nicht zugemutet werden konnte zu überprüfen, ob die Karte des Ursprungslandes noch gültig ist.
Die Frage lautet, wie lange konnten früher Antwortteile (werden schon seit langem nicht mehr verkauft) von Auslandsdoppelkarten verwendet werden? Wie war das bei Inlandsdoppelkarten?
Ich würde mal vermuten, dass diese Fälle ähnlich den internationalen Antwortscheinen zu sehen sind, d.h. unbegrenzt gelten.
Wo sind die Experten.
Vielen Dank für die Teilnahme
und viele Sammlergrüße
TripleST
(kommt vom geilen Dreizylindermotor meiner genialen Triumph Sprint ST)
:D