Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fälschungen bei Ebay ich bin drauf reingefallen
Hallo Briefmarkenfreunde ich wurde Opfer eines Betrügers bei Ebay er hatte Posthörner gestempelt und Postfisch angeboten und auf dem Bild sah es auch so aus als sei ein kompletter satz dabei Postfrisch und mehrere Gestempelt und bekommen habe ich billige nachdrucke von 1996. Ich habe ihn daruf eine Mail geschrieben und er meinte nur ich hätte ja fragen können ob es echte sind. Jetzt streite ich mit ihm schon eine Woche habe ihm alle Möglichkeiten gegeben Zb: Geld zurück oder anzeige wegen Betruges. Geld will er nicht erstatten und ihm ist es sowieso egal weil er es nur für einen Bekannten eingestellt hat.
Ebay Artikelnummer: 190105546233 da könnt ihr euch davon selbst überzeugen. Hier das Bild aus der Auktion.
gramoceras
12.05.2007, 14:13
Hallo Willi,
152 Euronen für einen postfrischen Posthornsatz wäre natürlich ein Schnäppchen gewesen.
Meine Meinung dazu:
Nachdrucke würde ich nicht als postfrisch durchgehen lassen, sondern maximal als ungestempelt. Im Kontext mit den echten gestempelten hätte er daraufhin hinweisen müssen, dass es ND's sind. Somit konntest Du also nicht zwingend davon ausgehen, dass die Marken nicht echt sind. Heißt: Du könntest auf Erfüllung des Angebots klagen. Dass er das für einen Bekannten verkauft hat ist irrelavant, er ist für das Angebot verantwortlich.
Wenn Du gutherzig bist, schreib ihm ein letztes Mal, dass Du die Marken zurückgeben willst (eintüten per Einschreiben mit Zeugen) und er Dir Deine Unkosten erstatten soll. Das Ganze hinterlegt mit der Androhung auf Erfüllung, incl. Prozessgebühren, Anwalt etc.. Ansonsten geh zu einem Anwalt, lass' Dich beraten und klage auf Erfüllung. Ich sehe die Chancen hierzu nicht allzu schlecht.
Gruss Erwin Stefan
crantsch
12.05.2007, 17:25
Nun - als erstes: hier darf man keine Rechtsberatung machen....aber ich würde den Anbieter, der den Satz so aussagekräftig angeboten hat, diskret darauf hinweisen, das er definitv einen postfrische und gestempelte Marken angeboten hat. Nach- oder Neudrucke sind keine Briefmarken - also kommen nur echte Marken in Frage!
Ausserdem solltest du dir eine Kopie der kompletten Auktion machen (ich habe schon mal gesichert... Der Link: hier (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=190105546233&ru=http%3A%2F%2Fsearch.ebay.de%3A80%2Fws%2Fsearch% 2FSaleSearch%3Fsofocus%3Dbs%26satitle%3D1901055462 33%26sacat%3D-1%2526catref%253DC5%26fbd%3D1%26from%3DR6%26nojspr %3Dy%26pfid%3D0%26fswc%3D1%26few%3D%26saprclo%3D%2 6saprchi%3D%26fss%3D0%26saslop%3D1%26sasl%3D%26fls %3D4%2526floc%253D1%26sargn%3D-1%2526saslc%253D0%26salic%3D77%26saatc%3D77%26sadi s%3D200%26fpos%3D74861%26fsct%3D%26sacur%3D0%26sac qyop%3Dge%26sacqy%3D%26ga10244%3D10425%26saslt%3D2 %26ftrt%3D1%26ftrv%3D1%26sabdlo%3D%26sabdhi%3D%26s aaff%3Dafdefault%26afan%3D%26afmp%3D%26fsop%3D1%25 26fsoo%253D1%26fcl%3D3%26frpp%3D50%26fvi%3D1) - Ebay räumt manchmal schneller auf als einem lieb ist.
Und lade den Anbieter mal hier ins Forum ein...
