PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Puschen ... oder wie verhindere ich Verluste



Aleks
23.12.2006, 20:27
180065913517 (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=008&sspagename=STRK%3AMEWA%3AIT&viewitem=&item=180065913517&rd=1&rd=1)
markusaltvater ist komischerweise bei den verschiedensten Gebieten immer sehr interessiert. Sollte ich da daneben liegen, entschuldige ich mich gern.:mad:

Mike

Dietemann
24.12.2006, 01:38
Das ist schon mehr als merkwürdig: Immer die gleichen Bieter, immer der gleiche Endbetrag, da kommt man schon ins Grübeln.
Vielleicht sollte der Verkäufer überlegen, ob seine Preise marktgerecht sind, die Stücke die ich bei ihm gekauft habe, (die Abwicklung war einwandfrei), waren nach meinem heutigen Wissen zu teuer.

sodrei
24.12.2006, 10:17
also ich habe da auch schon einmal gekauft -
War ein stück mit Kurzbefund einwandfrei.

Preis nicht super günstig, aber einwandfreie Abwicklung.
Und Preis wohl mehr oder weniger Marktgerecht.


War also o.k.

Zu dem pushen kann ich nichts sagen.

Frohe Weihnachtszeit

harald /sharp_4

Aleks
24.12.2006, 11:56
Wenn man dann an markusaltvater etwas verkauft: 1860, REISEPASS von Preußen für Reise nach Halver #1002 (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=180049982088)
sollte man nicht so dumm sein, es später im eigenen Shop für den erwarteten Preis anzubieten:
Wittgenstein nach Halver und Umgebung! 1860, Reisepass! (https://ssl.kundenserver.de/www.briefmarkenhandelshaus.de/sess/utn;jsessionid=15458e57b929999/shopdata/6830_Preu=DFen=3A+Ortsstempel=3A+Von+S+-+Z/product_details.shopscript?article=0050_Wittgenste in%2B%2Bnach%2BHalver%2Bund%2BUmgebung%3D21%2B1860 %3D2C%2BReisepass%3D21%2B%3D28A10001G%3D29)
Man könnte ja wenigstens die Beschreibung etwas ändern.:rolleyes:

Wenn man sieht, was bei eBay weggeht, dann hat der Anbieter irgendwo ein Problem - ich vermute mal mit der Preisgestaltung.
Komisch, dass markusaltvater kurz nach dem Beginn einer Beobachtung zuschlägt, und dann just von djpn1986 bis auf sein Maximalgebot getrieben wird. :cool:
Mit markusaltvater und djpn1986 macht man sich bestimmt Freunde.:mad: :mad:

Mike

1867
25.12.2006, 06:47
Typische und belegbare Vorgehensweise einiger Veranstalter realer
Auktionen. Da habe ich schon so einiges durch.
Ich denke, dass solche Häuser (bzw. Privatverkäufer) sich die reellen
Einstellungsgebühren sparen wollen, letztendlich aber trotzdem lieber
die Provision bei Ebay bezahlen, als dass sie ihre "Waren" für zu wenig
Geld verkaufen. Was das für einen Sinn macht, wenn ich ein und dasselbe
Stück auf 2 - 3 Auktionen bei Ebay entdecke und die dann auch noch in
mindestens 2 -3 Auktionskatalogen (stellenweise unterschiedliche Anbieter)
betrachte, finde ich sehr fragwürdig.
Der Anbieter sollte doch schon an der Provision fast mehr verlieren, als das
Stück im Gewinn überhaupt einbringen kann ... aber ich bin ja kein Kaufmännchen.
:rolleyes:

usul3
25.12.2006, 09:10
Schon mal an Geldwäsche gedacht?:(

1867
25.12.2006, 17:02
deswegen --> :rolleyes:

argeve
28.12.2006, 15:31
[QUOTE=Aleks;34833]Wenn man dann an markusaltvater etwas verkauft: 1860, REISEPASS von Preußen für Reise nach Halver #1002 (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=180049982088)
sollte man nicht so dumm sein, es später im eigenen Shop für den erwarteten Preis anzubieten:

Hallo Aleks,
es ist ja toll dass Du so etwas entdeckt hast. Der Verkäufer hat also seine eigene Ware ersteigert um den Preis hoch zutreiben. Wenn ich mich richtig erinnere ist dies laut AGB von Ebay verboten. Warum meldest Du Ebay solche Sachen nicht sofort. Dann wird er gesperrt. Er kann zwar unter neuem Namen wieder anfangen, aber die ganzen Bewertungen sind weg. Im Sinne aller realen Verkäufer und Käufer sollten solche Betrüger sofort bei Ebay gemeldet werden.:mad: :mad: :mad: :mad:
argeve

Erdinger
28.12.2006, 15:57
Wie lange steht denn das bei eBay verkaufte Stück (wieder) in seinem eigenen Shop? Ich habe nämlich einige Male die Erfahrung gemacht, dass manche Verkäufer ihre Homepage nicht sehr oft aktualisieren und dass die Ware schon lange verkauft ist (wo auch immer), wenn man sie zu bestellen versucht.:rolleyes:

Aleks
28.12.2006, 16:00
Glaubst Du wirklich an harte Sanktionen von eBay - dann glaubst Du auch an den Weihnachtsmann?:p

Wenn Du viel Glück hast, dann wird der Verkäufer für einige Tage/Wochen gesperrt. Dieser Verkäufer gehört zu den besseren Kunden, hat aber ein recht zwiespältiges Verhältnis zu realistischen Preisen. Wenn man sieht, was er anbietet und (nicht) los wird, dann müsste er sich fragen, ob es die Gebühren wert ist. Da müssen schon einige Sachen gut über den Tisch gehen, um allein die Gebühren rauszubekommen. Es ist interessant, dass viele Sachen mit höheren Startpreisen eingestellt sind, ein Stück was preiswert anfängt, aber sofort gepuscht wird, wenn man eine Anfrage dazu macht. Hängt da vielleicht etwas zusammen? Soll er darauf sitzen bleiben:p - ich werde ihm danach eine passende Mail schicken.:cool:

Mike

Aleks
28.12.2006, 16:23
Lass Dir mal die vergangen Auktionen anzeigen und die laufenden. Nimm nur solche mit mehr als 2-3 Bietern. Ist schon interessant.:cool:
Wie hoch glaubst Du, ist die Wahrscheinlichkeit, dass zwei Bieter relativ früh bei einer Auktion innerhalb von einer Stunde genau den gleichen Höchstbetrag bieten?

Mike

Erdinger
28.12.2006, 17:16
Ich habe mich jetzt mal durch einen Haufen aktueller und verflossener Auktionen geklickt. Abgesehen davon, dass eine Menge Angebote liegenbleibt, gibt es auch eine ganze Reihe von unverdächtigen Transaktionen mit nur einem Bieter, der nicht zu den "Fans" gehört, die - o Wunder - in der Tat sehr breitgefächerte Interessen haben.
Wenn man als Anbieter in puncto "Pushen" keinen saudummen Fehler macht, wird es schwer, ihm einen Strick zu drehen.
Mein Posting bezog sich deshalb auch auf den konkreten Fall mit dem Pass. Tauchte das Stück nach dem (angeblichen?) Verkauf bei eBay auf der Homepage auf oder wurde es schon länger angeboten?

Aleks
28.12.2006, 18:44
@Erdinger
Schau Dir die vergangenen 30 Tage an und die aktuell bebotenen Auktionen, die mehr als den xx,99 Grundpreis und mehr als 2-3 Bieter haben. Dann schau auch mal nach, ob zwei Bieter mit dem gleichen Betrag in der Liste sind und wie hoch der Betrag ist.:cool:

Ist sicher alles bloß Zufall.:D

Mike

gramoceras
31.12.2006, 13:13
Interessant was man bei den genannten Auktionen so sieht :p

Eine an markusaltvater verkaufte Ganzsache http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=180054053601

taucht dann hier wieder auf http://cgi.ebay.de/DAHLEM-12-MAI-66-auf-2-Ngr-Mi-Nr-U-22-B-A10253_W0QQitemZ180066866552QQihZ008QQcategoryZ352 77QQrdZ1QQssPageNameZWD4VQQcmdZViewItem

Ein Schelm ... :D

Guten Rutsch!

erstlesen
08.01.2007, 01:36
Interessant was man bei den genannten Auktionen so sieht :p Eine an markusaltvater verkaufte Ganzsache http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=180054053601

taucht dann hier wieder auf http://cgi.ebay.de/DAHLEM-12-MAI-66-auf-2-Ngr-Mi-Nr-U-22-B-A10253_W0QQitemZ180066866552QQihZ008QQcategoryZ352 77QQrdZ1QQssPageNameZWD4VQQcmdZViewItem
Ein Schelm ... :D
Guten Rutsch!

Hallo und gutes neues Jahr,

Zum Thema „pushen“ bei Ebay oder was hat pushen mit Fälschungen bei Ebay zu tun?

Meine Meinung: NICHTS

Wer ein wenig zurück nachdenkt, wird sich zu Recht fragen, was soll „pushen“ denn überhaupt sein?

Bevor ich zur Antwort komme, will ich das Phänomen „pushen“ zunächst einmal auf die unterschiedliche Kultur in den USA und in Europa schieben.

Ich bin Europäer und habe zu vielen wichtigen Themen eine andere Meinung, als es in den USA Gesetz ist. Ich halte die Todesstrafe für Mord und ein erbärmliches Eingeständnis der Unfähigkeit des Staates, mit gesellschaftlichen Problemen fertig zu werden. Gesetze einiger US Bundesstaaten bestimmte sexuelle Praktiken unter Strafe zu stellen, sind eine Posse aus dem Mittelalter und angeblich sollen Kreditkarten in den USA gesetzliche Zahlungsmittel sein. Trägt der Staat auch die Gebühren?

Deshalb sollen auch bei Ebay.de, so genannte „Kreditkartenaufschläge“ gegen Gesetze verstoßen. Ich konnte zwar, selbst nach intensiver Suche, kein deutsches Gesetz finden, aber Ebay glaubt auch, Gesetze (siehe die Ebay Bedingungen) selbst machen zu können. In diese Aufzählung reiht sich nahtlos das Verbot des „pushen“ ein.

Zur unterschiedlichen Kultur lesen wir am Bestens die „Präambel“ von Ebay, die da lautet: Wir glauben an das gute im Menschen …

Ich glaube, dass Ebay die Mitglieder vorsätzlich verkaspern will. Es geht nämlich nicht um Gut und Böse, wenn ein Anbieter seine Artikel beschreibt, sondern um Wissen oder Nichtwissen. Die Gründer und Eigentümer von Ebay, vor deren Wissen und Bildung ich große Hochachtung habe, wissen es ganz sicher besser. Ich kann auch nicht sagen, ob diese Präambel eigentlich nur für die USA erfunden wurde. Übertriebene politische Korrektheit ist die Kehrseite für Sünden die man kennt, aber nicht abschaffen will. Ich kann rassistische oder frauenfeindliche Witze machen, denn ich bin kein Rassist oder Frauenfeind. Ebay musste in den ersten Jahren in Deutschland einen Wortfilter einbauen um Worte wie Hitler, Arsc* oder ähnliches von der Seite fernzuhalten. Wen es interessiert, der liest bei http://wortfilter.de. All das schützt nicht vor den wirklichen Gefahren bei Ebay.

Kommen wir darauf zurück, weshalb Ebay krampfhaft an das Gute im Menschen glauben muss. Die Alternative wäre zu jedem Fachgebiet Spezialisten zu beschäftigen und zu Sachthemen auch eine Meinung zu beziehen. Ebay glaubt jedoch, dass Textbausteinverwalter die bessere Alternative sind.

Nun zum „pushen“ zurück. Jeder weiß natürlich was gemeint ist. Ein „Zweitaccount“ treibt die Preise hoch. Hätten Sie das vor 10 Jahren zum Besten gegeben, wären Sie für verrückt gehalten worden. Kommen wir also zum Eingemachten.

Weshalb bieten die Verkäufer nicht ab den Preisen an, zu denen sie auch verkaufen wollen?

a.) Die Einstellgebühren sind zu hoch.
b.) Das Interesse der Schnäppchenjäger an Ware die für mehr als 1,- Euro eingestellt wurde, ist gering.
c.) Ebay behauptet, es würden immer Marktpreise erzielt


Zu a.) muss man nichts erklären. Die Verkaufsprovison ist happig, die Ebaygründer haben Milliarden gemacht und können den Hals nicht voll bekommen. Etwa 5,- Euro für 10 Tage Laufzeit, nur als Einstellgebühr und Null Interesse für einen Artikel zu 250,- Euro, sind zu viel.

Zu b.) habe ich lange Daten gesammelt und selbst einige Schnäppchen gemacht. Selten, aber doch hin und wieder, bieten Verkäufer auch Briefmarken die vielleicht 26,50 Wert sind, zu 9,99 an, weil sie die schöne Ware nicht für 1,- oder 1,99 verschenken wollen. Was passiert? Jeder, auch vernünftige Menschen, denken nun, EUR 9,99 wären der normale Handelswert. Der Sinn einer „Versteigerung“ (die weder Ebay noch der Anbieter durchführen) erschließt sich nicht, wenn der Startpreis nicht mit einer 1,… beginnt.

Zu c.), es würden „Marktpreise“ erzielt. Diese Ebayaussage ist eine marketingbedingte Schutzbehauptung. Wenn ich tadellose Ware zu ein paar Prozent vom Katalogwert kaufen kann, stimmt etwas nicht. Ich spreche nicht von Katalogschlagern, verfälschten Stücken oder ähnlichem. Man kann diese Ware auch nicht jeden Tag finden. Sie suchen unter 200.000 Briefmarken bei Ebay.de ein Stück, das Sie interessieren würde? Wie viele Sekunden brauchen Sie, um einen Artikel zu sehen? Wie viele Jahre für alle Artikel von heute?

Aufmerksame Leser werden es schon gemerkt haben. Die Frage, auf die a.), b.) und c.) eine Antwort waren, ist natürlich auch die Frage: Warum ist pushen verboten?

Ohne jeden subjektiven Einfluss, ist ein Angebot ab 1,- Euro einfach ein Glücksspiel. Und ganz nebenbei bemerkt, nicht lizenziertes Glücksspiel ist in Deutschland verboten. Da bin ich mir sicher! Ob pushen verboten ist? Wer nennt mir die Paragraphen die das belegen könnten?

Ein postfrischer Posthornsatz (dieses Beispiel reicht offensichtlich für alle Themen) mit frischem Fotoattest Schlegel, wird auch bei Ebay seinen Preis bringen. Was ist aber mit einer Ganzsache, die mit einem neuen frühesten oder spätesten Stempeldatum eines besseren Stempels angeboten wird? Die bringt eben 2,52 Euro.

