Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist mein Ebay-Verkäufer ein "schwarzes Schaf"?
andreas213
07.08.2007, 20:32
Guten Abend. Ich habe heute einen teueren Brief bei Ebay ersteigert. Er hat fast 2800 Euro gekostet. Ich habe den Verkäufer angeschrieben, daß ich die Marke gegen Barzahlung abholen möchte. Darauf hat er geantwortet, daß Abholung nicht möglich ist, nur Versand. Ich habe ihm daraufhin angeboten, per Ebay-Treuhandservice zu überweisen, dann kann er beruhigt versenden, wenn er von Ebay die entsprechende Bestätigung des Geldeingangs hat. Das möchte er auch nicht. Nun hat er mir angeboten, die Hälfte als Vorauskasse zu zahlen und die andere Hälfte nach Erhalt der Ware. Allerdings stimmt der Name des Kontoinhabers und der Name des bei Ebay registrierten Verkäufers nicht ganz überein. Klar könnte ich jetzt sagen: Risiko zu groß, ich verzichte auf das Schnäppchen. Andererseits möchte ich den Markt auch von Ungeziefer reinigen. Habt Ihr eine Idee, wie ich mich verhalten soll?
philaservice
07.08.2007, 20:49
Hallo andreas,
poste mal die Artikelnummer oder den Link zur Auktion ... dann kann man/frau vielleicht mehr sagen; so ist erstmal alles nur Spekulation !
Beste Grüsse
Hans-Georg
andreas213
07.08.2007, 20:52
Guten Abend, Hans-Georg. Leider hab ich keine Ahnung, wie ich hier einen Link reinbringen kann. Die Artikelnummer bei Ebay ist 110156235844.
Viele Grüße
Andreas
deckelmouk
07.08.2007, 20:56
Hallo Andreas,
Du findest ein Gebot von mir mit 50 Euro - BDPh-Fälschungsbekämpfung. Ich habe den Verkäufer im eBay-Briefmarkencafé angesprochen, weil mir die Art des Angebotes sehr verdächtig vorkommt: http://chatboards.ebay.de/chat.jsp?forum=1&thread=40 - ein Teil der Diskussion ist noch nicht im Nirwana verschwunden. Auf Nachfrage nach einem Scan kam nur die Antwort "bin bei Eltern - kein Scan möglich".
Auch 1400 Euro sind viel Geld. Ich würde auf Abholung bestehen oder das Geschäft abbrechen. Mein Bauchgefühl und die Indizien sagen, dass hier etwas nicht stimmt. Aber einen Beweis kann ich nicht führen.
Beste Grüsse!
Lars Böttger
BDPh-Bundesstellenleiter Fälschungsbekämpfung
P.S. Wenn Du die vorletzte "philatelie" vor Dir liegen hast, da habe ich über diese Masche geschrieben.
P.P.S. Willkommen im BDPh-Forum! Links einfach reinkopieren.
philaservice
07.08.2007, 20:59
.... und alles weitere zu dem Thema hat Lars gerade schon geschrieben.
Beste Grüsse
Hans-Georg
saeckingen
07.08.2007, 21:09
Ich hatte den Verkäufer auch wegen dieses Briefes angeschrieben und gefragt ob Abholung gegen Barzahlung möglich sei. Ich habe angedeutet, dass ich dann ein sehr hohes Gebot abgeben würde - keine Reaktion!
Warum hat er wohl nicht geantwortet?
andreas213
07.08.2007, 21:10
Guten Abend, deckelmouk,
vielen Dank für die deutlichen Hinweise. Also einfach aufgeben und nix machen? Das würde nicht meiner Natur entsprechen. Ich schieße viel lieber mit schwerer Artillerie.
Viele Grüße
Andreas
Versuch zum Link:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=110156235844&ssPageName=STRK:MEWN:IT&ih=001
deckelmouk
07.08.2007, 21:16
Hallo Andreas,
so einfach ist die Sache nicht. Es besteht ein gültiger Kaufvertrag, der mit Zahlung und Lieferung erfüllt werden muss. Aus meiner Sicht wäre jetzt ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt für Internetrecht notwendig, um die Optionen zu klären.
Beste Grüsse!
Lars
andreas213
07.08.2007, 21:18
Ist in unserem BdPh-Beitrag nicht auch eine Rechtschutzversicherung für Briefmarken enthalten, die für die anfallenden Anwaltskosten einspringt?
saeckingen
07.08.2007, 21:21
@deckelmouk
andreas213 ist ja bereit den Kaufvertrag zu erfüllen. Von Vorkasse kann ich in der Auktionsbeschreibung (Kaufvertrag!) nichts lesen. Also Zug um Zug Abwicklung - Geld gegen Ware!
