Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Portostufen Schweiz - Irak, 1920 - 1940
Na, das ich doch mal eine Nachricht..., gleich mal was Posten.
Für meine Sammlung der Oberland Mail Baghdad-Haifa suche ich noch die Portogebühren der Schweiz in den Irak (http://fuchs-online.com/overlandmail/01_eastwards_Switzerland.htm) aus dem Zeitraum von 1920 - ca. 1940.
Der Link für auf die entsprechende Seite meiner Home Page zu den Thema, da ist auch ein Bild der entsprechenden Verfügung aus dem Schweizer Post und Telegraphen - Amtsblatt No. 51 vom 26. November 1923. Ein Bild der Verfügung hänge ich hier an das Posting mal dran.
Kann jemand die Lücken füllen und hat jemand evtl. noch weitere Informationen zu dem Thema oder auch Abbildungen von Briefen der Schweiz in den Irak aus dem genannten Zeitraum?
Mit Briefen kann ich zwar nicht dienen, aber aus dem Amtsblatt geht ja hervor, daß doppeles Porto verlangt wurde. Laut Portotabelle im Zumstein Spezial war das gewöhnlihce Auslandsporto 30 Rappen bis 20g und 20 Rappen für jede weitere 10 g. Ein normaler Brief müßte demnach also mit 60 Rp frankiert gewesen sein.
Viele Grüße,
Oliver
Die 30 Rappen galten vom 1.10.24 bis 29.2.48. Davor waren es 40 Rappen.
@olikli, Spitze..., Danke.
Nun brauche ich nur noch einige solcher Briefe für meine Sammlung...
Oliver,
wenn ich das also richtig interpretiere dann ist die Portozusammensetzung des Briefes wie hier im Bild abgeblidet wie folgt:
Gesamtporto: 110 Rappen
Briefporto: 30 Rappen
Overland Mail Zuschlag: 30 Rappen
Einschreibegebühr: 50 Rappen
Korrekt?
Oliver,
wenn ich das also richtig interpretiere dann ist die Portozusammensetzung des Briefes wie hier im Bild abgeblidet wie folgt:
Gesamtporto: 110 Rappen
Briefporto: 30 Rappen
Overland Mail Zuschlag: 30 Rappen
Einschreibegebühr: 50 Rappen
Korrekt?
Der Höchstwert des Juventute-Satzes ist 30 Rappen, Du hast es wohl als 50 gelesen. Frankiert sind also 90 Rappen. Die Einschreibegebühr wäre laut Portotabelle 40 Rappen gewesen (1.1.22 bis 30.6.30). Korrekt laut Amtsblatt wären demnach 100 Rappen gewesen. Der Brief ist also entweder unterfrankiert durchgeschlüpft oder der Overland-Zuschlag wurde inzwischen nochmal geändert.
@Oliver, nochmal danke.
Die 3 sieht doch tatsächlich auf der Kopie wie eine 5 aus.
Ich persönlich tendiere dazu das der Zuschlag geändert wurde da die Luftpost damals der Overland Mail, schon schwer zu schaffen machte und für Post aus dem irak der Zuschlag erst halbiert und dann komplett aufgegeben wurde. An einen Durchschlüpfer glaube ich weniger, dazu war die Schweizer Post doch zu genau, oder?
Leider finde ich bzgl Post in den Irak (nicht nur aus der Schweiz) nur wenig Referenzen.
Evtl. könnte mal jemand die Verfügungen aus dem Schweizer Post und Telegraphen - Amtsblatt der betreffenden Jahr studieren?
Das Gebiet ist ja doch interessant da unterschiedliche Portostufen doch gerne gesammelt werden...
Ich habe das Problem einmal per Mail einem mir bekannnten Sammler geschildert, der sich mit solchen Porto-Besonderheiten sehr gut auskennt. Vielleicht kann er ja etwas zur Klärung beitragen.