Ich kann auch ein besser nachvollziehbares Beispiel bringen. Ich habe immer wieder einmal Marken bei Ebay verkauft, die ich selbst bei Ebay gekauft hatte. Ich habe die Marken, besser gesagt die Stempel, dokumentiert und gescannt und für mein später einmal erscheinendes Stempelhandbuch brauchte ich das Stück selbst, nicht mehr. Ich habe die Marke wieder bei Ebay angeboten. Nicht für einen Euro, sondern für einen Preis, den ich für das Stück für richtig hielt. Die Verkaufsquote nach diesem System ist gering und wirtschaftlich nicht zu vertreten, da die Einstellgebühren nach wiederholten Versuchen den Wert der Ware übersteigen. Gekauft wurden die Stücke nie von Schnäppchenjägern, logisch! Gekauft wurde, praktisch ohne erkennbare Ausnahme, von Arge-Mitgliedern, großen Sammlern und insgesamt von Käufern, die sich an dem schönen Stück und nicht an dem vermeintlich günstigen Kaufpreis erfreuen wollten.

Man kann es sogar noch weiter treiben: Für Artikel die selten angeboten und selten nachgefragt werden, kann sich kein Marktpreis bilden. Dafür hat sogar der Michelkatalog eine eigene Auszeichnung, nämlich -,-!

Ich kann aber noch bessere Beispiele bringen. Zuvor aber noch ein willkürliches Beispiel dafür, was Jeden am pushen aufregt, auch mich!

Besonders „listige“ Verkäufer, die falsche Marken als echt anbieten, bieten mit Zweitaccounts hemmungslos auf die eigenen Fälschungen. Das ist moralisch verwerflich und eine Art von „Beihilfe zum Betrug“. Rein sachlich ist es natürlich nur ein Betrug, aber das pushen erhöht die Schadenssumme.

Ganz anders ist das „pushen“ auf echte Ware zu beurteilen. Schauen wir in die Vergangenheit und ein Stück weit in die Realität. „Pushen“ war auch bei Ebay nicht immer verboten. Lesen Sie dazu in der Ebay Hilfe. Bieten auf eigene Artikel ist auch heute noch bei Ebay völlig „legal“. Legal nach den Gesetzen von Ebay, Ebay glaubt Gesetze zu machen. Ich glaube, dass in Deutschland der Bundestag die Gesetze macht. Also zurück, was ist legal? Sie geben Ihre Briefmarken an einen Verkaufsagenten. Davon gibt es jede Menge. Der bietet, gegen noch eine Provision, Ihre Schätze an. Sie bieten hemmungslos mit. Wer soll Ihnen das verbieten? Gegen welche Gesetze oder Ebaybedingungen verstößt es? Ich konnte keine finden!

Wenn Sie auf einer realen Briefmarken-Versteigerung (das sind diese Veranstaltungen, die von der IHK überwacht werden, für die man eine Versteigerererlaubnis braucht [ich habe eine!] und für die das Fernabsatzgesetz wirklich nicht gilt) selbst oder über einen Kommissionär auf eigene Lose bieten, verlieren Sie eine Menge an Provisionen. Das ist alles.

Was will Ebay uns indoktrinieren? Der Käufer hat ein Recht darauf Schnäppchen zu machen? Diese Einstellung haben die meisten Leser im Forum bereits verinnerlicht und halten es für einen Paragraphen des Grundgesetzes! Die Wahrheit ist: gab es nicht einmal einen Paragraphen im BGB der im Volksmund „ungerechtfertigte Bereicherung“ hieß? Deutsche Gerichte sollen entschieden haben, es wäre rechtens einen Ferrari für 200,- Euro verkaufen zu müssen. Gefällt euch das? Ja, denn ihr habt keinen Ferrari! Aber was wäre wenn? Vor Ebay wäre alles klar gewesen. Ein Gutachter bestimmt den Wert, das Gericht schickt den gierigen Schnäppchenjäger unter Auferlegung der Kosten nach Hause.

Haben die Deutschen mit der Einführung von Ebay, kollektiv Moral, Sitte und Anstand an der Kasse abgegeben?

Wen glaubt denn der geschätzte Leser im Recht? Ein Recht für Schnäppchenjäger ahnungslose Verkäufer auszunehmen?

Liebe Schnäppchenjäger im Forum, hofft dass eure Witwen einen besseren Weg, als den Verkauf über Ebay finden werden.

Kommen wir zu guter Letzt auf das konkrete Beispiel. Käufer X kauft 4 Artikel bei Verkäufer Y. Scheinbar ein klarer Fall von pushen. Er kauft nirgendwo anders, alle vier Artikel waren wahnsinnig billig. Glaubt jemand ernsthaft, ein großes Briefmarkenhaus würde einen Account eröffnen und willkürlich damit 4 lächerliche Artikel kaufen um die Firma vor dem Untergang zu retten?

Ich will einmal spekulieren. Wäre ich Lehrling in dem Laden und wüsste von den niedrigen Vorgeboten und mir wäre der Wert der Ware bekannt, ich würde einen Account eröffnen und billig mitbieten, auch später einfach wieder anbieten. Ist das verboten? Nein, es sieht nur aus wie pushen.

Ich schätze den Schreiber des Beitrages (der dieses pushen anprangert), als nüchternen, objektiven Beobachter der Szene. Trotzdem lässt er sich zu dem Beitrag hinreißen, der nur Wasser auf die Mühlen der moralisch, politisch und wirtschaftlich gesehen, höchsten Instanz des Universums – Ebay – eben, ist. Wir sind von der Denkweise bereits soweit beeinflusst, dass wir es für unsere Meinung und unser Recht halten, abweichende Vorgehensweisen (von den Ebaybedingungen) als verwerflich zu kritisieren. Steht etwa bei Heinrich Köhler: Sie dürfen nicht auf Ihre Artikel bieten?

Für die harten Befürworter des „Pushverbotes“ empfehle ich die Übersiedlung in die USA. Dort kann man sich dann auch für die Einführung der Todesstrafe für Pusher engagieren.

Wer falsche Marken pusht, dessen Artikel und auch Mitgliedschaft, sollen gelöscht werden. Dafür bin ich! Wer echte Marken pusht bleibt auf den Gebühren sitzen. So ist das Leben. Es ist auch eine gerechte Strafe dafür, an den Ebayspruch geglaubt zu haben, es würden Marktpreise erzielt werden.

Mein Tipp, was man aus all dem lernen könnte, wenn man wollte. Einfach alles einmal mit den Augen der anderen Seite betrachten. Ich meine nicht, sich in Betrüger hineinzuversetzen. Wie ich schon schrieb, kommt man meist ohnehin einmal in die Situation nicht mehr Schnäppchenjäger, sondern Verkäufer zu sein.

Zum Problem pushen gibt es eine kurze Antwort: Ich biete, was es mir Wert ist. Ich biete nicht auf dubioses, ich biete nicht auf Schrott. Was soll ich dann falsch machen? Was können mir Pusher anhaben?

Hangover
08.01.2007, 12:43
Eine große Textwüste verlangt nach ein paar Kommentaren. Wollen wir mal. Erstlesen fragt...


Weshalb bieten die Verkäufer nicht ab den Preisen an, zu denen sie
auch verkaufen wollen?

...und liefert auch gleich die Antwort: "Die Einstellgebühren sind zu hoch."
Kann man sicherlich anders sehen, denn die Einlieferung bei einem richtigen Auktionshaus kostet auch Geld, ohne dass gerade bei Einzellosen eine Verkaufsgarantie besteht. Anders ausgedrückt: gibts keine Interessenten, bleibt auch dort Verkäufer auf den Spesen sitzen.

Zu den Marktpreisen: Für Sammlerartikel gibt es keine Marktpreise, da ein relevantes Element zur Preisfindung fehlt: ein ausgewogenes Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Der "Markt" für so manche Rarität gibt nämlich keine nennenswerten Umsätze her. Eine T+T 49 gestempelt "echt und einwandfrei" wird man eben nicht an jeder Ecke für 400++ Euro los, denn so viele Leute, die sich dieses Stück jetzt und sofort und zu diesem Preis leisten wollen, gibt es einfach nicht. Für die Hälfte oder ein Drittel davon findet man aber jederzeit einen Käufer... jeder, der diesen Absatz verstanden hat, wird mir zustimmen, dass Ebay für den Verkauf von Ware mit einem kleinen Kundenkreis absolut ungeeignet ist.

Nun etwas grundsätzliches:
Wenn ich als Verkäufer einen Partner mit der Durchführung eines Verkaufes beauftrage, muss ich mit den Geschäftsbedingungen des Partners leben. Gefallen sie mir nicht, kann ich entweder versuchen, mit meinem Partner zu anderen Bedingungen einig zu werden, oder ich suche mir einen anderen Partner. Und das alles gilt auf einmal nicht, weil der Partner Ebay heisst? Interessant. Liebe (Hobby-)Verkäufer: Niemand, nicht einmal Ebay, zwingt Euch, Eure Ware bei Ebay anzubieten. Wenn ihr also Ebay zu teuer findet, dann geht doch einfach woanders hin.

Und was mich nun als Kunden stört: Die Vielzahl der Angebote, bei denen ich von vornherein weiss, dass ich trotz 1-Euro-Start nur zu einem Preis zum Zuge käme, den ich gar nicht zu zahlen bereit bin, weil der Verkäufer mir seine tatsächlichen Preisvorstellungen verheimlicht, ist lästig. Bilder angucken ist zwar eine schöne Sache, aber - wenn gleich das richtige Preisschild dranstünde, könnte ich mir viel Zeit sparen. Denn ganz ehrlich - eine T+T 49 für 400 Euro kann ich mir gönnen, wenn mir danach ist. Dazu brauche ich dann aber keine monatlichen 1-Euro-Start-Lockvogelangebote...

Ich empfinde dieses Verkäuferverhalten als unehrlich. Und mit unehrlichen Personen möchte ich in meiner Freizeit nichts zu tun haben.


Liebe Schnäppchenjäger im Forum, hofft dass eure Witwen einen besseren Weg, als den Verkauf über Ebay finden werden.

Dazu gabs in der letzten Philatelie genug zu lesen...

erstlesen
08.01.2007, 16:25
Eine große Textwüste verlangt nach ein paar Kommentaren. Wollen wir mal. Erstlesen fragt...
...und liefert auch gleich die Antwort: "Die Einstellgebühren sind zu hoch."
Kann man sicherlich anders sehen, denn die Einlieferung bei einem richtigen Auktionshaus kostet auch Geld, ohne dass gerade bei Einzellosen eine Verkaufsgarantie besteht. Anders ausgedrückt: gibts keine Interessenten, bleibt auch dort Verkäufer auf den Spesen sitzen.

Hallo @hangover,
ich finde es ganz toll, dass du nicht nur überwiegend meine Meinung bestätigst, sondern sogar zum Thema Marktpreise meine Aussagen untermauerst. Aus welchen Gründen auch immer, bei Ebay werden keine Marktpreise für Briefmarken erzielt. Schöner hätte ich es nicht schreiben können.

Zum obigen Zitat:
Zu angeblichen Kosten für unverkaufte Lose bei richtigen Auktionshäusern: 1. Wer nicht nur Müll einliefert, kann überall durchsetzen, dass für unverkaufte Lose keine Kosten entstehen. 2. Viele Auktionshäuser nehmen von Niemandem Gebühren für unverkaufte Lose.

Zur Wahlfreiheit zwischen Ebay und was??? Wer seine Schätze schnell versilbern will, hat zu Ebay keine Alternative.

Weshalb der 1 Euroquatsch? Es ist eine Marketingstragie von Ebay, Kaufinteressenten einzureden, man können teure Waren mit ein wenig Glück für einen Euro oder ähnlich abstauben. Was nicht verraten wird, nicht Ebay zahlt dabei drauf, sondern die Verkäufer, die nicht alle Ihre Ware aus Raubüberfällen beziehen.

Nicht die Verkäufer haben sich das Angebot ab 1,- Euro ausgedacht. Durch die Gebührenpolitik von Ebay kam es zu dem heutigen Zustand, dass Angebote für mehr als 1,99 Startpreis praktisch nicht mehr beachtet werden.

Wer auf Ursache und Wirkung achtet, kann meine Kritik am System Ebay sicher besser verstehen.

Den verbalen Tritt unter die Gürtelline mit der Bezeichnung "Textwüste" will ich, wie immer, gerne auf mich nehmen. Ich dachte Foren wären zum Schreiben da.

Ich nehme auch die Kritik gerne zum Anlaß, meinen Text ein wenig aufzulockern. Nachdem es an vielen Stellen reichlich Müll zu sehen gibt, hier ein schöner Brief mit vielen bunten Stempeln. Der würde selbst bei Ebay 39,50 bringen.

http://stampsx.com/0/1301g.jpg

http://stampsx.com/0/1164g.jpg

Die Michel-Nummer 42, unterstellen wir die gute Farbe "aa" steht als Paar auf Brief im Michel-Spezial 2006 mit 90,- Euro. Was bringt so ein Stück bei Ebay ohne "Puschen"? 25,- Euro oder 35,-? Naja, die Altersflecke, sagen wir also 12,50!

Wir waren uns auch einig, hier kein Quiz zu veranstalten. Der obere Beleg hat 8.000,- gebracht, der untere 250,- jeweils plus Aufgeld. Das sind Marktpreise! Beide Lose 13.10.2006 Soler y Llach. Der Bilddateiname ist die Losnummer.

Da ich mich nicht aufs meckern beschränken möchte, habe ich auch den betroffenen Verkäufer angeschrieben. Nachstehend die Antwort:

Diesen Pass habe ich im März oder April 2006 von einem Kunden erworben und diesen in meinem Internet-Shop angeboten. Nach einem halben Jahr stellte ich fest, dass wohl mein Shop wohl doch nicht der richtige Platz ist für Pässe.

Also stellte ich diesen bei eBay ein und vergaß allerdings, dieses Los in meinem Shop zu löschen. Das Los ist jetzt gelöscht.

--- Ende der Anwort ---

Das wird nicht jeden Skeptiker befriedigen, ist aber für mich sehr gut nachvollziehbar. Es gibt keine automatische Schnittstelle zwischen dem eigenen Shop und Ebay. Damit gibt es Überschneidungen.

iceland10
08.01.2007, 18:12
Zitat:


Die Michel-Nummer 42, unterstellen wir die gute Farbe "aa" steht als Paar auf Brief im Michel-Spezial 2006 mit 90,- Euro. Was bringt so ein Stück bei Ebay ohne "Puschen"? 25,- Euro oder 35,-? Naja, die Altersflecke, sagen wir also 12,50! Wir waren uns auch einig, hier kein Quiz zu veranstalten. Der obere Beleg hat 8.000,- gebracht, der untere 250,- jeweils plus Aufgeld. Das sind Marktpreise! Beide Lose 13.10.2006 Soler y Llach.


Quiz nicht, aber wir müssen uns hier ja auch nicht dümmer stellen als wir sind und brauchen uns auch nicht veräppeln zu lassen!

Ich rede nun nur von dem unteren Beleg, eine Mef der Nr.42, die Farbe schenken wir uns einmal, als "normaler" Brief ins Ausland II. Gewichtsstufe ist Massenware (fast wie Posthorn Sätze **) und würde eventuell wirklich nur die 12,50 Euro erzielen und wäre damit gut bezahlt ABER DAS IST KEIN NORMALER AUSLANDSBRIEF

Was wir hier aber sehen ist ein Schiffspostbrief der mit dem Dampfer Ella Wörmann, der am 6.6.1883 in Dienst gestellt wurde, auf der Deutschen Ost Afrika Linie befördert wurde.

