bayern klassisch
17.11.2007, 08:24
Nach dem Artikel 14 des Postvertrages zwischen der CH einerseits und Baden, Bayern, Württemberg, dem Norddeutschen Bund und Österreichs andererseits, wurde der Schweizerischen Postverwaltung das Recht geschlossener Transite über die deutschen Postgebiete nach Belgien, Großbritannien und Irland und den USA gestattet. Die Vergütung betrug 20 Rappen (= 6 Kr. rheinisch) für je 30g (1 Unze) netto Briefe und 1 Franken für jedes Kilogramm Drucksachen und Warenproben.
Mit den Niederlanden wurde dies gestattet für 25 Rappen (= 7 Kr. rheinisch) für je 30g netto Briefe und für 1 Franken je Kilogramm Drucksachen und Warenproben.
Ich zeige hier einen Brief aus Genf vom 19.9.1870 nach London, der aus Kriegsgründen nicht wie üblich über Frankreich, sondern über Deutschland versandt wurde. 5 Tage später traf er ein (Zeitverzögerung dadurch 2 bis 3 Tage). Innerhalb Londons wurde er nochmals kostenlos umgeleitet.
Meine Frage: Welche Postverwaltung hat bei derlei Briefen die 20 Rappen für den Transit bekommen?
Nebenfrage: Wer kann etwas zu dem offensichtlich britischen Krönchenstempel sagen? War es eine Art Oberbriefträgerstempel Londons?
Viele Grüsse von bayern klassisch
Mit den Niederlanden wurde dies gestattet für 25 Rappen (= 7 Kr. rheinisch) für je 30g netto Briefe und für 1 Franken je Kilogramm Drucksachen und Warenproben.
Ich zeige hier einen Brief aus Genf vom 19.9.1870 nach London, der aus Kriegsgründen nicht wie üblich über Frankreich, sondern über Deutschland versandt wurde. 5 Tage später traf er ein (Zeitverzögerung dadurch 2 bis 3 Tage). Innerhalb Londons wurde er nochmals kostenlos umgeleitet.
Meine Frage: Welche Postverwaltung hat bei derlei Briefen die 20 Rappen für den Transit bekommen?
Nebenfrage: Wer kann etwas zu dem offensichtlich britischen Krönchenstempel sagen? War es eine Art Oberbriefträgerstempel Londons?
Viele Grüsse von bayern klassisch