Welche Nachdrucke sind da gemeint?
Diese vielleicht?
http://666kb.com/i/aoa61yonp5sb6n413.jpg
Wenn ja, dann hatte er „geschickt“ den unten angebrachten Aufdruck „Faksimile 1996“ abgedeckt!
Und wenn es sich um diese handeln sollte, dann können auch diese ND nicht als Postfrisch gelten, denn sie haben weder Gummi, noch entsprechen sie der m.E. angegebener Beschreibung.
Diese mit echten zu vermischen und sie in gleicher Stufe damit zu stellen als POSTFRISCH neben (und) GESTEMPELT, ist schon ein eindeutiger Betrug, denn das geschah auch nicht aus Unwissenheit, wenn der schreibt, dass du Willi, ihn hättest auch fragen können… Das zieht jetzt nicht!
Du hast auf alle Fälle gute Karten, wenn du das auch anklagst… (wenn’s nicht anders gehen sollte), denn die über 150 € ist kein Pappenstiel, auch wenn in der Tat (bei immerhin 21-zig Angeboten!), dieser Satz ** sehr billig wäre…
Aber postfrisch heißt POSTFRISCH und wer das SO anbietet, soll (muss) das auch SO liefern, oder zumindest alles mit Erstattung der entstandenen Kosten, retournieren.
Ich bedauere sowieso diese „Unsitte“(?), dass man zuerst zahlen soll und NACHHR kann man die Ware wirklich begutachten.
Geld ist Geld, und egal ob die Banknoten Bankfrisch sind oder zerknittert sind…, aber man müsste zuerst GENAU sehen können, was man da kauft!!! Denn so, hat man dann solchen Ärger im Nachhinein! :(
Trotzdem einen schönes WE noch!
Der Verkäfer denk immernoch er wäre im Recht obwohl ich ihm schon so viel geschrieben habe das es nicht so ist, seine letzte Mail Kopie davon.:ES WURDE MIT KEINEM WORT GESAGT DAS EIN GANZER SATZ POSTFRISCH SEI AUSERDEM HAT DER KÄUFER POSTFRISCHE
/ UND GESTEMPELTE MARKEN BEKOMMEN GENAU SO WIE BESCHRIEBEN DARÜBERHINAUS SOGAR NOCH EIN PAAR MEHR DA
ER SO SCHNELL ÜBERWIESEN HATT . SOMIT HAT ER MEHR ERHALTEN ALS BEZAHLT WURDE ICH HABE MEINEN ANWALT
GEFRAGT UND DER SAGTE MIR ES IST ALLES OK . ICH HABE MEIN TEIL ERFÜLT UND SOLLTE WEITER VON BETRUG
GEREDET WERDEN WIRD KLAGE EINGEREICHT.DAS IST DAS LEZTE WAS ICH DAZU ZU SAGEN HABE.
Eine tolle Mail. Alleine die Formulierung: ich habe m e i n e n Anwalt gefragt. Als wenn er einen festen Anwalt hätte, der ständig für ihn bereit stehe :-)))) Das hat er wohl im Fernseher so gesehen. Tatsächlich kostet die Konsultation eines Anwaltes wohl mehr als der Verkaufserlös des Loses. Oder was meint ihr.
Das ist doch wohl nicht so richtig, dass ein Anwalt da so sagen kann, dass das o.k. ist! Denn der Anwalt müsste sich zuerst damit beschäftigen, und selber mal verstehen, was „POSTFRISCH“ bedeutet, denn als solche waren sie ausgegeben! … Und WELCHE Postfrischen hast du bekommen?
Er hat mit „seinem Anwalt“ m.Ü. geblafft!
Die von mir gezeigten, auch von 1996. Nur noch zusammenhängend...
reichswolf
12.05.2007, 18:08
BTW, wie kann etwas postfrisch sein, was nicht von der Post, sondern von Sieger "ausgegeben" wurde....