Solche Belege bringen auch bei ebay ihr Geld, wenn sie denn als solche beschrieben sind.

Solche Belege für Preisfindung bei ebay heranzuziehen ist dürftig.

Gruß
iceland10

Aleks
08.01.2007, 18:23
Also stellte ich diesen bei eBay ein und vergaß allerdings, dieses Los in meinem Shop zu löschen... und der Dahlem-Brief für den markusaltvater eine Positive bekommen hat, wurde auch nur versehentlich wieder eingestellt. Es gibt eben Zufälle, die genauso wahrscheinlich sind, wie der Dachbodenfund einer Hepburn.

... und bei Belegen sollte man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.;) Das passt eigentlich nicht zum Stil.
Eine DR 87aI wird ja auch nicht für 330 € ausgerufen, weil sie so schön ist und nicht mal einen richtigen Poststempel hat, sondern weil sie auf einem besonderen Stück Papier klebt und genau diesen Stempel hat. Hier zeigt sich der feine Unterschied (siehe Thread Massenware).

Ich weiß schon warum ich Anbieter liebe, die mich in Sifi mit "Hallo, ich glaub, ich hab da was für Sie" begrüßen - und das ohne Mondpreise.

Mike

erstlesen
08.01.2007, 21:15
Solche Belege für Preisfindung bei ebay heranzuziehen ist dürftig. Gruß iceland10

Hallo @iceland10,

das perfekte Beispiel zu finden ist sicher nicht so einfach. Ich versuche es noch einmal mit anderen Beispielen. Im Dezember wurde eine Preussenmarke bei Ebay für etwa 2,52 verkauft, die nicht nur einwandfrei war, sondern einen Stempel trug, der auch 30 Euro gerechtfertigt hätte. Ich habe die Artikelnummer nicht, aber man wird sicher noch unter beendete Angebote der letzten 30 Tage fündig.

Vor längerer Zeit, zwei, drei Jahre her, gab es bei Ebay-Briefmarken wiederholt Angebote von besonders feisten Betrügern, die Bilder aus Auktionskatalogen zur Basis des Angebotes nahmen. Es gab Sachen von Boker, Felzmann, Rapp und anderen. Es war auch nicht nur ein Account. Einige Auktionen liefen bis zum Ende. Der Ebay Verkaufspreis war im Schnitt keine 10% des Preises, für das die Stücke wirklich einmal verkauft worden waren.

Ich teile Deine Meinung nicht, dass zum Beispiel der Schiffspostbrief für 250,- + bei Ebay verkauft worden wäre. Ganz im Gegenteil. Hätte ich, nur einmal angenommen, eine Beschreibung gemacht, die den hohen Wert, nämlich 250,- gegenüber 12,50 versucht hätte zu rechtfertigen, wäre der Artikel hier unter dem Stichwort "schönreden von Artikeln durch den Verkäufer" aufgeführt worden.

iceland10
08.01.2007, 21:55
Hallo @erstlesen,


das perfekte Beispiel zu finden ist sicher nicht so einfach.

So kann man das nach dem Versuch mit der Mef der Nr.42 sehen :eek: Ein- oder jeder Bundsammler würde sagen, der Mann hat Recht, aber wollen wir einmal nicht so Naiv sein und glauben dass dies nicht beabsichtigt war :rolleyes:

Aber ich will mich gar nicht weiter daran aufhängen, auch musst du meine Meinung betr. des Schiffspost Beleges nicht teilen, Du kannst dir aber einmal Argumente anhören wie ich zu diesem Schluß komme.

Ich würde fast eine Wette eingehen, wenn das mein Beleg wäre, ich würde ihn einstellen und beschreiben, er würde einen annähernden Preis bringen. Wie komme ich zu einer solch Arroganten Meinung?:eek:

Das geht natürlich nur wenn man gewisse Regeln beachtet, zum einen muss die Qualität des Stückes ansprechend sein, die Beschreibung muss Umfassend sein und nicht "siehe scan", die Bilder sollten nicht mit dem ebay Bilderservice eingestellt werden. Zu guter letzt ist ein "guter Ruf" nicht das schlechteste und schon wird das funktionieren!

Auf diese Art habe ich im laufe der Zeit einige gute Stücke aus meiner Sammlung in neue Hände gebracht, Stücke die nicht unbedingt jeder kannte bzw. erkannte wie Telegraphische Postanweisung oder eine Giro Postanweisung aus der Krone Adler Zeit, beides keine Massenware. Beides bei ebay mit 1 Euro gestartet und die Ergebnisse waren verblüffend gut.

So bin ich der festen Überzeugung, stelle aus dem Kaiserreich gute Stücke bei ebay ein und sie werden den Marktpreis bringen. Im positiven wie auch im negativen!

Gruß
iceland10

Fehldruck
08.01.2007, 22:10
Aber so Schnäpchen gibt es doch auch bei einer Saalauktion.
Und der gewünschte Marktpreis ist nicht jeden Tag erzielbar. auch bei Saalauktionen ziehen manche Dinge ihre Kreise bzw. gehen nicht weg.
Dafür bietet ebay den shop bzw. Festpreis 10cent Aktionen usw. Da gehen auch höherpreisige Dinge zum Festpreis mit geringen Einstellgebühren über die Bühne.
Und bitte...wenn man Saalauktion mit ebay vergleicht...bitte auch bei den Verkaufsprovisionen (Saalauktion 20-25% mit allem Schnickschnack) und unter 10Euro(sprich 12,50Euro Zahlpreis) läuft gar nichts. Übrigens muß die Preisfindung bei ebay nicht ganz so schlecht sein, da sich ja fast alle Saalauktionshäuser bei ebay als Verkäufer(als Käufer noch länger) eingefunden haben.

Wenn ich erstlesen richtig verstanden habe...soll ebay die "Mutter des Antipushens" :) sein und das amerikanische Antipushen soll unsere europäische Gesetzgebung überdecken. Dem ist nicht so.
ebay ist nicht gegen das Pushen sondern möchte den Käufern Sicherheit suggerieren und am pushen mitverdienen. Wie erkläre ich mir sonst den aus Amerika kommenden Mindestpreis und die nun neuen verdeckten Gebote (Bieter 1,2 und 3....schon gesehen?)...

Richtig ist, daß immer gepusht wird und wurde. Und man ruhiger bleibt, wenn man seinen Höchstpreisansatz bei Gebotsabgabe als ausgegeben betrachtet und sich nicht zum Höherbieten verleiten läßt.
Ich finde pushen nicht korekt und gehe nach Erkenntnis solchen Anbietern aus dem Weg.

Fehldruck

reichswolf
08.01.2007, 22:34
Richtig, iceland!
Das fängt doch schon bei ganz kleinen Werten an. Lautet die Artikelbeschreibung einfach nur "DR MiNr. 19 gestempelt", schaue ich nicht rein. Steht da aber "DR MiNr. 19 gestempelt, Aachen etc", findet das meine Suchroutine und es kann passieren, daß ich incl. Porto an die 100% vom Michelwert komme, oder sogar drüber. Auch mit einfachstem Stempel (also Massenware? ;) ), wenn er denn schön abgeschlagen ist. Für mich müssen es wirklich nicht immer nur 10% Michel sein, denn damit kann ich höchstens Lücken in der Ländersammlung füllen. Aber grade bei Belegen, die ich nur mit Heimatbezug sammle, darf's auch mal mehr kosten :) . Und da ist mir auch egal, ob ich bei ebay kaufe oder bei einer 'realen' Auktion.
Beste Grüße vom
reichswolf

Aleks
08.01.2007, 23:11
Ich finde pushen nicht korekt und gehe nach Erkenntnis solchen Anbietern aus dem Weg.
Da schließe ich mich zu 100% an. Ich hätte sogar mehr geboten, aber so nicht!

Ein Aspekt, der bisher überhaupt nicht angesprochen wurde, ist, dass Auktionen, die schon mehrere Gebote haben, nach allgemeiner Erfahrung besser laufen, als Angebote mit keinem Bieter. Wenn jemand diese mehreren Gebote gezielt durch Manipulation mit Zweitaccounts erzeugt, dann verschafft er sich Vorteile durch unlautere Mittel. Mit hohen Einstiegspreisen funktioniert das Interesseerzeugen mit vielen Geboten einfach nicht.

Man kann jetzt natürlich argumentieren, dass alles, was eBay nur wegen des bösen "Profits" verbietet, nichts ist, was man beachten muß - frei nach dem Motto - ich darf das - weil "die" Unrecht haben. Es gibt aber genug Leute die sich an die Regeln halten - sind die alle blöd?

Pusher tuen doch niemandem - ausser sich selbst - etwas Gutes. Sie wollen unter Vermeidung von Einstellgebühren, Suggerierung günstiger Einstiegspreise, Vorspiegelung reichlichen Interesses, das Meiste für sich selbst rausholen - was manchmal in die Hose gehen kann, wenn man es übertreibt. Das ist bestimmt manchmal billiger, als zu unter Preis zu verkaufen. Die Blöden sind trotzdem immer die, die sich an die Regeln halten.

Mike

erstlesen
09.01.2007, 02:06
Da schließe ich mich zu 100% an.

Hallo @Aleks,

du hast den Thread begonnen und ich will mich mit einem letzten Beitrag zu dem Thema melden.

Ich stelle zum wiederholten Male fest, wenn ich ein Thema von verschiedenen Seiten beleuchte, wird mir zu jeder Zeile die Identifikation mit derselben unterstellt. Das trifft nicht zu. Ein einfaches Beispiel, ich biete nicht, wenn die Bieterliste nicht zugänglich ist, also die "Privatauktion" aktiviert wurde.

Warum ich das nicht tue, kann man seit vielen Jahren auf meiner Seite http://briefmarken.ag nachlesen. Ich zitiere die Kernaussage der Begründung: "Privatauktionen" werden gemacht, um verdeckt die Preise hochzutreiben und um zu verhindern, das Käufer von Fälschungen gewarnt werden können.

Ich versuche Gebote bei Anbietern die pushen, zu vermeiden. Ich schließe mich also auch zu 100% an.

Trotzdem halte ich es für schädlich, ja ich halte es für die Ursache eines in weiten Teilen ruinierten Briefmarkenmarktes, wie Ebay agiert. Keine Kompetenz, tatsächliche Betrüger feiern auch nach der zehnten Löschung wieder Auferstehung. Ich bleibe dabei, Preise für Briefmarken bei Ebay sind meist reiner Zufall. Ich bin der Meinung, Foren wie dieses können auch Meinungsrichtungen für die Zukunft geben. Statt auf diese Themen einzugehen, wird mein Beispiel auf seine Eignung hin analysiert.

Ich weiß nun von Island10, dass wenn ich gute Bilder beim Artikel hätte (habe ich immer), ausführlich beschreiben würde (da hat noch keiner geklagt) und einen guten Ruf hätte (kann ich nicht beurteilen), dann würde ich erfreuliche Preise erzielen. Ich führe keine Beispiele mehr auf, die dass krasse Gegenteil beweisen würden, denn die Antwort darauf kann ich selbst geben: der Einzelfall kann immer eine Ausnahme sein.

In meinen anderen Beiträgen zum Thema pushen, nenne ich die Gründe, von denen ich glaube, dass diese Ursache für etwas sind, was erst mit Ebay aufkam. Ich habe hinterfragt, ob nicht etwas faul ist, am System Ebay. Hier im Thread fühlen sich Schreiber veranlaßt, wieder einmal, ohne Beweis, auf bloße Vermutungen hin, Anbieter als Betrüger zu beleidigen.

Ich habe versucht auf einen Interessenkonflikt hinzuweisen. Jeder Briefmarkenbesitzer ist auch irgendwann einmal Briefmarkenverkäufer. Vielleicht spricht man in 20 Jahren von der Zeit heute als "Generation Schnäppchenjäger". Vielleicht bin ich zu alt dafür. In meiner Moralvorstellung hat die Verhinderung der ungerechtfertigten Bereicherung Vorrang gegenüber einem Pushverbot. Das heißt nicht, dass ich pushe oder ich gerne bei Pushern kaufe.

Ich würde es begrüßen, wenn die Diskussion darüber überflüssig wäre. Wie man das erreichen könnte habe ich geschrieben. Andere haben die selben Symtome festgestellt.

Stichworte: mehr Gebote machen den Artikel interessanter.
Weshalb muss denn gezeigt werden, wie viele Gebote es gibt?

Dem neuen Bieter wird immer ein Mindestgebot verraten!
Weshalb? 80 Jahre reale Auktionen haben keinem Interessenten gesagt, was er bieten soll. Haben Sie einmal einen Auktionator gefragt, wie hoch denn das bisher höchste Gebot wäre?

Ebay hat die Methode erfunden und perfektioniert, der Käuferschar immer wieder Appetit (den Glauben an das ultimative Schnäppchen) zu machen. Wie für eine Horde sabbernder Wölfe, werden immer wieder Bröckchen (Gebote) in den Napf geworfen. Für viele geht es dann nicht mehr um den Artikel, sondern darum mit zu sabbern. Das ist für viele der Kick. Was spielt es da für eine Rolle, ob eine Marke echt ist oder falsch?

Ebay hat etwas erfunden, was vorher sicher nicht im Einklang mit Versteigererverordnung oder Wettbewerbsrecht stand. Es werden Verkäufe wie auf dem Basar veranstaltet und nicht nur Ebay, auch die Verkäufer, glauben sie würden Auktionen veranstalten.

Die Terminologie und Marketingstrategie von Ebay ist soweit verinnerlich, dass man es für seine Meinung und seinen Willen hält, nichts mehr zu hinterfragen - außer der nun wichtigsten moralischen Frage der Welt - halte ich mich an die Ebaybedingungen!

Um dem letzten Mißverständnis vorzubeugen, wenn es Spielregeln gibt, sollten sich die Mitspieler auch daran halten. Aber man wird doch eine eigene Meinung zu den Spielregeln haben dürfen?

Nochmals meinen Dank an @aleks, der den Beitrag begann. Der Titel sagt schon alles. "Puschen ... oder wie verhindere ich Verluste"

Warum hast du nicht getitelt: "Puschen ... oder wie ziehe ich die Käufer ab?"

Du hast den richtigen Titel gewählt und dafür nochmals Danke.

Gute Nacht

ThomasK_7
09.01.2007, 09:19
...Da schließe ich mich zu 100% an. Ich hätte sogar mehr geboten, aber so nicht!...Da hat wohl einer die Regeln der Marktwirtschaft noch nicht verkraftet!

Fehldruck
09.01.2007, 09:57
....was mich immer wieder erstaunt....bei ebay.com gibt es deutlich mehr knap kalkulierte höhere Startpreise/Festpreisangebote...und auch Käufer dazu....auch im Bereich Briefmarken.