Viele Grüße,
Oliver
Gerade habe ich die Antwort meines Bekannten erhalten. Der Sondertarif war ihm bis jetzt gänzlich unbekannt. Seiner Meinung nach hätte es ihn gar nicht geben dürfen, da beim Weltpostkongress 1891 der gleiche Auslandstarif für alle Beförderungswege verbindlich vorgeschrieben worden sei. Er weist darauf hin, daß der Brief für die zweite Gewichtsstufe korrekt frankiert ist, was mir peinlicherweise auch noch nicht aufgefallen ist. Vielleicht wurde der Sondertarif ja auch wieder zurückgezogen.
Viele Grüße,
Oliver
Oliver,
es wird ja immer komplizierter.
Ob der Sondertarif entgegen der Vorschriften des Weltpostvereins war kann ich nicht sagten, sicher ist jedoch dass die Beförderung mit der Overland Mail von Haifa nach Baghdad und zurück eine private Zusatzleistung war und nichts mit den staatlichen Stellen zu tun hatte.
Von Baghdad aus gab es auch Zuschläge. Des weiteren liegen mir die Postvorschriften z.B. von Deutschland, Frankreich und Dänemark vor die auch Zuschläge aufweisen.
Gewichtsstufe: Zweite Gewichtsstufe kann nicht sein, höchstens die 3.
Einschreiben: 40 Rappen
Porto (bis 20 Gramm): 30 Rappen
weitere 2 x 10 Rappen für 2 x 10 Gramm: 20 Rappen
Summe 90 Rappen
Der Brief sieht mir aber nicht danach aus als wenn er schwer gewesen wäre..., ist aber nur ein subjektiver Eindruck.
Ich kann mir gut vorstellen dass nun (hoffentlich) die Suche nach weiteren Postvorschriften losgeht. Die Erforschung dieser Sondertarife für die Overland Mail ist noch lange nicht abgeschlossen... und kann nur mit Hilfe der Sammler der einzelnen Absendeländer betrieben werden. Evtl. hilft ein Artikel in der Philatelistischen Presse/ARGE Rundschreiben?
Gewichtsstufe: Zweite Gewichtsstufe kann nicht sein, höchstens die 3.
Einschreiben: 40 Rappen
Porto (bis 20 Gramm): 30 Rappen
weitere 2 x 10 Rappen für 2 x 10 Gramm: 20 Rappen
Summe 90 Rappen
Ich habe mich oben vertippt. Die Gewichtsstaffelung ist 20 Rappen für jede weiteren 20 g. Also:
Porto bis 20 g: 30 Rp.
21-40 g: 50 Rp.
41-60 g: 70 Rp.
etc.
Dazu dann 40 Rp. für Einschreiben macht 90 Rappen in der 2. Gewichtsstufe. Und ob ein Brief 19 oder 22 Gramm wiegt, sieht man ihm nicht unbedingt an.
Ob es Weltpostvereins-mäßig einen Unterschied macht, ob es eine private Beförderung ist oder nicht, vermag ich beim besten Willen nicht zu sagen.
Während ich das tippe, fällt mir aber noch etwas anderes ein. Hast du vom Brief nur die Abbildung der Vorderseite? Es wäre interessant zu erfahren, ob der Brief wirklich mit der Overland Mail transportiert wirde. Im Amtsblatt steht ja, daß ungenügend frankierte Briefe über den normalen Leitweg befördert wurden. Dies könnte bei diesem Beleg ja durchaus der Fall gewesen sein.
Oliver,
leider habe ich nur diese Kopie aus der Literatur. Wer der derzeitige Besitzer des Briefes ist weiss ich nicht, mach mich mal auf die Suche danach.
Die korrekten Portostufen trage ich mal auf meiner Internet Seite ein...
So kompliziert ist es nicht.
Der Brief ist mit 90 Rp. korrekt frankiert, wenn er zwischen 20 und 40 Gramm schwer war.
30 Rp. UPU-Brief
20 Rp. 20-40 Gramm
40 Rp. Einschreiben.
90 Rp. Total
PS: PJ 1926 ist eine 30 Rp.-Marke und keine 50 Rp.
A-Phil,
so weit waren wir schon, nur was ist mit dem Overland Mail Zuschlag welcher das doppelte des normalen Portos war?
Eine Abbildung der entsprechenden Postverordnung ist im ersten Beitrag dieses Threats zu sehen...
22028
Dieser Zuschlag wurde nicht vom Absender bezahlt.
