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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachweis nicht zu erbringen



elfenstein
19.10.2007, 15:09
Hallo verehrte Teilnehmer im Forum,

heute möchte ich einmal eine grundsätzliche Frage allgemeiner Art stellen, und bitte um Ihre Einschätzung.

Ich habe u. a. eine Altdeutschlandmarke zum Prüfen eingeschickt. Als Prüfergebnis kam heraus: Nicht als "xx"-Ausgabe nachweisbar, aber der Stempel könnte von "xxx" sein - ohne Signatur. Also sandte ich die Marke zum nächsten entsprechenden Prüfer zur Zweitprüfung.

Dieser bestätigte dann den sehr seltenen Stempel als echt, verwies aber ebenfalls auf die nicht Nachweisbarkeit der Echtheit der Briefmarke selbst.

Welche Beurteilung ist angebracht: Solch eine Marke ohne Fälschungssignatur ist als minderwertig oder gar als Fälschung zu beurteilen, trotz echtem Stempel. Oder ist sie weiterhin sammelwürdig?

Der Michelwert der echten Marke beträgt übrigens einige hundert EURO, der Stempelwert etliches mehr.

Mich würde nun Ihre sicherlich subjektive/objektive Meinung interessieren.

Im Nachgang zu den bereits gestellten Nachfragen - ich muß erst einmal herausbekommen, wie ich hier im Forum auf Nachfragen zu meinem Thema antworte! Ich versuche es einmal so.

Also, es handelt sich um eine Marke, die gleichfalls als Gezähnte herauskam. Mit gleicher Zeichnung und gleichem Wasserzeichen. Es bestünde theoretisch die Möglichkeit, daß die Zähnung entfernt wurde. Dies ist aber nicht durch die Bundesprüfer eineindeutig feststellbar gewesen, daher auch keine Signatur als falsch oder echt - es liegt hier offensichtlich ein Grenzfall vor. Der Stempel ist jedoch einwandfrei - er hätte auf beiden Ausgaben abgeschlagen werden können.

Meine Frage ist und war, wie bewerte ich die Marke. Ist sie in einem solchen Grenzfall immer noch sammelwürdig, oder ist sie letztlich doch als Fälschung zu bewerten?

Danke für die Nachfragen.

bayern klassisch
19.10.2007, 15:17
Kurze Verständnisfrage: Wie könnte ein echter Altdeutschlandstempel auf eine falsche Altdeutschlandmarke kommen?

Jens
19.10.2007, 15:20
Hallo auch,

aus welchem Grunde soll die Marke denn nicht prüfbar sein? Fälschungen sind bekannt, zum Schaden der Sammler als auch zum Schaden der Post. Um welche Marke handelt es sich denn?


Gruß

Jens

deckelmouk
19.10.2007, 16:27
Hallo Elfenstein,

was haben denn die beiden Verbandsprüfer gesagt?

Beste Sammlergrüsse!

Lars

bernhard
20.10.2007, 15:39
So wie ich das verstehe, konnte nur nicht die entsprechende Michelnummer bestätigt werden, da sie aus einer gezähnten Marke hergestellt worden sein kann. Wenn dies nicht auszuschließen ist, kann sie auch kein Prüfzeichen bekommen, die Prüfer haben korrekt gehandelt.

Meine subjektive Meinung hiezu:
1. als Markensammler: Ich würde versuchen die Marke loszubekommen und durch eine prüfbare zu ersetzen. Die Möglichkeit das es sich um eine Fälschung handelt ist m.E. hoch, es käme bei mir kein großer Stolz auf diese Marke zu besitzen.

2. als Stempelsammler (der bin ich): Da hätte ich kein so großes Problem damit, wenn die Marke einen schönen Stempel hat würde ich sie dann eher behalten, da der Stempel ja echt ist und evtl. zu meiner Stempelsammlung passt.

brfmhby
20.10.2007, 19:37
ich habe auch so eine marke. die russischen zeppeline geschnitten auf briefstück. ist als nicht prüfbar zurückgekommen. marke im prinzip echt, aber die maße reichen für eine 100% einordung als geschnitten und unmanipuliert nicht aus.

die marke hat für mich damit höchstens den wert der gezähnten ausgabe.