Gerade im Bereich Briefmarken kann ich mir dies nicht nur mit der WILLICHSOFORT Mentalität und den etwas niedrigeren Gebühren bei com erklären. Meiner Meinung nach, wissen die Verkäufer, daß man nichts verschenken muß und handeln auch entsprechend. Die Käufer wissen auch, daß bestimmte Dinge Geld kosten und handeln entsprechend. In Deutschland bleibt es oft nur beim Wissen. Vielleicht sollten Verkäufer mehr Mut zum fairen höheren Startpreis/Festpreis haben und Käufer auch fairen Preisen eine Chance geben. Auch das kann Marktwirtschaft sein....und vielleicht nichtmal falsch verstandene. Auch wenn ebay durch die höheren Einstellgebühren fairer mitverdienen würde...

Naja...die Hoffnung stirbt zuletzt...

Fehldruck

Hangover
09.01.2007, 10:40
Vielleicht sollten Verkäufer mehr Mut zum fairen höheren Startpreis/Festpreis haben und Käufer auch fairen Preisen eine Chance geben. Auch das kann Marktwirtschaft sein....

Ich unterstelle den pushenden (richtiger ja eigentlich: verdeckten Mindestverkaufspreis mit Zweitaccounts sichernden) Verkäufern, hier den finanziell günstigsten Weg zu gehen - es spart kurzfristig einen Haufen Einstellgebühren, und solange das Gros der Kunden sich das gefallen lässt, funktionierts auch (und ich bin als damit unzufriedener Kunde sicherlich in der Minderheit, kann es mir aber "leisten", da ich mein Budget auch ohne diese Verkäufer ausgegeben bekomme und insofern nichts "verpasse"). Das ist auch Marktwirtschaft.

Zum Punkt "ungerechtfertigte Bereicherung" - ich möchte den Käufer sehen, der wegen eines schlecht beschriebenen Stückes ein Superschnäppchen macht und dann dem Verkäufer einen fairen Preis überweist (und nicht im Sinne von "hier haben Sie 5 Euro statt 3"). Falls jemand als Verkäufer sowas erlebt hat - bitte PN. Ansonsten bitte den Heiligenschein in der Tasche lassen... :)

Spargummi
09.01.2007, 11:15
Hallo Hangover,

nicht als pin, sorry. Ich habe vor ca. 6 Monaten jemanden, der viel bei mir bei ebay gekauft hatte, ein umfangreiches Lot Weltraumbelege für 300 Euro angeboten. Da er die ersteigerten ebay-Lose super schnell bezahlt hatte, habe ich ihm die Sendung zur Ansicht geschickt. Nach wenigen Tagen hat sich der Käufer gemeldet und mir 500 Euro bezahlt. So etwas gibt es also.

Gruß

Spargummi

erstlesen
09.01.2007, 15:44
Da hat wohl einer die Regeln der Marktwirtschaft noch nicht verkraftet!

Hallo @ThomasK_7,

Dein Beitrag ist ein schönes Beispiel für die Haudraufmentalität in vielen Foren. Du hast das Problem erkannt und kurz und knapp hast Du die Diagnose gestellt! Jetzt brauche ich nur noch zur Therapie in ein Umerziehungslager zur Eintrichterung der Regeln der Marktwirtschaft und dann werde ich auch wieder zu einem brauchbaren Mitglied der Gesellschaft.

Es ist ziemlich naiv zu glauben, Ebay wäre "Marktwirtschaft".

Falls du der Annahme bist, in Deutschland oder auch Europa, wäre das Wirtschaftssystem die "Marktwirtschaft", lebst Du auf einem anderen Planeten. Auch wenn es die meisten langweilen dürfte, die Marktwirtschaft ist reguliert. Wir könnten also definieren, wir leben in einer teilregulierten Marktwirtschaft. Politiker sagen gerne "soziale Marktwirtschaft". Das ist aber eher ein nicht erreichbares Ziel.

Was sind also Regeln der Marktwirtschaft? Das sind Verfassung, Gesetze und Verordnungen. Eines ist zum Beispiel das BGB. Vielleicht wollest du anregen, es zugunsten einer reinen Lehre der "freien" Marktwirtschaft abzuschaffen. Ich weiß es nicht. Dein Beitrag ist zu kurz. Mein Tipp, schreibe was du sagen willst und hau mir nicht verbal mit der Dachlatte über den Schädel!

Lies die nächsten drei Beiträge nach dem Deinen und vor diesem. In jedem stehen gute Denkanstöße. Das halte ich für gute Beiträge.

erstlesen
09.01.2007, 15:52
....was mich immer wieder erstaunt....bei ebay.com gibt es deutlich mehr knap kalkulierte höhere Startpreise/Festpreisangebote...und auch Käufer dazu....auch im Bereich Briefmarken. Fehldruck

Hallo @fehldruck,

das unterschiedliche Bietverhalten in in der Tat erstaunlich. Wer das Bietverhalten zum Beispiel auf ebay.es beobachtet, wird feststellen, dass nicht die Schnäppchenjagt im Vordergrund steht sondern solche banalen Motive wie Sammlungsaufbau.

Die Ursachen zu hinterfragen habe ich hier versucht und dein Beitrag untermauert meine Vermutung.

erstlesen
09.01.2007, 16:15
... Zum Punkt "ungerechtfertigte Bereicherung" ...

Hallo @Hangover,

ich zitiere aus einem Beitrag (http://wortfilter.de/News/news1908.html) auf wortfilter.de:
Das Oberlandesgericht Köln hat einen eBay-Verkäufer in zweiter Instanz zu üppigen 59.949 Euro Schadensersatz verurteilt und damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts in allen Punkten bestätigt. Der Verkäufer hatte einen wertvollen landwirtschaftlichen Rübenroder mit einem Startpreis von einem Euro bei eBay zum Verkauf gestellt, wobei das Angebot die Zusatzoption "Sofort Kaufen" für 60.000 Euro hatte. Ein echtes Schnäppchen, denn als der Kläger das Gerät ersteigerte, war er mit nur 51 Euro der Höchstbietende. Das Gericht sah den Vertrag als wirksam an.

Ende des Zitates. Nur zu Terminologie, ich glaube nicht, dass der Käufer das Gerät ersteigerte, denn es findet keine Versteigerung statt. Er war zum Zeitpunkt des Ablauf des Angebots der Bieter des höchsten Betrages. Der Verfasser des Beitrags ist Rechtsanwalt. Trotzdem formuliert er so. Das zeigt doch nur, wie tief die von Ebay eingetrichterte Denkweise schon verankert ist.

Nun kann es ja sein, dass dieses Urteil dem Rechtsempfinden der Generation Schnäppchenjäger entspricht. Ich halte das Urteil und die Vorschriften auf die es sich stützt, für Verfassungswidrig. Das Recht auf Eigentum wird mit Füßen getreten.

Erst das System Ebay, hat solchen Schwachsinn möglich gemacht. Ich bin dafür, Schwachsinn zu bekämpfen. Ich empfehle, schreibt zu jedem Artikel "Zwischenverkauf vorbehalten, ein Kaufvertrag kommt erst zu Stande, wenn ich diesem, nach Ablauf des Angebotes, schriftlich zustimme". Das verstößt zwar gegen Ebayregeln und müßte noch vor Gericht die Wirksamheit beweisen, aber für den Rübenbauern wäre es einen Versuch Wert gewesen.

Nehmen wir an, der Rübenbauer hat fünf Kinder, muss nun die eidesstattliche Versicherung abgeben und die Familie wird obdachlos und der Staat, die Gesellschaft muss nun für die Familie aufkommen, damit ein gieriger Schnäppchenjäger sich die Taschen vollstopfen kann. Das ist die neue Gerechtigkeit? Da bin ich lieber von Gestern.

Ihr haltet das von mir gezeichnete Bild dazu für überzogen? Ich glaube kaum, dass der früherer Rübenroderbesitzer jetzt das Geld aus der Portokasse holt. Ich glaube viel realistischer, dass dieses Gerät von der Bank finanziert war und die Leistungen auf den Kredit noch zu erbringen sind. Ich halte es auch für sehr wahrscheinlich, dass es in dem Fall zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kommen wird.

Das Urteil und die zugrunde liegende Mentalität und Rechtsauffassung verhöhnen das Recht. Ich bin sicher, dass man in einigen Jahrzehnten über ein solches Urteil denken wird, wie über die Gerichtsverfahren gegen Wissenschaftler, die beweisen wollten, dass die Erde keine Scheibe ist.

Vielleicht hat der Veräufer geglaubt, sein Sofortkaufenangebot wäre ein Mindestpreis. Ganz sicher konnte er nicht die Folgen seines Handeln übersehen. Das hätten sicher Viele nicht gekonnt. Darauf steht jetzt und völlig rechtens, die mögliche Existenzvernichtung? Ja wo leben wir denn?

Wenn das alles so richtig ist, dann muss Ebay reglementiert oder verboten werden, damit sich diese Fälle nicht wiederholen können.

Was hat das alles mit pushen zu tun? Pushen wäre in dem Fall eine Notwehrmaße gegen Existenzvernichtung gewesen.

Ich bin dafür, zu vernünfigen Preisen anzubieten. Dann brauchen wir das Thema nicht. Wer zu teuer ist, der spürt die Marktwirtschaft. Der wird nämlich nichts verkaufen.

reichswolf
09.01.2007, 18:33
Ja ja, kein Mitleid für Käufer, die nach dem Motto "Gier frisst Hirn" kaufen, aber der arme, arme Verkäufer muß also geschützt werden. Tut mir leid, man kann sich einfach nicht immer und überall mit Unwissenheit rausreden. Wer bei ebay handelt, sollte sich halt vorher informieren, wie das geht und was die einzelnen Funktionen bedeuten. Wer für einen Euro einstellt, muß wissen, daß er ein Risiko eingeht, wenn der Artikel einen solchen Wert hat wie ein Rübenroder. Das ist, wie du schon mal gesagt hast, ein wenig wie Glücksspiel. Und wenn ich mich an einen Pokertisch setze, muß ich auch damit rechnen zu verlieren. Kann oder will ich das nicht, sollte ich das Pokern lassen.
Zum Grundgesetz: Erst lesen, Herr Kraft! Da steht nirgendwo, daß eine bestimmte Ware einen bestimmten Preis erzielen muß. Es wird lediglich der staatliche Einfluß auf Privatbesitz geregelt; und es wird festgestellt, daß Eigentum eine soziale Komponente hat, aus der Verplichtungen erwachsen können. Bei Bedarf schicke ich gerne den vollen Wortlaut von Artikel 14 incl. des Kommentars von Dieter Hesselberger.

gramoceras
09.01.2007, 20:29
[QUOTE=erstlesen;35562]
Erst das System Ebay, hat solchen Schwachsinn möglich gemacht. Ich bin dafür, Schwachsinn zu bekämpfen. Ich empfehle, schreibt zu jedem Artikel "Zwischenverkauf vorbehalten, ein Kaufvertrag kommt erst zu Stande, wenn ich diesem, nach Ablauf des Angebotes, schriftlich zustimme".

Regeln sind da um eingehalten zu werden. Wenn ich mit bestimmten Regeln nicht einverstanden bin meide ich den Bereich in dem diese Regeln gelten. Der Rübenbauer hatte wohl ziemliches Pech, dass er seine Marktchancen überschätzt hat. Aber so sind nun mal die Regeln des Spiels ebay. Und das Gericht hat ihn wohl auch als geschäftsfähig erkannt. Hart, aber richtig das Urteil.
Zum zweiten Punkt: Da würde ich als Käufer einen ziemlich dicken Hals bekommen, wenn der Verkäufer dann meint, dass er sich das alles anders vorgestellt hat...
Ansonsten gibts Festpreise, Zeitungsinserate, Makler usw usf. Für meine drei alten Benz' habe ich auch meinen Preis bekommen. Jeweils genau ein Interessent, aber nicht bei ebay. ;)

Sammlergruss

erstlesen
09.01.2007, 21:14
Ja ja, kein Mitleid für Käufer ...

Lieber @reichswolf,

mit den Käufern habe ich doch schon an anderer Stelle Mitleid gezeigt. Ich habe unzählige Käufer unter großem Zeitaufwand, einzeln angeschrieben, gewarnt, erklärt, erläutert, Bilder gemailt, Erfahrungen mitgeteilt, Internetseiten erstellt, Verkäufer verhöhnt usw., usw.

Ich soll jetzt der Sprecher der "Verkäuferschar" sein?

Du gibst zu bedenken: "Wer bei ebay handelt, sollte sich halt vorher informieren, wie das geht und was die einzelnen Funktionen bedeuten".

Damit könntest du Pressesprecher von Ebay werden.

Menschen die sicher schlauer sind als ich, geben zu bedenken, dass die Ebay Geschäftsbedingungen/Regeln/AGB alleine auf Grund ihres Umfangs (und damit einhergehender, teilweiser Widersprüchlichkeit) sicher nichtig wären. Diese Fachleute befürchten, dass man die Bedingungen nicht verstehen kann, oder sagen sogar, dass sie selbst die Bedingungen nicht verstehen würden. Das man sich informieren könnte, was die einzelnen Funktionen bedeuten, glaube ich nicht. Einzelne Punkte, aus dem Gesamtzusammenhang gerissen, kann "man" sicher verstehen. Das reicht nach meiner Meinung nicht aus. Wenn Ebay gewollt hätte, könnte im Verkaufsformular die Frage stehen: "Was ist der Artikel ihnen selbst Wert". Wenn der Betrag beim Startpreis unterschritten würde, könnte das Formular zurückfragen, weshalb man dann das Risiko eines billigeren Verkaufs eingehen wolle. Das widerspräche jedoch der Philosophie vom Recht auf das ultimative Schnäppchen.

Ich teile die Meinung, dass man die Bedingungen nicht überschauen kann. Ich bin auch ganz ehrlich, ich habe sie nicht gelesen. Eine Seite lese ich gerne, zehn auch. Ist hier Jemand, der alle Ebaybedingungen gelesen hat? Na gut, es gibt auch Menschen, die lesen das Telefonbuch von vorne bis hinten.

Die rechtliche Konstruktion, nach der bei normaler Abwicklung, ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen sein soll, ist im BGB (aus naheliegenden Günden, Ebay ist zu neu) so noch nicht vorgesehen. Mit Hilfskonstruktionen wird ein Kaufvertrag gebastelt. Ein Witz, Rechtsverkasperung. Übertragen aus dem amerikanischen Recht, das wenig gemeinsam hat mit deutschem Recht.

Vielleicht gibt es ja auch bald in Deutschland 1 Milliarde Euro Schadenersatz für einen Hamster, der in der Mikrowelle explodiert ist oder für eine verschüttete Tasse Kaffee. Die Deutschen lernen gerne von Amerika. Die Chinesen wollten das nicht so gerne und Ebay hat sich wieder aus China verabschiedet. Nein, ich will keine chinesischen Verhältnisse, obwohl mich die Wachstumszahlen dort fazinieren.

Nach gängiger Meinung, sind die Käufer die schützenswerte Gruppe. Verkäufer sind habgierige Kaufmichs (den Begriff fand ich hier im Forum, anderer Thread), die nur noch gerade so, geduldet werden. Es gibt auch Abbildungen, die Angehörige der Berufgruppe zeigen. Propagandakarten aus früherer Zeiten sind gute Beispiele dafür, wie man Berufsgruppen oder Stände oder einfach Personen die man glaubt in Schubladen stecken zu können, diskriminieren kann. Hier zu sagen, Verkäufer brauchen keinen Schutz, die sollen erst einmal lesen lernen, scheint mir zu einfach.