Auf dem Belge ist auch kein Taxierungsvermerk zu sehen.
Der Zuschlag wurde vom Empfänger bar vor Ort eingezogen.
Bei spez. Zustellungen "Express und Einschreiben aussehalb des Zustellgebietes, der Zustellzeit, Lagergebühren usw." wurden öfters Beträge direkt eingezogen, wenn die besondere Leistung nicht über die Postkasse (Leistungen, Lohn) abgerechnet wurde.
Ich habe nun eine S/W Kopie der Rückseite des diskutierten Briefes bekommen, leider ist da außer dem Ankunftsstempel 26.12.1926 nichts postalisches zu sehen was zur Auflösung des Rätsels beitragen könnte.
Ich habe nun eine S/W Kopie der Rückseite des diskutierten Briefes bekommen, leider ist da außer dem Ankunftsstempel 26.12.1926 nichts postalisches zu sehen was zur Auflösung des Rätsels beitragen könnte.
Hmmm, der Brief hat 11 Tage gebraucht. Er könnte also tatsächlich mit der Overland Mail gelaufen sein. Rätsel über Rätsel....
Viele Grüße,
Oliver
So ich war nun in meiner der Bibliothek.
Mit dem UPU Vertragsergänzung 1925 waren nur noch Flugzuschläge zulässig (eigentlich schon vorher). Schiffs-, Bahn-, Postautoverbindungen usw. waren mit dem UPU-Tarif abgedeckt.
Die Postamtsblatt-Veröffentlichung 1923 war UPU Vertragswiedrig.
Der Brief ist korrekt frankiert mit einem Gewicht 20-40 Gramm.
Nun wäre es an Hand von Belegen interessant festzustellen, wann die Schweizer Post die UPU-Wiedrigkeit aufgegeben hat, um in den Amtsblättern die Korrektur fest zu stellen, da dies nicht nur den Irak betraff läuft dies unter anderm Titel.
Ich habe auf Transitstempel gehoft.
Wenn nähere Datumsangaben Monat des Wechsels bekannt ist, kann in in den Amtsblättern, Dienstanweisungen, Tarifänderungen usw. entsprechend nachschlagen.
@A-Phil,
seltsamerweise gab es solche Sondertarife aber auch z.B. von Deutschland, England, Frankreich..., da wurde der Zuschlag auch vorab mit dem Porto bezahlt.
Ich habe leider keinen Zugriff auf die Amtsblätter der Schweiz... und da diese Sondertarife mehr oder weniger unbekannt sind hat sich mit Sicherheit auch kaum jemand der Sammlerschaft darum gekümmert.
Bezieht sich die UPU Vertragsergänzung 1925 nur auf die Schweiz oder auf alle UPU Länder? Besteht die Möglichkeit eine Kopie (300 dpi) der UPU Vertragsergänzung 1925 zu bekommen?
Nun der abgebildete Brief von Zug nach Bagdad vom 11.12.1926 hatte keinen Zuschlag.
Das heisst nicht, dass alle UPU Vertragsstaaten in jedemfall an den Wortlaut und den Sinn des Vertragswerks hielten.
Die Schweiz als Schirmherrin der UPU konnte sich dies bestimmt nicht leisten.
So war die Schweizer Bundespost auch verpflichtet gemäss dem Postgesetz die Ihr übergebene Post auf dem schnellsten Weg zu befördern.
Die Postbenützer konnten sich auf die Gesetze und Verträge (UPU) berufen.
Bei Reklamation wurde rasch reagiert und Fehler, Unklarheiten, Fehlinterpretationen ohne grosse Publizität korrigiert.
Wie in D, GB, F, usw. die Rechtssituation der Postkunden war, kann ich nicht abschätzen.
Wo das Wissen nicht vorhanden ist, kann nicht reklamiert, geklagt werden.
Vor der UPU konnten nur Vertragsstaaten untereinander klagen.
Eine Privatperson hätte die CH als Schirmherrin auf die Missstände hinweisen, aufmerksam machen müssen.
Dann wäre allfällig das Problem diplomatisch angegangen worden (Dauer in der Regel 2-10 Jahre).
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