olikli
02.12.2007, 13:29
Hallo zusammen,
Nachportobelege sind ja ein postgeschichtlich sehr reizvolles Thema. Vielleicht können wir hier ja einige schöne Stücke aus der Schweiz zusammentragen.
Ich fange mal mit einer interessanten Antwortkarte von 1949 an. Es handelt sich um eine Inlands-Antwortkarte zu 10 Rappen, die in Freiburg nach Mürren aufgegeben wurde. Der Absender hat sie mit einer schweizer Marke zu 15 Rappen auffrankiert, was dem korrekten schweizer Porto für eine Auslandspostkarte entsprach. Offenbar wurde diese Praxis zwar von der deutschen Post anerkannt, da sie die Marke in Freiburg abgestempelt und keinen Taxvemerk angebracht hat. Die schweizer Post war da wohl anderer Meinung und verlangte 10 Rappen Nachporto. Die Karte wurde dann auch noch von Mürren nach Basel weitergeleitet. Da das Nachporto in Mürren nicht eingezogen werden konnte, wurde die Portomarke vorschriftsmäßig "ungültig" gestempelt und in Basel eine neue Marke aufgeklebt.
Was mir nicht ganz klar ist, ist die Höhe des Nachportos. Die 10 Rappen würden eigentlich darauf hindeuten, daß die Karte wie eine unfrankierte Inlandskarte behandelt wurde. Wäre die im Ausland verwendete Zusatzfrankatur nicht anerkannt worden, wäre das Nachporto ja 15 Rappen gewesen. Wahrscheinlicher ist aber, daß man vom deutschen Portosatz ausging. Hier kostete die Karte im Inland 10 Pf, ins Ausland 20 Pf. Der schweizer Post fehlten also 10 Pfennig, was ungefähr 10 Rappen entsprach. Leider habe ich den historsichen Wechselkurs nicht gefunden, um diese Theorie zu untermauern.
Viele Grüße,
Oliver
Nachportobelege sind ja ein postgeschichtlich sehr reizvolles Thema. Vielleicht können wir hier ja einige schöne Stücke aus der Schweiz zusammentragen.
Ich fange mal mit einer interessanten Antwortkarte von 1949 an. Es handelt sich um eine Inlands-Antwortkarte zu 10 Rappen, die in Freiburg nach Mürren aufgegeben wurde. Der Absender hat sie mit einer schweizer Marke zu 15 Rappen auffrankiert, was dem korrekten schweizer Porto für eine Auslandspostkarte entsprach. Offenbar wurde diese Praxis zwar von der deutschen Post anerkannt, da sie die Marke in Freiburg abgestempelt und keinen Taxvemerk angebracht hat. Die schweizer Post war da wohl anderer Meinung und verlangte 10 Rappen Nachporto. Die Karte wurde dann auch noch von Mürren nach Basel weitergeleitet. Da das Nachporto in Mürren nicht eingezogen werden konnte, wurde die Portomarke vorschriftsmäßig "ungültig" gestempelt und in Basel eine neue Marke aufgeklebt.
Was mir nicht ganz klar ist, ist die Höhe des Nachportos. Die 10 Rappen würden eigentlich darauf hindeuten, daß die Karte wie eine unfrankierte Inlandskarte behandelt wurde. Wäre die im Ausland verwendete Zusatzfrankatur nicht anerkannt worden, wäre das Nachporto ja 15 Rappen gewesen. Wahrscheinlicher ist aber, daß man vom deutschen Portosatz ausging. Hier kostete die Karte im Inland 10 Pf, ins Ausland 20 Pf. Der schweizer Post fehlten also 10 Pfennig, was ungefähr 10 Rappen entsprach. Leider habe ich den historsichen Wechselkurs nicht gefunden, um diese Theorie zu untermauern.
Viele Grüße,
Oliver