Falls es so aussieht, als wollte ich mehr Regulierung, ist es ein falscher Eindruck. Der "Käufer" ist für den "Politiker" als Stimmvieh eine größere homogene Gruppe. Deshalb wurde er immer verhätschelt. Die Folge davon sind einer Reihe von fragwürdigen Gesetzen. Ich halte einige davon für geradezu Schwachsinnig und oft begründen diese erhelbliche Standortnachteile für Deutschland. Beispiel: Wettbewerbsrecht. Es gehört ersatzlos gestrichen! Das wären ein Beitrag zur Marktwirtschaft. Zwangsmitgliedschaft für Kleingewerbetreibende in der IHK? Gehört gestrichen. Gewerbesteuer gehört gestrichen. Es gibt Staaten ohne diese Gesetze in denen mir der Verbraucher besser geschützt scheint.

Anderes Beispiel: Widerrufsrecht und Ähnliches, wurden erfunden um Aktionissmus gegen Nepper, Schlepper und Bauernfänger zu zeigen. Ursprünglich geplant war, eine Überrumpelung an der Haustür unwirksam zu machen, heute zur Belustigung von Abmahnvereinen genutzt.

Wer wissen will, wie weit Deutschland damit gekommen ist, beachte bitte, dass ein Gericht die im Internet, vom Justizminister, veröffentlichte Widerrufsbelehrung als unwirksam erachtet! Dagegen sind die Schildbürger eine vorbildliche Veranstaltung.

Ich stelle also fest:

1. Die Ebay-Bedingungen sind nichtig
2. Der Justizminister kann nicht beurteilen, wie die seine Gesetze korrekt zu befolgen sind

Hat Jemand Zweifel an den Aussagen?

Jetzt soll Hein Blöd seine Risiken und Pflichten als Verkäufer beurteilen oder einschätzen können? Bei einer Veranstaltungen die Fachbegriffe selbst neu definiert hat und die auch von Fachleuten nicht korrekt gebraucht werden?

Der Deutsche glaubt das alles gerecht geregelt wäre. Darauf verläßt er sich. Das romanische Zivilrecht, Grundlage für Rechtsprechung in Spanien, erlaubt so ziemlich jeden Quatsch. Grundstückskaufverträge auf Bierdeckeln oder die Gültigkeit verbotener Rechtsgeschäfte. In Spanien sind die Leute vorsichtig, sie wissen das der Staat nicht alles regelt und das Jeder eine eigene Verantwortung hat. In Deutschland ist die Meinung verbreitet, die gesetzliche Regelung wäre so, dass Salomon selbst, dass gleiche Urteil gesprochen hätte.

Das Strafrecht hätte genügend Möglichkeiten geboten, die nicht genutzt wurden. Zum bösen Verkäufer, den Geschäftemachern und Halsabschneidern: Herr X, oder sagen wird doch einfach Hein Blöd, als Käufer mit Rechten überhäuft die er nicht versteht und nicht nutzt, als Verkäufer hätte er es ja wissen müssen, können, sollen? Naiv, realitätsfremd, wirklichkeitsfern.

Langsam begreife ich. Ihr seit alle der Meinung, jeder hat ein Recht, für 51,- Euro etwas zu kaufen, was 60000,- Euro wert ist. Weil "formal" etwas übersehen wurde, hat man die Strafe reichlich verdient.

Bei Ebay ist der Verkäufer aber möglicherweise irgend ein Hein Blöd, der vor sich selbst geschützt werden muss. Bei Ebay kann jeder ungeprüft und ohne Kenntnis von Ware oder Rechtslage "Verkäufer" sein. Im echten Leben ist die Rechtslage nach Privatleuten und Kaufleuten durch BGB und HGB bestimmt. Der private Verkäufer steht bei Ebay im quasi rechtsfreien Raum.

Dem trägt der Gesetzgeber bisher keine Rechnung.

Noch einmal zur ungerechtfertigten Bereicherung. Früher (also eventuell lange her) konnte ein Verkäufer an einen Käufer, sagen wir eine Runkelrübenrupfmaschine verkaufen. Nehmen wir an, Verkäufer ist die Witwe des Bauern. Die Witwe hat keine Ahnung und der Käufer sagt, 51,- Euro wären ein Topp Preis. Später kommt dann der Schwager der Witwe und sagt, die Maschine wäre eigentlich 60.000,- Euro Wert. Früher (...) hätte ein Gericht der Verkäuferin Recht gegeben. War es so? Ist es so? Was sagen die Schreiber, die die Namen der Kommentatoren kennen? Gibt es den Paragraphen nicht mehr?

Damit wir nicht aneinander vorbei argumentieren, ich weiß nicht, ob der Verkäufer vom Gericht befragt wurde, ob ihm klar war, das er auch für einen Euro hätte verkaufen müssen. Falls ja, kenne ich die Antwort nicht. Wäre es ihm klar gewesen, würde ich das Urteil auch für richtig halten. Ich stelle mir die Frage aber nicht, weil ich glaube, dass dem Verkäufer das nicht klar war.

Er hat sicher nach dem Ende des Artikels, ziemlich viel falsch gemacht. Falsche Argumente gegenüber dem Käufer, falscher Anwalt usw. Mir geht es um das Prinzip. Dafür ist der Fall ein gutes Beispiel.

Das hier im Forum nur aufgeklärte und vorsichtige Zeitgenossen schreiben ist doch klar. Ob Verkäufer oder Käufer, Forumsleser wissen mehr, haben kommende Probleme schon gehört und versuchen diese zu vermeiden.

Ich nehme zur Kenntnis, außer mir versteht Jeder die Ebaybedingungen und hat diese offensichtlich auch vollständig gelesen. Hätte ich nicht gedacht. Einen Verkäufer abzuziehen ist akzeptiert, die selbe Person als Käufer wäre beschützenswert. Hätte ich auch nicht gedacht. Zehn Jahre Abstand zu Deutschland haben mich wohl die deutsche Realität vergessen lassen.

erstlesen
09.01.2007, 21:29
Hallo @gramoceras,

@reichswolf schreibt vom Pokertisch und Glücksspiel, du schreibst vom "Spiel Ebay".

Ebay ist aber kein Spiel und in Deutschland hat der Staat das Glücksspielmonopol. Ebay hofft darauf, dass potentielle Kunden auch durch den Glücksspielfaktor angelockt werden und macht aus der Sache auch kein Hehl.

Sind die benutzten Worte alles "Freudche Fehleistungen" oder merkt keiner mehr, wie manipuliert er schon ist?

Noch ein entlarvendes Beispiel. Vor einigen Jahren empfahl Ebay angehenden Verkäufern Waren in größerem Stil zu kaufen oder zu importieren und mit Kreditkarte zu bezahlen. Es wurde auch konkret empfohlen direkt nach der Abbuchung für die Kreditkarte diese Käufe vorzunehmen. Bis zur erneuten Abbuchung der Kaufpreise für die neu gekaufte Ware, sollte diese bei Ebay detailiert verkauft werden.

Den Rat habe ich später nicht mehr gesehen, vielleicht gibt es ihn aber noch. Der Rat ist objektiv geeignet, Gutwillige in den Ruin zu stürzen. Das ist Ebay jedoch sicher egal gewesen.

Skeptisch gegenüber Ebay in sind in der Zwischenzeit viele. Der Aktienkurs hat in 2006 30% an Wert verloren und das nicht ohne Grund. Es geht mir auch nicht darum gegen Ebay zu wettern. Ich würde sonst unzählige Gebührenerhöhungen schildern, Mißachtung der Kundschaft, Pannen weltweit und doppelzüngige Moral.

Das ganze System hat sich in den letzten 10 Jahren fast weltweit (außer in Asien), quasi rechtsfrei, neue Räume erobert. Das wird in Deutschland widerspruchslos hingenommen. Ich verstehe nicht warum.

Noeppes
09.01.2007, 22:38
Also jetzt lese ich diese Thread von Anfang an aber sowas...

@erstlesen

Wer seinen Rüberroder nicht so billig verkaufen will soll die Finger vom 1-EURO-STARTPREIS lassen. Dummheit ist zwar nicht strafbar aber das Ergebnis hat sich der Verkäufer selbst zuzuschreiben. Das Urteil ist rechtens. Oder bezichtigtst du die Richter der Rechtsbeugung zugunsten des Käufers?

Einerseits für die freie Marktwirschaft zu plädieren (in anderen Ländern ist ja eh alles besser...), keine gesetzlichen Kontrollen (IHK, Berufsgenossenschaft sind zwei davon, auch wenn ich nicht davon begeistert bin)... andererseits den Fürsorgestaat für 'Hein Blöd' anfordern. Der Arme muss vor sich selbst geschützt werden...das ich nicht lache.

Ein Minister hat und hatte niemals SEINE GESETZE. Diese werden an anderer Stelle erlassen/verworfen/geändert... Und wenn er diese anders interpretiert, wie dies auch Heerscharen von Anwälten täglich tun, ist dies nicht so negativ wie du behauptest.

Also alles in allem einige seltsame Dinge von dir:confused:


Aber mal zurück zur eigentlichen Frage:
Wir sind es gewohnt unsere (wir verkaufen hin und wieder mal bei eBay) Preise vernünftig zu gestalten. Ware haben wir gekauft/gefertigt um Geld zu verdienen. KEINE 1-EURO-Schnäppchen. Daher gibt es bei uns kein Pushen.
Den ach so komplizierten Regeln unterwirft sich jeder der dort verkauft oder kauft. Insbesondere die Vollkaufleute die nach HGB, nicht wie die bevorzugt behandelten Privatkäufer die nach BGB haften, haften gemäß dieser AGB. Wer damit nicht einverstanden ist oder damit nicht klar kommt soll seine Finger davon lassen. Das heist aber nicht das ich diese AGB verstehe!
Klares Votum also gegen Pushen. Erkenne ich einen Anbieter so kommt er auf die NOEPPES-LISTE für schwarze Schafe. Denn ein solches Verhalten ist nicht mit meinen Moralvorstellungen vereinbar.

Noeppes

gramoceras
09.01.2007, 22:40
Hallo @gramoceras,

@reichswolf schreibt vom Pokertisch und Glücksspiel, du schreibst vom "Spiel Ebay".

Das wird in Deutschland widerspruchslos hingenommen. Ich verstehe nicht warum.

@erstlesen
Mit Spiel ist hier nicht das Spiel im herkömmlichen Sinne wie Poker, Schach oder dergleichen gemeint. Mehr im Sinne von "Jetzt spielen wir mein Spiel" - der eine gibt die Regeln vor und der andere macht das "Spiel" mit.
Von Glücksspiel kann man bei ebay dann sprechen, wenn man erhofft ein Schnäppchen zu machen, in der Hoffnung ein Gegenstand günstiger zu ersteigern, als in einem Geschäft mit festem Preisschild. Aber selbst wenn man kein "Schnäppchen" macht muss man nicht traurig sein. Im Gegenteil: Ebay (bzw. eigentlich das Internet) eröffnet ungeahnte Möglichkeiten an seltene Gegenstände zu gelangen. Ich denke z. B. an mein kleines Hobby alte Landkarten zu sammeln oder an eine Togo-Marke mit dem Stempel Klein-Popo ;) - in welcher ich vor zwei Jahren ein paar Tagen war.

Dass man ebay durchaus mit Respekt behandeln muss unterstreiche ich. Viel zu gerne wird doch vergessen, dass mit realer Barschaft hantiert wird. Der kleine Mausklick machts möglich. Für mich bietet es aber die Möglichkeit an Dinge zu kommen wofür ich sonst Unmengen an Zeit aufbringen müsste - bis ich vielleicht den einen finde irgendwo auf der Welt, der das hat.

Ich wüsste im übrigen nicht, dass das Spiel ebay hier widerspruchsloser hingenommen wird als sonstwo. Ich bin kein Freund von Pauschalurteilen.

empedokeles
09.01.2007, 22:59
@erstlesen, "..Ich verstehe nicht warum"
Ich weiß ja nicht, seit wann Sie ihren Wohnsitz in Spanien haben und wie oft sie in den letzten Jahren hier im Lande waren. Sonst wäre ihnen als kritischem Zeitgenossen ganz unzweifelhaft die Verrohung und Verwahrlosung, die seit mindestens 20 Jahren im deutschen Unternehmertum und in der deutschen Parteienlandschaft um sich greift, näher gegangen. Bestechlichkeit, Korruption und Vorteilsannahme im Amt etc. wird dem Bürger jeden Tag aufs neue vor Augen geführt. Die Lehre die daraus allenthalben gezogen wird ist: besche*ssen lohnt sich ! Und genau diese Mentalität ist es, die sich viele Leute nun eben auch zu eigen machen, nur auf den eigenen Vorteil bedacht, die Interessen anderer sind völlig egal und nebensächlich. ebay ist einfach nur der mittlerweile allgemein bekannte Platz für die einfachste Art der Abzocke und hält einen einsamen Spitzenplatz in der Steigerungsrate der Internetkriminalität. Was ich nicht verstehe ist, das Sie so vehement für den Rübenmaschinenverkäufer eintreten, wenn es um Markenfälschungen geht, appelieren Sie häufig an den Verstand des Käufers, der ja mit in ihren Augen einfachen Mitteln wie vorher nachdenken und genauer prüfen eigentlich selbst drauf kommen müßte, das etwas mit einem Angebot nicht stimmt. Gleiches kann man auch von entsprechenden Verkäufern verlangen. Hätte er z.B. ihre Idee mit Zwischenverkaufsvorbehalt auch gehabt, wäre das zweifellos gegen die ebay-AGB, aber eben nicht gegen das BGB und die da garantierte Vertragsfreiheit. So hat er nunmal schlicht und einfach Pech gehabt. Und ganz ehrlich, wer ein Gerät für 60.000,- verkaufen will, der sollte sich doch nun wirklich bewußt sein, das es sich nicht nur um den Gegenwert eines Wochenendeinkaufes handelt. Wer dann die (selbst gestellten) Vertragsbedingungen so hemdsärmelig gestaltet, darf sich nicht wundern. Im übrigen war der Verkäufer bestimmt genauso "Geiz ist geil"-getrieben wie die meisten Käufer, der wollte nur die Einstellgebühren sparen.

Aleks
09.01.2007, 23:15
@ThomasK_7: zu kurz
@erstlesen: zu lang
Muss ich mir nicht antun. Könnt ihr nicht mal am Boden bleiben?

Mike

dorok_rsv
09.01.2007, 23:53
... dank der gestiegenen Gebühren für Privatauktionen werde ich meine Bfm-Verkäufe bei Auktion&Co sehr begrenzen, aber das hat andere Gründe ... die Diskussion hier verstehe ich nicht so recht, da bin ich wohl zu blöd für ... kann mir mal jmd. am Beispiel http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=110076193610 erklären, ob ich mich jetzt Pusher nennen muss:o :o :o . Bei meinem letzten Gebot hat mich der Schnäppchenwahn verlassen und eigentlich brauchte ich dieses Teil ja auch gar nicht mehr, war mir aber trotzdem ein Vergnügen hier mitzubieten ...