Ja als BDPh Mitglied hat man unter bestimmten Bedingungen eine Rechtschutzversicherung. Details: http://www.bdph.de/index.php?id=253
iceland10
07.08.2007, 21:30
die Aw des Anbieters auf meine Anfrage nach einem besseren scan war :
"Ein besserer Scan ist im Moment nicht möglich da ich erst Mittwoch wieder zu Hause bin. Ich bin bei meinen Eltern und die Marken liegen bei mir zu Hause. Aber oder auf Grund dessen würde ich Ihnen bei Kauf ein Rückgaberecht von 4 Wochen einräumen. Wäre das OK für Sie ?"
Gruß
iceland10
andreas213
07.08.2007, 21:38
Guten Abend, lolo.
Ich habe als kaufmännisch denkender Philatelist eine Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen.
An Kosten fällt meine Zeit ins Gewicht. Weitere Kosten entstehen mir derzeit noch nicht, nur wenn ich einen Anwalt einschalte (falls diese Kosten nicht vom BdPh übernommen werden, siehe vorstehende Mitteilung von Herrn Säckingen). Ich zahle bestimmt keinen Cent an den Verkäufer, wenn ich mir nicht sicher bin, die ersteigerte Ware zu erhalten. Weitere mögliche Kosten sind der Zuschlagspreis und die Kosten der Abholung der Ware (wenn es doch dazu kommen sollte).
An Nutzen sehe ich die Säuberung des Marktes von unseriösen Anbietern (im Falle dass der Verkäufer nicht liefern kann) oder die Differenz zwischen dem äußerst preisgünstigen Einkauf und dem tatsächlichen Handelswert der Ganzsache (für den Fall, dass ich das Eigentum und den Besitz an der ersteigerten Ganzsache erhalte).
Da ich persönlich den Nutzen höher als die Kosten einschätze, habe ich das Gebot abgegeben.
Viele Grüße
Andreas
Kreuzerjäger
07.08.2007, 21:57
Hallo @andreas213.
Ich finde es sehr löblich, dass du versuchs den Markt von unseriösen Anbietern reinigen zu wollen. Aber leider scheint mir dies ein Fass ohne Boden zu sein. Ist einer weg, tauchen 20 (oder mehr) Neue auf.
Ich hätte mich nicht getraut, bei diesem Angebot auch nur ein Gebot abzugeben.
Denn schliesslich besteht jetzt ein gültiger Kaufvertrag zwischen dir und dem Verkäufer.
Ich drücke dir die Daumen, dass das gut ausgeht.
Grüsse
BlaueDreiKreuzer
PS:
Dank den Leuten in diesem Forum (beispielsweise sei Lars Böttger genannt), gibt es aber immer noch die Hoffnung, dass einige der unseriösen Verkäufer auf der Strecke bleiben.
Lumpus2000
07.08.2007, 22:00
Hallo Andreas,
wie bereits saeckingen geschrieben hat: Du bist den Kaufvertrag eingegangen und der Verkäufer hat keine weiter ausdrücklichen Angaben zur Zahlung gemacht. Damit hast du das Recht auf eine Abholung mit Barzahlung.
BITTE las dich auf gar keinen Fall auf das Angebot ein "Hälfte vorweg" etc ...
Das "schlimmste" was dir bei Verweigerung einer Vorkasse passieren kann: Eine negative Bewertung ... immer noch besser als über 1000 "in den Wind zu blasen" ...
deckelmouk
07.08.2007, 22:16
@all:
Stop! Aus meiner Sicht ist alles gesagt. Ab hier kann konkret nur noch ein anwaltlicher Rat weiterhelfen. Wir können zwar Mutmassungen über den Verkäufer anstellen, aber es gilt immer die Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil (notfalls gerichtlich) festgestellt ist.
Ein paar Beiträge, die über das Ziel hinaus schiessen bzw. nicht zum Thema passen werde ich überarbeiten bzw. löschen. Das Thema werde ich vorerst schliessen. Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, mache ich den Thread sehr gerne wieder auf.
Beste Moderatorengrüsse!
Lars
P.S. Der Verkäufer wurde mittlerweile von eBay gesperrt: http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=23froschi&ftab=AllFeedback
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