Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Internetauktion - Fälschung voraussetzen?
pluschke
17.09.2007, 17:24
Hallo!
Habe vor 14 Tagen bei einer Internetauktion 2 Karten Deutsches Reich ersteigert.
Karten haben sich als Fälschung heraus gestellt!Nachdem ich beim Verkäufer nachgefragt habe , ob er die Karten zurück nimmt, kam als Antwort:
bei so einem günstigen Preis muß man wohl von einer Fälschung ausgehen, das nächste mal soll ich vorher anfragen!!:mad:
Soll ich den bei jeder Auktion vorher anfragen , ob die Marken,Belege echt sind?!
pluschke
Wenn die Marken nicht ausdrücklich als Fälschung angeboten werden gehe ich als Käufer zunächst davon aus dass die Sachen als echt angeboten werden und der Verkäufer daher haftet.
saeckingen
17.09.2007, 18:21
@pluschke
Nein, wenn nicht als falsch angeboten, dann hast Du echte Ware gekauft.
Kannst Du mal die Artikelnummer nennen oder zumindest die vollständige Beschreibung mit allem "Kleingedruckten" hier einstellen?
Hallo auch,
nun ja, gesunde skepsis ist immer angesagt. Aber andererseits muß ich mich meinen Vorrednerna anschließen: Wenn nichts anderes vermerkt ist, dann kann man von der Echtheit des Artikels ausgehen!
Auf so eine pampige Antwort würde ich mir so meine Gedanken machen, den Vorgang gegebenenfalls zu melden und den Staatsanwal wird´s unter Umständen auch interessieren, wie der Verkäufer auf das schmale Brett kommt, daß man am Preis eine Fälschung erkennen kann. Verbungen mit der Rückabwicklung des Verkaufs versteht sich.
Gruß
Jens
saeckingen
17.09.2007, 19:21
Bei eBay gibt es für Verkäufer von Briefmarken grundsätzlich diese Hinweise:
Hinweis für das Anbieten gefälschter oder manipulierter Briefmarken
Bitte beachten Sie, dass es bei eBay verboten ist, gefälschte/reproduzierte oder verfälschte/manipulierte Briefmarken anzubieten, wenn aus der Angebotsbeschreibung nicht eindeutig hervorgeht, dass es sich nicht um Originale handelt.
Unabhängig davon kann in solchen Angeboten eine Urheberrechtsverletzung liegen, die vom jeweiligen Rechteinhaber verfolgt werden kann.
Bitte stellen Sie also sicher, dass Sie mit Ihrem Angebot keine Urheberrechte Dritter verletzen und aus der Artikelbeschreibung eindeutig hervorgeht, dass es sich um eine Fälschung bzw.Verfälschung/Manipulation handelt.
Wenn Sie keinen derartigen Artikel anbieten möchten, verstehen Sie diesen Hinweis bitte als allgemeine Information.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: http://pages.ebay.de/help/policies/replica-counterfeit.html und
http://pages.ebay.de/briefmarkenratgeber/kodex/index.html
Weitere Informationen zu verbotenen, fragwürdigen oder die Rechte Dritter verletzenden Artikeln finden Sie unter: http://pages.ebay.de/help/policies/items-ov.html
Verstöße können zum Ausschluss vom Handel bei eBay führen.
Bitte prüfen Sie Ihr Angebot und stellen Sie sicher, dass dieses nicht den oben genannten Grundsätzen widerspricht.
Quelle: eBay Verkaufsformular
deckelmouk
17.09.2007, 19:24
Hallo Pluschke,
herzlich Willkommen im BDPh-Forum! Es ist bei eBay gang und gebe, auch gutes und hochpreisiges Material ab 1 Euro starten zu lassen. Das spart Einstellgebühren und lockt Schnäppchenjäger an. Das Argument zieht also nicht wirklich. Mich würde der Name auch interessieren, sofern er in der Briefmarkenkategorie anbietet, wird er sich schnell "überzeugen" lassen.
Beste Sammlergrüsse!
Lars
Hallo,
wie aus den Ebay Bedingungen hervorgeht ist es nur dann erlaubt gefälschte Ware anzubieten wenn dies ausdrücklich in der Beschreibung angegeben ist. (siehe aus die Antwort von "saekingen") Sollte der Verkäufer die Ware nicht zurücknehmen wollen, würde ich mich umgehend an Ebay (auf der "mein Ebay" Seite unter "Unstimmigkeiten online klären") wenden und den Verstoß melden.
Ich denke er wird dann die Ware wieder zurücknehmen.
argeve
pluschke
17.09.2007, 20:05
Hallo,
Angebot war nicht bei ebay, sondern beim kleinen Bruder in Belgien.
Die Karten werden zurück genommen!
Habe dem Käufer eine "Neutrale Bewertung" gegeben.
Ergebnis: ebenfalls neutrale Bewertung erhalten mit dem Text: Vor dem Kauf Fragen stellen ist besser.
Beschreibung der Karten: Zustand: ** DR Anlaßkarte 1938
** DR Propagandakarte 1929 unge-
braucht
pluschke
hätte mich auch gewundert, wenn Propagandakarten des 3. Reiches in Deutschland über Ebay eingestellt werden könnten.....bis das erlaubt ist, werden wohl noch 300 Jahre vergehen müssen.
Im übrigen halte ich AGB`s für Ebay-Auktionen bezüglich Fälschungen nicht für ganz korrekt und sinnvoll. Es soll ja auch noch Leute geben, die von Marken und Ganzsachen keine Ahnung haben und nur das Zeug verkaufen wollen. Woher sollen Onkel Herbert und Tante Erna auch wissen, was nun "echt" ist oder nicht?
Dass in diesem Falle der Verkäufer die ABG richtig verstanden hat, davon muss man ausgehen, sonst hätte er wohl kaum einen flapsigen Kommentar abgegeben. Das zeigt letztlich auch die "Umtauschaktion", den Bewertungskram kann man sich dazu getrost schenken...
Herzliche Grüsse
Karl
pluschke
18.09.2007, 22:24
Hallo Karl,
einen "kleinen Erfolg" habe ich vielleicht doch.
Im Augenblick bietet sie nur noch ein paar Briefe und Marken an(alles normale Sachen).Andere Karten sind zurück genommen worden!
Andreas
Es soll ja auch noch Leute geben, die von Marken und Ganzsachen keine Ahnung haben und nur das Zeug verkaufen wollen.
Das Problem sind eigentlich nicht die Leute, die keine Ahnung haben, sondern die, die so tun, als wenn sie keine Ahnung haben, aber genau wissen, was sie bewusst an Müll anbieten. Da es die Schlitzohren gibt, haben die ehrlichen Anbieter darunter zu leiden.
Michael
saeckingen
19.09.2007, 07:11
Es geht doch nicht darum, ob jemand unwissentlich ver- bzw. gefälschtes Material anbietet. Wenn dann aber die Fälschung als solche erkannt wird, muss man sich der Anbieter dann auch entsprechend verhalten und dem Käufer den Kaufpreis und die Zusatzkosten erstatten und sich nicht in irgendwelche Ausreden verflüchtigen.
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