PS ich bin weder mit dem VK verwand, verschwägert, befreundet, bekannt, usw. usw.

Vielleicht verstehe das dann endlich mal hier. Die Diskussion über böse Verkaufsbuben akzeptiere ich ja, aber einen bösen (wenn auch hier jetzt nur noch potentiellen) Käufer möchte ich mich nicht und niemals nennen müssen und die Behauptungen des Pushens sind doch wirklich alle nur Spekulation, oder ???.

erstlesen
10.01.2007, 01:30
@erstlesen, "..Ich verstehe nicht warum"


Hallo,

es gab noch einmal viele Fragen und ich versuche es kurz zu machen. Zu Frage 1.) Ich lebe seit 10 Jahren auf Teneriffa.

Zu Frage 2.) Ich unterstelle den Richtern keine Rechtsbeugung, sondern sehe die Notwendigkeit Rechtsgeschäfte auf sogenannten Onlineauktionen zu regeln. Bei Ebay kommt zwischen dem ersten Bieter und dem Verkäufer ein gültiger Kaufvertrag zustande. Ein weiterer Bieter muss nun, nach den Steigerungssätzen von Ebay, ein höheres Gebot abgeben. Tut er das und wird mit seinem Gebot auch höchster Bieter, löst sich der Vertrag mit dem Vorbieter automatisch auf und der jetzige Höchstbieter hat nun einen gültigen Kaufvertrag mit dem Verkäufer geschlossen. So schließen sich laufend neue Verträge und Alte werden nichtig. Das geht so, bis die vorher definierte Angebotszeit abgelaufen ist. Laut aktueller Ebaybedingungen, soll es nun so sein, wenn das letzte Höchstgebot vor Ablauf des Endes storniert wird, mit dem dann entstehenden Höchstbieter kein Kaufvertrag automatisch zustande kommt. Diese neue Passage wurde von Ebay eingeführt um dem Problem der Gebotsabschirmung zu entgegnen.

Ich stelle also fest, Ebay ändert durch seine Bedingungen defacto das Kaufrecht. Alles was ich oben aufgeführt habe, könnte im BGB klar geregelt werden. Die Krümmung von Bananen in der EU ist geregelt, eine tatsächlich neue Art von Kaufverträgen wird vom Gesetzgeber ignoriert. Das kritisiere ich. Die Folgen hat der Rübenbauer zu tragen. Darauf weise ich hin.

Nochmals zur Gebotsabschirmung. Ein deutsches Gericht hat Opfer von Gebotsabschirmung in gleicher Weise behandelt wie den Maschinenverkäufer. Die Urteile sind formal richtig und dennoch eine Schande für den Rechtsstaat. Da muss sich das Gericht zu Handlangern von Betrügern machen. Das war eine freie Meinungsäußerung und eine Kritik an Gesetzen und nicht an der Justiz und Gerichten.

Bei Gebotsabschirmung bietet jemand von zwei Rechnern und mit zwei Accounts, sagen wir eine Stunde vor Ende des Angebots, zwei sehr hohe Beträge. Sinngemäß war ein konkretes Beispiel, ein Notebook, Wert ca. 1000,- Euro, mit Vorgeboten von knapp 200,- Euro. Die Abschirmbetrüger boten dann einmal 1100,- und einmal 1200,- Euro. Der nächste Bieter hätte dann 1150,- eingeben müssen. Das war natürlich für Jedermann zu viel. 3 Sekunden vor Ablauf des Angebots wurde dann eines der hohen Gebote storniert. Der Betrüger erwarb das Notebook so für eben 200,- Euro. Der Verkäufer lieferte nicht, wurde verklagt und vom Gericht genau so, wie der Rübenbauer verurteilt. Ein Bieter war wohl in Russland angemeldet, der Zusammenhang der Account bewiesen worden sein, aber formal war nach den damaligen Ebaybedingungen ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen. In dem Fall hätte der Gesetzgeber reagieren müssen. Er tat es nicht. Ebay hat reagiert. Vielen Dank dafür. Den Verklagten wird es nicht mehr trösten.

Ich stelle fest, Ebay könnte auch gegen den Verkauf von Ferraris für 150,- Euro oder Rübenrupfer für 51,- Euro etwas tun. Ich hätte viele Ideen. Diese würden aber nicht zu erhöhten Gebühreneinnahmen führen. Also fürchte ich, wird Ebay nicht reagieren.

Im übrigen bin ich Optimist und entgegen der hier verbreiteten Meinungen, glaube ich, dass die neuen Rechtsgeschäftformen im Internet eines Tages auch neu gesetzlich geregelt werden.

Worüber ich noch nachdenke ist: Ungerechtfertigte Bereicherung §§ 812 ff. BGB. Niemand wollte dazu etwas sagen. Der Paragraph wurde geschaffen um dieselbe zu verhindern. Der konkrete Fall ist dort nicht explizit aufgeführt und auch in den Kommentaren habe ich dazu noch nichts gefunden.

Das viele betrügerische Verkäufer unterwegs sind, kann doch nicht ernsthaft der Grund sein, das hier Jeder sagt, die geltende Rechtslage wäre perfekt. Das scheint aber so zu sein, denn "Pecht gehabt" war die maximale Mitleidsbekundung. Das Gericht hat formal Recht und das ist ein Grund Gesetze zu ändern.

Zu Frage 3.) ... keine gesetzlichen Kontrollen (IHK, Berufsgenossenschaft sind zwei davon, auch wenn ich nicht davon begeistert bin) ...
Die IHK vertritt die Interessen der Industrie gegen die Interessen der Kleingewerbetreibenden. Diese müssen dafür auch noch zahlen.

Zu Frage 4.) Ein Minister hat und hatte niemals SEINE GESETZE. Diese werden an anderer Stelle erlassen/verworfen/geändert ...
Der Minister schreibt nicht das Gesetz per Hand und macht schon gar nicht seine Internetseite selbst. Was ich meinte, war doch gut zu verstehen. Ich kann aber noch präzisieren, für alle Leser, die Posse nicht kennen. Was das Justizministerium veröffentlich hatte, war eine Musterwiderrufsbelehrung die man nehmen sollte um vor Abmahnungen sicher zu sein. Ein Betroffener benutzte die Widerrufsbelehrung und wurde erfolgreich und gerichtsbestätigt abgemahnt. Pech gehabt? Der hätte sich mal vorher besser informieren sollen?

zu Frage 5.)@ThomasK_7: zu kurz, @erstlesen: zu lang
Muss ich mir nicht antun. Könnt ihr nicht mal am Boden bleiben?
Zum pushen ist ja schon alles gesagt. So wühle ich nur noch im Morast der Ursachen. Keine Angst, es gibt auch für mich nichts mehr zu schreiben, was nicht hier schon stünde.

Wie bekannt ist, programmiere ich an einer Alternative zu Ebay Briefmarken. Eine Idee, die aus der Seite briefmarken.ag her rührt. Trotz hohen Zeitsaufwandes Vieler, kann man doch nicht von einem wirklichen Erfolg bei der Fälschungsbekämpfung sprechen. Aufgrund der Beiträge hier, habe ich mich entschlossen bei Geboten für Artikel, in dem von Ebay "Auktion" genannten Verkaufsformat, auf die Nennung von Bieter völlig zu verzichten und nur ein erforderliches Mindestgebot zu nennen. Bei Geboten die für Real-Auktionen über meine Seite abgegeben werden, wird weder stehen, ob es Gebote gibt, noch wird ein Mindestgebot vorgegeben sein. Das mag zwar nicht den höchsten Preis bringen, wird aber von denen, die einen Artikel wirklich wollen, ein neues Bietverhalten erfordern. Dann geht es nicht mehr darum am dritten Angebotstag auf einen Artikel für 1000,- Euro Handelswert 2,52 zu bieten. Da kein Gebot genannt wird, entspricht die Gebotsabgabe dem, was man bei Ebay erreicht, wenn man ein Sniper Programm benutzt. Man kann in der ersten Sekunde sein volles Gebot abgeben und muss sich nicht tagelang selbst veräppeln.

In der Artikelübersicht, wird weder stehen was beboten ist, noch wie hoch Gebote sind. Interesse soll ausschließlich über die angebotene Briefmarke (Brief, Sammlung, was auch immer) geweckt werden. Ich habe Felder und Pulldownmenüs im Verkaufsformular deren Ausfüllung dem unbedarften Verkäufer zum Beispiel bei der Festlegung des Start- oder Verkaufspreises helfen sollen. Bei verwechslungsgefährdeten Marken wird sich der Verkäufer Bilder der Alternativen ansehen können. Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, das weder Verkäufer noch Käufer übervorteilt werden. Das ist das Ziel. Erreicht werden kann es sicher nicht. Danach zu streben kann aber nicht falsch sein.

reichswolf
10.01.2007, 12:00
@erstlesen:
So so, jetzt sind also die ebay-AGB zu lang und gemeinerweise auch nicht in einen umgangssprachlichen Ton verfasst? Und das führt also dazu, daß du die nicht liest und einfach deine eigenen Regeln aufstellen willst?! Was machst du denn, wenn dir mal die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen Handel (außerhalb ebays) nicht passen? Denn die Regeln kennst du sicher alle, hast ja vom GG bis BGB alle relevanten Texte gelesen...
Forderst du eigentlich auch Schadenersatz von den Tabakwarenherstellern oder Verkäufern, wenn du durch's Rauchen krank wirst? Weil du ja von denen abhängig gemacht wurdest?! Dann sollten wir vielleicht einfach alle Freiheit abschaffen, alles reglementieren und jedem Menschen einen Babysitter an die Hand geben.
Kurz noch zum Vorwurf, wir hätten alle kein Mitleid: doch, habe ich, aber nicht mit dem Rübenbauer. Der ist nämlich nicht unverschuldet in Not geraten. Wenn er denn Kinder hat, die jetzt hungern müssen (unwahrscheinlich), gilt denen mein Mitleid.

boerdie
10.01.2007, 13:46
Viel zu lesen .. trotzdem wage ich es, noch was kurzes dazu zu posten:

Bei einem meiner ersten Ebay-Verkäufe ist es mir aus Versehen passiert, dass ich den voreingestellten Startpreis von 1 DM vergessen habe zu ändern, obwohl der zu verkaufende Artikel ca. Hundert Mark wert war und ich eigentlich auf 24,99 gehen wollte. Glücklicherweise hatte ich zwei kaufwillige Bieter, die den Preis dann auf reale und akzeptable Höhe gebracht haben, so dass ich ohne finanziellen Schaden davonkam.

Wenn jemand einen Sofort-Kaufen-Preis von 60.000 Euro eingibt und (vielleicht wirklich aus Versehen) den Startpreis bei 1 Euro lässt, könnte die Software einen User auf diese große Differenz hinweisen und nachfragen ob das Absicht ist. Wäre mal eine kleine Maßnahme seitens Ebay zum Verkäuferschutz. Ganz abgesehen davon, dass Ebay bei einem Verkauf in der Größenordnung von 60.000 Euro ein veritables Interesse daran haben müsste, dass der Rübenroder nicht versehentlich für 51 Euro weggeht (wg. der Verkaufsprovision !!) - Schnäppchenjagd-Image hin oder her.

Ganz abgesehen davon finde ich das Rübenroder-Urteil nach den geschilderten Fakten (wenn es denn alle sind) NICHT richtig. Der Käufer hätte von sich aus während der Auktion nachfragen können und müssen, ob das mit dem Preis stimmt, um sich gegen den Vorwurf der bewussten und ungerechtfertigten Bereicherung zu schützen. Dies zu unterlassen, hätte vom Richter entsprechend gewürdigt werden müssen, nicht nur das Fehlverhalten des Verkäufers.

Just my 2 Cents

Deutschlandsammler
10.01.2007, 14:17
Hier sind ja wirklich nur juristische Experten unterwegs! Alle Achtung! Nur die Gesetze zu lesen, bringt für den Laien gar nichts. Die Gesetze wurden von Juristen für Juristen gemacht. Deshalb empfehle ich allen, sich mit juristischen Schlussfolgerungen und Auslegungen zurückzuhalten.

MfG Deutschlandsammler (der gerade über seiner Dissertation (Jura) brütet und schon mehrfach heftig lachen musste)

erstlesen
10.01.2007, 15:05
@erstlesen:
So so, jetzt sind also die ebay-AGB zu lang und gemeinerweise auch nicht in einen umgangssprachlichen Ton verfasst? Und das führt also dazu, daß du die nicht liest und einfach deine eigenen Regeln aufstellen willst?! Was machst du denn, wenn dir mal die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen Handel (außerhalb ebays) nicht passen? Denn die Regeln kennst du sicher alle, hast ja vom GG bis BGB alle relevanten Texte gelesen...
Forderst du eigentlich auch Schadenersatz von den Tabakwarenherstellern oder Verkäufern, wenn du durch's Rauchen krank wirst? Weil du ja von denen abhängig gemacht wurdest?! Dann sollten wir vielleicht einfach alle Freiheit abschaffen, alles reglementieren und jedem Menschen einen Babysitter an die Hand geben.
Kurz noch zum Vorwurf, wir hätten alle kein Mitleid: doch, habe ich, aber nicht mit dem Rübenbauer. Der ist nämlich nicht unverschuldet in Not geraten. Wenn er denn Kinder hat, die jetzt hungern müssen (unwahrscheinlich), gilt denen mein Mitleid.

Hallo @reichswolf,

in überschaubaren Sachfragen waren unsere Meinungen doch nie weit auseinander. Jetzt verfällst du auch in die Haudraufmentalität.

In früheren Zeiten wurden gerne die Überbringer schlechter Nachrichten umgebracht. Jetzt unsterstellst du mir, ich hielte die Ebay Bedingungen für zu lang? Fachleute, Fachanwälte für Kaufrecht halten die Bedingungen für nichtig, weil die Betroffenen auf Grund des reinen Umfangs diese nicht verstehen könnten.

Also ganz kurzer Klartext: ich schenke mir das vollständige Lesen der Ebaybedingungen, weil ich den Fachleuten glaube, die diese ohnehin für nichtig halten.

Die Unterstellung, ich wollte die Bedingungen in umgangssprachlichen Ton verfasst, sollen mich veräppeln. Applaus für die Humoreinlage!

Woraus schließt du, ich wollte eigene Regeln aufstellen?

Ich habe ausführlich geschrieben, dass ich Handlungsbedarf beim Gesetzgeber sehe.

Zu Tabakwaren kann ich dir berichten, ich rauche nicht, bin aber überzeugt, dass es Hersteller gibt, die erhöht süchtig machende Stoffe den Produkten beigemischt haben. Ja, ich würde die Tabakindustrie verklagen. Da ich jedoch gegen Werbung relativ unempfindlich bin, habe ich nie geglaubt, das Jemand gerne raucht. Rauchen schmeckt zum kotzen. Der Raucher, der glaubt sich durch Nikotinzufuhr seine Leistungsfähigkeit, seine Kreativität und sein Wohlbefinden zu erhöhen und der überzeugt ist, dass ein Nichtraucher den erhabenen Zustand gar nicht erleben kann, weiß nicht, dass sich Nichtraucher permanent in einem noch besseren Zustand befinden. Durch die Sucht, an vielen Stellen körperlich geschädigt, braucht der Nikotinabhängige ständig frische Nikotinzufuhr, damit er, sagen wir 60% des Zustandes erreicht, der beim Nichtraucher eben oft 100% ist. Wer Heute noch raucht, hat nicht genügend Willen, einfach damit aufzuhören. Das sage ich nicht, weil ich Feind der Tabakindustrie bin, sondern Freund gesunder Menschen.