Ja genau die von ihnen gezeigten nur nicht mehr zusammnehängent.
erstlesen
12.05.2007, 18:14
Hallo Willi,
stelle bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einen Antrag auf strafrechtliche Verfolgung. Das kostet nichts. Sollten es die bildseitig gekennzeichneten Drucke sein, gibt es einen starken Anfangsverdacht, dass hier ein strafrechtlich relevanter Betrug vorliegt.
Sehe im Telefonbuch (im Internet oder Telefon-CD) am Wohnort des Verkäufers nach, ob "Staatsanwaltschaft" eingetragen ist. Falls nein, nimm die nächst größere Stadt. Drucke das Ebay-Angebot aus. Mache eine Kopie der Sachen, die du erhalten hast. Gerne kannst du mir auch gute Scans der Nachdrucke schicken. Ich schreibe dann noch etwas dazu.
All das Ausgedruckte schickst du mit der Post zur Staatsanwaltschaft. Kostet nur Papier, etwas Tinte und Porto.
Was du selbst für den Artikel bezahlt hast, ist völlig irrelevant. Ob dafür ein postfrischer Posthornsatz billig oder teuer wäre, völlig Wurst. Der Anbieter bietet völlig zweifelsfrei, einen nicht nur echten, sondern auch wirklich postfrischen Satz an.
Was dir der Anbieter schrieb, ist typisch. Selbstverständlich würde kein Anwalt bestätigen, das die Lieferung erbärmlicher Fälschungen dieses Angebot erfüllen würde. Jeder Anwalt würde zur sofortigen Rückzahlung von Kaufpreis und Nebenkosten raten.
Es bleiben natürlich Risiken für dich. Sollte der Verkäufer insolvent sein kannst du nichts gewinnen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Verkäufer minderjährig oder sonst nicht geschäftsfähig ist.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Frage diese nach einer Kostenübernahmeerklärung. Gehe damit zum Anwalt.
Noch ein Tipp: "Betrüger", "Betrug" und ähnliches darf noch nicht verwendet werden. Für die zivilrechtliche Seite ist die Terminologie nicht hilfreich und das Strafrecht erledigt der Staat kostenlos. Bei Ersttätern würde ich auch darauf tippen, dass es zu einer Verfahrenseinstellung gegen eine Geldbuße kommen wird. Ich bin nicht sicher ob das reichen würde, dann "Betrüger" zu sagen.
Die "Höchststrafe" für diesen Anbieter, der völlig OK findet was er gemacht hat, ist ein Urteil, was ihn nach der Klage auf Erfüllung erwartet, wenn alles so ist, wie von dir dargestellt. Auf den kleinen Artikelbildern ist nicht sicher zu erkennen, um was es sich handelt. Deshalb nochmals die Bitte, zeige uns die Nachdrucke als Scan oder Foto.
Ergänzung: In der Zwischenzeit hast du bestätigt, dass es die bildseitig gekennzeichneten Drucke sind. Für den Fall habe ich keinen Zweifel, dass jede Staatsanwaltschaft einen begründeten Anfangsverdacht sehen wird.
Den von dir oben vorgestellten Text des Anbieters zu kommentieren ist überflüssig.
Drucke noch die Emails des Verkäufers aus. Aktiviere im Emailprogramm "Kopfzeilen anzeigen - alle -". Da er ja wohl zugegeben hat, die Nachdrucke geliefert zu haben (mit der Meinung, dass wäre OK, weil du nicht vorher gefragt hast), wäre es nicht mehr nötig Beweis darüber zu erbringen. Falls nicht bereits geschehen, solltest du den Artikel, wie empfangen, dokumentieren (sannen, fotografieren). Falls unter Zeugen geöffnet, eine Aktennotiz von den Zeugen fertigen lassen.
deckelmouk
12.05.2007, 20:31
Hallo Willi,
m.E. müsstest Du jetzt wissen, wie Du vorzugehen hast. Ich mache daher den Thread zu.
Beste Sammlergrüsse!
Lars
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