In dem Zusammenhang ist der Spruch "sollten wir vielleicht einfach alle Freiheit abschaffen". Den kenne ich schon als "Freie Fahrt für freie Bürger". Ganz unbestritten gibt es in Deutschland zuviele Regelungen. Mit 20% der Gesetze liese sich sicher der gleiche Effekt erzielen. Beispiel Steuerrecht und Verordnungen dazu. Es gibt wohl mehr als 200 Steuerarten, von denen gut unter 10 über 90% der Einnahmen bringen. Man kann also vermuten, der Rest sind ABM Maßnahmen für Beamte. Ich würde dir das gesamte Steuerrecht in ein Taschenbuch schreiben. Die Einnahmen aus den Steuern wären eher höher, die Gerechtigkeit auch. Unterstelle mir nicht, ich wolle "ALLES" regeln.

Nochmals zur Theorie des Kaufrechtes und dazu, weshalb ich die Ebaybedingungen doch verstehe. Bildlich gesprochen kann man um die Ernährung der Kuh zu erforschen deren Futter untersuchen. Ich schaue der Kuh aber lieber hinten rein und sehe mir an, was da rauskommt.

Google nach Ebayrecht und ähnlichen Worten und lies dir Urteile durch und deren Begründung. Da stehen dann auch die Paragraphen und du siehst immer, mindestens auf einer Seite, die Opfer des Systems Ebay.

Ich wähle gerne drastische Beispiele um einen Sachverhalt wirklich klarzumachen. Der Rübenbauer ist eines der besten Beispiel für diese Methode seit ich mich kenne.

Ein reales Problem aus der jetzigen Konstruktion der Kaufverträge haben wir hier noch gar nicht diskutiert. Natürlich kenne ich schon die Antworten im Sinne von "würde mir nie passieren".

Nimm an, du hast eine Sachsen 1, die beste Farbe, tadellos auf Brief. Ein ähnliches Stück brachte schon einmal 50.000,- DM. Also machst du tolle Bilder, hast einen guten Ruf, lädst die Bilder auf deinen eigenen Server und möchtest gerade 10.000,- Startpreis eintippen, als das Telefon klingelt. Nach einem erbaulichen Gespräch mit deinem Steuerberater, der die Rückzahlung von 250.000,- Einkommen ankündigt, gehst du wieder an den Rechner. Schaust die schöne Beschreibung an, die tollen Bilder und deinen guten Ruf mit 100% Positiven. Dann klickst du auf "Veröffentlichen" und trinkst ein Schlückchen Tee.

Nach einer halben Stunde möchtest du einmal nachsehen, wie viele Besucher schon auf der Artikelseite waren ... und GROSSALARM ... siehst, statt 10.000,- steht nur 1,- Euro da und ein Gebot gibt es auch schon!

OK, du kennst den Fall mit der Rübenrupfmaschine, willst nicht pushen und kennst alle Ebaybedingungen (jedenfalls die ersten 200 Seiten davon).

Also: GENIAL! Du löschst das Angebot. ... Gebote streichen ... Ja, streichen ... Artikel wirklich löschen ... Ja, wirklich löschen! Bumm, geschafft. Weg ist der Artikel.

Was ist nun nach der geltenden Rechtsprechung passiert? Mir ist klar, du selbst weißt es. Ich schreibe es auch nur für die, die es nicht wissen. Mit dem ersten Bieter ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Du oder ein anderer theoretischer Verkäufer würden wirklich und erfolgreich und wie ich hier gelernt habe, auch völlig zurecht, im Beispiel zu vermutlich 24.999,- Euro Schadensersatz verurteilt.

Warum ist das so? Warum muss Ebay einen solchen Schwachsinn veranstalten?

Einfache Antwort. Man könnte denken, Ebay könnte schreiben, der Kaufvertrag kommt mit dem höchsten Bieter zustande, der noch vor Ablauf des Angebots geboten hat! Also nicht dieses hin und her von Zustandekommen und Nichtigwerden.

Da wir hier kein Quiz veranstalten, schreibe ich auch gleich die Folgen dazu auf:

In dem Fall wäre die Veranstaltung eine Versteigerung! Ebay müsste eine Versteigerungserlaubnis am Sitz des Unternehmens für Personen, die Versteigerer nämlich, erlangen und sich den strengen Regeln des Versteigerungsrechts verhalten. Das wäre tatsächlich nicht zu vertretbaren Kosten machbar. Nicht für Artikel zu Kleinstpreisen, nicht für diesen Wust an Müll und nicht im Sinne eines Onlinehandelns.

Die Rechtskrücke, auf der die Ebayverkäufe gestützt werden, ist in meinen Augen illegal.

Im deutschen Recht gibt es immer wieder Beispiel dafür, dass zu gelten hat, was tatsächlich ist und nicht was konstruiert wurde um etwas so scheinen zu lassen.

Ich denke, es spricht viel dafür, dass bei Ebay Versteigerungen durchgeführt werden. Diese Versteigerungen verstoßen gegen jeden Buchstaben des dafür geschaffenen Rechts in Deutschland.

Es gibt sicher viele Länder in denen dieses System völlig legal ist. In Deutschland könnte es legal werden, wenn der Gesetzgeber tätig würde.

Ihr seht keinen Handlungsbedarf? Ihr akzeptiert, dass die Ebaybedingungen Gesetzte ersetzen?

Ebay macht keine "Spiel"regeln. Ich halte mich gerne an Regeln und Gesetze. Kommt etwas Neues, dass mit einer Reihe von alten Vorschriften (Ich habe die meisten in den Beiträgen hier namentlich erwähnt) kollidiert, muss es verboten werden = das Neue darf nicht kollidieren, oder es müssen neue Regellungen dafür her.

Beispiel (nicht meine Meinung, aber eine Idee): bei Onlineverkäufen, sogenannten "Onlineauktionen" mit fester Angebotsdauer und der Notwendigkeit Vorgebote zu überbieten, kommt ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zum planmäßigen Ende eines Angebots zustande. §156 BGB findet keine Anwendung.

Das ist nicht Veröffentlichungsreif, sondern soll ein Beispiel sein, wie eine Regelung aussehen könnte, die Interessen beider Vertragsparteien berücksichtigt und für Rechtssicherheit sorgen könnte.

Ich halte das Ebayauktionsformat in Deutschland für eine illegale Umgehung geltenden Rechts. Stichwort: Versteigerungen im Sinne des §156 BGB.

Wer glaubt, ich wollte die Bürgerinitiative "Rettet die Rübenbauern" gründen, hat mich mißverstanden. Ich hoffe dieser Beitrag hat es jetzt klargemacht.

erstlesen
10.01.2007, 15:17
Hier sind ja wirklich nur juristische Experten unterwegs! Alle Achtung! Nur die Gesetze zu lesen, bringt für den Laien gar nichts. Die Gesetze wurden von Juristen für Juristen gemacht. Deshalb empfehle ich allen, sich mit juristischen Schlussfolgerungen und Auslegungen zurückzuhalten. MfG Deutschlandsammler (der gerade über seiner Dissertation (Jura) brütet und schon mehrfach heftig lachen musste)

Hallo @deutschlandsammler,

ich begrüße dich herzlich in diesem Thread. Auch meinen Glückwunsch zur offensichtlich perfekten Berufswahl. Würde ich Jurist werden wollen, mein erster Rat an alle Nichtjuristen wäre: "Deshalb empfehle ich allen, sich mit juristischen Schlussfolgerungen und Auslegungen zurückzuhalten". Damit wird man schnell Präsident der Anwaltskammer.

In einem anderen Beitrag in diesem Thread (nicht von mir, obwohl fast alle anderen von mir sind), wurde schon erwähnt, das Juristen prinzipiell verschiedene Meinungen zur gleichen Fragen haben. Sonst gäbe es keinen Bedarf für die Berufsgruppe. Dabei ist es eine gute Sitte mit Tradition, über die jeweilige Gegenseite herzhaft, mehrfach und heftig zu lachen.

Leider hast du zu Sache nichts gesagt. Auch eine gute Sitte unter Juristen. Wer nichts sagt, kann nichts falsches sagen.

Außer dem wohl mißglückten Versuch, an Hand von Beispielen den Sachverhalt klar zu machen, habe ich eigentlich nur gesagt, der Gesetzgeber hat konkreten Handlungsbedarf.

Damit stehe ich hier wohl alleine. Was sagt der angehende Jurist dazu?

bayern klassisch
10.01.2007, 17:29
Hallo Herr Kraft,

bin zwar kein Jurist, stimme aber 100%ig zu.

Chapeau für Ihre Aufrichtigkeit.

Beste Grüsse von bayern klassisch

Fehldruck
10.01.2007, 19:38
(mal ganz am Rande @Deutschlandsammler wird Euch dies wirklich schon so vermittelt?: "Die Gesetze wurden von Juristen für Juristen gemacht." .....ich konnte da nicht mehr lachen...)

...aber nun zum Pushen zurück

@erstlesen ist dann nicht ebay bereits aus Deiner Sicht auf dem besten Weg...bzw. verhält sich bald ähnlich Deines Ansatzes in punkto

a) Mindestpreis

Wird in immer mehr Bereichen eingebaut und dürfte uns auch bald bei den Briefmarken begegnen.

b) verdeckte Bieterliste

Hier mal ein wahlloses Beispiel mit verdeckter Bieterliste aus GB: http://offer.ebay.co.uk/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=190068034429

(Klickt mal unter Bidding Details an....ein bißchen Info gibt es.)

Ich könnte mir gut vorstellen, daß ebay dies nach Testphase nicht nur für die Angebote mit nichtöffentlicher Bieterliste einführt....
Wäre dies in Deiner Denkrichtung?

Ich habe mit beiden Dingen Bauchschmerzen.

Bei aller ebay Kritik...es ist schon ein Verdienst von ebay, daß weltweiter Handel in dieser Form(für alle und mit Kleinstbeträgen) über alle Sprach-. Währungs-, Zoll-, Gesetzes- usw. Hindernisse möglich wurde. Das "Internetrecht" in vielen Ländern hinkt der rasanten Entwicklung oft hinterher und wenn ebay nicht manchmal einfach gehandelt hätte, hätte der Rübenbauer seinen Rübenzieher gegen einen Golddukaten getauscht aber auch Milliarden von guten Transaktionen....oft mit menschlichen Kontakten über alle Religions- Länder- Zoll- Sprach- GRENZEN...wären nicht möglich gewesen.

Fehldruck

erstlesen
10.01.2007, 20:52
(mal ganz am Rande @Deutschlandsammler wird Euch dies wirklich schon so vermittelt?: "Die Gesetze wurden von Juristen für Juristen gemacht." .....ich konnte da nicht mehr lachen...)
...aber nun zum Pushen zurück
@erstlesen ist dann nicht ebay bereits aus Deiner Sicht auf dem besten Weg...bzw. verhält sich bald ähnlich Deines Ansatzes in punkto

a) Mindestpreis
Wird in immer mehr Bereichen eingebaut und dürfte uns auch bald bei den Briefmarken begegnen.

b) verdeckte Bieterliste
Hier mal ein wahlloses Beispiel mit verdeckter Bieterliste aus GB: http://offer.ebay.co.uk/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=190068034429

(Klickt mal unter Bidding Details an....ein bißchen Info gibt es.)

Ich könnte mir gut vorstellen, daß ebay dies nach Testphase nicht nur für die Angebote mit nichtöffentlicher Bieterliste einführt....
Wäre dies in Deiner Denkrichtung? Ich habe mit beiden Dingen Bauchschmerzen. Bei aller ebay Kritik...es ist schon ein Verdienst von ebay, daß weltweiter Handel in dieser Form(für alle und mit Kleinstbeträgen) über alle Sprach-. Währungs-, Zoll-, Gesetzes- usw. Hindernisse möglich wurde. Das "Internetrecht" in vielen Ländern hinkt der rasanten Entwicklung oft hinterher und wenn ebay nicht manchmal einfach gehandelt hätte, hätte der Rübenbauer seinen Rübenzieher gegen einen Golddukaten getauscht aber auch Milliarden von guten Transaktionen....oft mit menschlichen Kontakten über alle Religions- Länder- Zoll- Sprach- GRENZEN...wären nicht möglich gewesen.
Fehldruck

Hallo @fehldruck,

vielen Dank für deine konstruktive Unterstützung. Juristen meinen wirklich ernsthaft, man sollte seinen Rechtsanwalt mit zum Einkaufen nehmen. Würde ich auch, wenn ich Jurist wäre.

Schwamm drüber, wir werden sicher auch keine Sachantwort bekommen.

Zu der neuen Bieterliste. Ich finde es fazinierend. Vor allem was bei VIEW erscheint. Da kommt dann bei "Bidder 3" 33% Aktivitäten mit diesem Verkäufer! Wow! Das ist wie früher, bei SellersBestFriend! Hier wird der vermeintliche Pusher gleich für jeden sichtbar, von Ebay entlarvt. Doch Vorsicht! Die Bietstatistik wertet nur die letzten 30 Tage aus. Aussagefähiger wären alle Zeiten. Der Artikel ist ohnehin seltsam. Ich hatte mich durchgerungen doch noch zu bieten. Ich habe 111,12 eingegeben und bestätigt. Ooops, hatte ich doch 11,112.00 Geboten. Auf meiner Seite kann man Dezimalpunkt oder Komma eingeben. Ich frage die Eingabe ab und mache daraus das Zeichen, was meine Datenbank braucht. Das Ebay keine Programmierer hat, die einfachste internationale Geflogenheiten berücksichtigen können, ist verblüffend. Noch verblüffter war ich über den Erfolg meines Gebotes. Ich war dann Höchstbieter für den sagenhaften Betrag von £ 500.-.

Der Artikel paßt wohl hier zum thema, wie die Faust aufs Auge. £ 500,- sind um 800,- Euro. Das habe ich als Preis für eine Sperati-Reproduktion noch nicht gesehen. Verkauft bei ebay.co.uk und Ihr werdet reich!

Alles in allem, eine neue Ebayidee, die das System Ebay weiter festigen und stützen soll. Das hier Ebay überhaupt handelt, kann doch nur den Grund haben, dass man selbst Befürchtungen hat. Das erst in GB getestet wird hat nichts zu bedeuten.

Der Anbieter, aus deinem Beispiel, nutzt gleich alles aus: Mindespreis und pushen. Ich sammele Speratifälschungen und schätze das angebotene Stück auf maximal 120,- bis 150,- Euro. Der Preis ist schon erreicht. Der Anbieter hält die Nummer auf der Rückseite für eine Sicherheitsmaßnahme. Der Mann hat keine Ahnung und will wissen wie hoch der Mindestpreis sein soll? Die nummerierten Marken stammen aus gleich nummerierten Sammlungen, die Fälschungen enthielten die von alten Sperati-Klischees neu aufgelegt wurden. Die Zeichnung ist übereinstimmend, die Farben leider nicht. Die Auflage war wohl 500 Stück. Ich habe Text-Band Nr. 62. Lustig das hier eine Nr. 63 angeboten wird. Wer Marken wie diese mit Nr. 62 hat, kann mir ja ein Angebot machen. Ich zahle, je nach Marke, zwischen 50,- und 160,- Euro pro Stück.

Zum Thema: Das hinterherhinkende Internetrecht habe ich hier lang und breit vorgeführt und fast kein Verständnis dafür geerntet.

Ich denke, weil meine Texte zu lang sind, werden sie nicht immer ganz gelesen und man verzettelt sich in Details.

Mit etwas gutem Willen könnten deutsche Richter auch in Erwägung ziehen, dass Deutsche die bei ebay.de an Deutsche im Auktionsformat verkaufen, gegen geltendes Recht (Versteigerung nach §156 BGB) verstoßen. Ebay würde sich dann der Beihilfe schuldig machen.

Per Definition aus einer tatsächlichen Versteigerung einen volkstümlich genannten "Kettenkaufvertrag" zu machen ist doch ein Witz.

Wenn es interessiert, ich habe auch genaue Definitionen, wie ebay.de selbst diese Rechtsgeschäfte sieht und nennt, aus den Unterlagen des Seminars Internetrecht bei der Ebay-Live 2004. Da sind jedoch Details möglicherweise überholt.

Meine Denkrichtung ist meine Forderung an den Gesetzgeber: Regelt diese Form von Rechtsgeschäft im BGB und die meisten Probleme, die daraus bis heute entstehen, sind gelöst. Was unter anderem problematisch ist, habe ich aufgezeigt.

Bis das passiert, können solche Maßnahmen von Ebay das Problem gering entschärfen. Mir geht es nicht um Verkäuferschutz. Mir geht es darum, das unbedarfte Marktteilnehmer erkennen können, welche Form von Rechtsgeschäft sie abschließen und welche Konsequenzen diese mit sich bringen. Es wäre mir auch Recht, wenn neue Vermarktungsmethoden nicht unter Umgehung geltenden Rechts eingeführt würden. An Versteigerungen hat der Gesetzgeber hohe Hürden geknüpft, aus guten Gründen. Insbesondere um Opfer zu vermeiden.

Nochmals zu den neuen Ebayideen. Im Bereich Briefmarken wird die Unterdrückung der Bieternamen den bekannten Betrüger in die Hände spielen. Niemand kann Unwissende mehr warnen. Hoffen wir auf fleißige Watchdogs ...

Wawelgeist
10.01.2007, 21:35
aber ich verstehe jetzt nicht ganz.

@Erstlesen, Du schreibst in Deinem letzten Posting, dass ebay.de-Käufer gegen §156 BGB verstoßen, wenn sie bei Ebay kaufen. Wieso?`

Hier der Original-Text von §156 BGB. Meine Ausgabe ist zwar aus 2001, ich glaube aber nicht, dass sich der Text groß verändert hat. (Wenn doch, bitte mitteilen):
"§156 [Vertragsschluß bei Versteigerungen] (1) Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande. (2) Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Verstgeigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird."

Wieso verstößt Ebay oder deren Nutzer gegen diesen Paragraphen?
Der Zuschlag ist gegeben durch das zeitliche Ende einger Auktion. Satz (2) - nach dem "oder" - tritt m. M. nach ein, wenn ein Angebot vor Beendigung der Auktion gelöscht wird. Dies kommt, außer bei Löschungen durch Ebay selbst, eigenlich nie vor, da der Anbieter ein Angebot nicht löschen kann, wenn es schon beboten wurde.

Ich sehe in diesem Punkt keine Verletzung deutschen Rechts - oder bin ich mit Blindheit geschlagen? Übrigens: ich bin kein Jurist, habe aber vor ca. 20 Jahren in 2 Schuljahren Rechtskunde gelehrt bekommen und kann deshalb Paragraphen lesen und z. T. auch verstehen.

Andreas

P.S. @erstlesen: Lesen Sie eigentlich Ihre PN's?

Wawelgeist
10.01.2007, 21:38
aber ich verstehe jetzt nicht ganz.

@Erstlesen, Du schreibst in Deinem letzten Posting, dass ebay.de-Käufer gegen §156 BGB verstoßen, wenn sie bei Ebay kaufen. Wieso?`

Hier der Original-Text von §156 BGB. Meine Ausgabe ist zwar aus 2001, ich glaube aber nicht, dass sich der Text groß verändert hat. (*):
"§156 [Vertragsschluß bei Versteigerungen] (1) Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande. (2) Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Verstgeigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird."

Wieso verstößt Ebay oder deren Nutzer gegen diesen Paragraphen?
Der Zuschlag ist gegeben durch das zeitliche Ende einger Auktion. Satz (2) - nach dem "oder" - tritt m. M. nach ein, wenn ein Angebot vor Beendigung der Auktion gelöscht wird. Dies kommt, außer bei Löschungen durch Ebay selbst, eigenlich nie vor, da der Anbieter ein Angebot nicht löschen kann, wenn es schon beboten wurde.

Ich sehe in diesem Punkt keine Verletzung deutschen Rechts - oder bin ich mit Blindheit geschlagen? Übrigens: ich bin kein Jurist, habe aber vor ca. 20 Jahren in 2 Schuljahren Rechtskunde gelehrt bekommen und kann deshalb Paragraphen lesen und z. T. auch verstehen.

Andreas

P.S. @erstlesen: Liest Du eigentlich Deine PN's?

(*) Dieser Text entspricht der aktuellen Version

philaservice
10.01.2007, 22:13
Dies kommt, außer bei Löschungen durch Ebay selbst, eigenlich nie vor, da der Anbieter ein Angebot nicht löschen kann, wenn es schon beboten wurde.


Hallo Andreas,

Deine Aussage ist leider falsch. Als Verkäufer kann ich meines Wissens bei ebay problemlos

meine Auktionen, auch wenn schon Gebote drauf sind, vorzeitig nach vorheriger Löschung aller Gebote beenden
einzelne Gebote in meinen Auktionen jederzeit streichen.


Viele Grüsse
Hans-Georg

Wawelgeist
10.01.2007, 22:17
... nein, die Antwort selber,

Der Unterschied zwischen einer "echten" Versteigerung im Sinne von §156 BGB und einer Online-Versteigerung liegt tatsächlich am fehlenden Zuschlag bei der Online-Versteigerung.

Rechtlich wird also - entgegen meiner Meinung in meinem letzten Posting - das Ende des Bietzeitraums nicht als Zuschlag anerkannt.

Nach Auffassung der Juristen müssen also bei einer Versteigerung drei Personen anwesend sein: Der Anbieter (auch: Einlieferer), der Bieter und der Versteigerer. Ebay selbst wird nicht als Versteigerer anerkannt, da es nicht aktiv eingreift.

Sehr kompliziert das ganze. Ich habe ein interessantes PDF-Dokument gefunden. Da ich nicht weiß, ob ich den Link hier einfach so posten darf, lasse ich es lieber. Wen's interessiert, bitte PN an mich.

Andreas

Wawelgeist
10.01.2007, 22:23
@philaservice,
Du hast recht!

Ich habe zwar diesen Teil gelesen, aber leider mir nicht alles gemerkt.

Danke für den Hinweis,


Andreas

PW0001
10.01.2007, 23:25
Auch nach meinem Kenntnisstand handelt es sich nach aktueller Rechtsprechung bei ebay "nur" um Verkäufe zu einem Höchstangebot aber nicht um Auktionen, da es, wie gerade vorher angemerkt, an einem Zuschlag mangelt und ebay keine Vertretungsvollmacht als Auktionsdurchführender hat und dies natürlich auch nicht will und ausschließt.

Weil es sich um Verkäufe handelt kommt ein Kaufvertrag nur zustande wenn er dem Willen des Käufers und des Verkäufers entspricht. Ebay setzt das außer Kraft und bestimmt generell und natürlich auch in einem solchen Extremfall im genannten Beispiel mit dem Rübenroder, dass der Verkäufer einen rechtskräftigen Kaufvertrag abgeschlossen hat obwohl er niemals gewillt war den Rübenroder für 51 € zu verkaufen. Er wird praktisch zu einem Kaufvertrag wider Willen gezwungen. Und das letztendlich per Gericht.

Ich kann deshalb die Ansätze und Kritikpunkte von "erstlesen" nachvollziehen und unterschreiben.

In 2000 hat ein Richter in Münster in einem ähnlichen Fall, der einen Pkw betraf, genau andersherum entschieden. Das betraf nicht ebay sondern eine andere Online-"Auktion". Ich will das nicht verallgemeinern.

erstlesen
11.01.2007, 01:57
aber ich verstehe jetzt nicht ganz.

Hallo,

ich lese die PN´s und antworte auch. Habe nur keine Zeit, zuviele Postings...

@Erstlesen, Du schreibst in Deinem letzten Posting, dass ebay.de-Käufer gegen §156 BGB verstoßen, wenn sie bei Ebay kaufen. Wieso?`

Die Verkäufer veranstalten eventuell Auktionen ohne, dass sie eine Versteigerererlaubnis hätten.

In der Hinsicht sind die Käufer erst einmal nicht betroffen.

Ich halte es für eine Gesetzteslücke, dass "Onlineauktionen" nicht gesetzlich vorgesehen sind. Ein harter Standpunkt dazu wäre: Ebay unterstützt illegale Auktionen. Die Rechtsprechung sieht das unproblematisch. Das wundert mich.

Aus den letzten Postings und jetzt kamen ja eine ganze Menge, kann man schon sehen, dass nicht so klar ist, was beim Verkaufen auf Ebay im Auktionsformat für Rechtsverhältnisse eingegangen werden.

Die Meinung von Ebay dazu, liegt mir schriftlich vor. Ich habe diese bereits geschildert.

Ich sehe aber auch, was jeder sieht. Hier wird von Auktionen gesprochen. Damit meint man in Deutschland Versteigerungen. Da werden Gebote abgegeben und - man merke auf - einen Zuschlag gibt es scheinbar nicht. Ich behaupte, der Zuschlag wird an den Bieter erteilt, der zum Ablauf des Angebots des höchste Gebot abgegeben hatte.

Laut Ebay und Rechtsprechung, gibt der Verkäufer bei einem 1 Euro Startpreisangebot, dem ersten Bieter die Willenserklärung, ja, er, der Verkäufer, wolle gegen Zahlung von einem Euro die Ware übergeben und das Eigentum übertragen. Das halte ich bei einem Artikel im Wert von 100,- Euro für seltsam und bei einem Artikel für 60.000,- Euro scheint es mir nicht sehr wahrscheinlich, dass außerhalb geschlossener Anstalten das der wirkliche Wille eines Verkäufers sein könnte. Die Rechtsprechung sagt, ja, es ist der Wille des Verkäufers, siehe Ebaybedingungen.

Ebay sagt dem Verkäufer: ganz ruhig bleiben, alles wird gut. Es kommen noch andere Bieter und dann sagst du dem bisherigen: Ätsch, dafür verkaufe ich jetzt doch nicht. Nein, dass war nur ein Witz. Die Wahrheit, nicht durch ein Wunder, sondern auf Grund der Ebaybedingungen, hat der bisherige Käufer schon vorher zugestimmt, das der Kaufvertrag nicht mehr gelten soll, wenn Jemand mehr bietet.

Weil Ebay, nicht der Gesetzgeber, einfach in seine Bedingungen schreibt, zwischen dem jeweiligen Bieter, also auch dem aller Ersten mit zwangsweiser Gebotshöhe zum Startpreis, eben auch 1 Euro, kommt ein Kaufvertrag zustande. Da nützt es nichts Gebote zu löschen oder die Auktion! Nach den Ebaybedingungen gibt es bereits einen gültigen Kaufvertrag! Da immer die Gefahr des vorzeitigen Untergangs besteht, ich will nicht von Zwischenverkauf sprechen, sind die Ebaybedingungen ein unkalkulierbares Risiko, wenn man sich sklavisch daran hält. Eine Lösung mit "Kleingedrucktem" habe ich schon vorher genannt.

Hier noch eine Lösung für das Problem. Man bittet einen Freund ein wahnsinnig hohes Gebot abzugeben und löscht dann die Auktion. Das ist pushen aus Notwehr. Deshalb gehören meine Beiträge auch ganz exakt zum Thema.


Ich bleibe auch dabei, dass bei Ebay Versteigerungen stattfinden, nicht legale, aber dennoch. Ein Grundsatz deutschen Rechts ist, dass Rechtsgeschäfte danach zu beurteilen sind, was tatsächlich stattfindet und nicht was jemand sagt, was stattfinden würde. Beispiele: Scheinselbstständige, Privatverkäufer die Kleingewerbetreibende sind, Vollkaufleute, die sich als Kleingewerbetreibende tarnen, Handwerker die sich als Einzelhändler ausgeben usw., usw. Alle müssen sich die Tatsachen vorhalten lassen, nur bei Ebay ist eine völlig abstruse Aneinanderreihung von Kaufverträgen bei denen die Preisfindung durch die Abgabe von Geboten stattfindet, plötzlich völlig normal.

Man stelle sich vor, der Verkäufer steht im Kaufhaus und präsentiert dem Kunden den neuen 80 Zoll Plasmafernseher für einen Euro. Er sagt lediglich warte mal, ich willige in einen Kaufvertrag zu einem Euro ein, aber du musst einverstanden sein, falls noch bis in drei Tagen Einer kommt, der 2 Euro zahlt, erklärst du schon jetzt, dass du vom Vertrag zurücktrittst. Das ist zwar völlig irrre, aber der einzige Weg bei mir einen Topp-Fernseher für 1 Euro zu bekommen.

Wie würdet ihr den Vorgang sehen? Ein normales deutsches Rechtsgeschäft? Kann sein. Wenn der Verkäufer nun ein Schild in die Tür hängt: Diese Woche große Auktion! Wir versteigern Plasmafernseher ab 1,- Euro! Wer bis Freitag 19:00 Uhr das meiste bietet, bekommt den Zuschlag für das Gerät. Im Kleingedruckten dann die Kaufvertragsregelung wie bei Ebay. Würde das Ordnungamt die Show dulden? Wer versucht es einmal? Bußgelder werden von mir nicht übernommen!

Da Ebay ja nur den Marktplatz zur Verfügung stellt, können, wie bei Ebay, alle mitmachen! Private, Händler, jeder der Lust hat. Und nicht vergessen auf das Schild zu schreiben: "Viel Spaß beim bieten".

Warum steht bei Ebay nirgendwo: "Viel Spaß beim Abschluß dieses Kaufvertrages, der ohnehin bald wieder aufgelöst sein wird."

Auf der Ebayseite steht groß "Bieten", "Gebote" usw. Konkret nach dem Klicken auf "Bieten" (nicht Kaufvertrag abschließen) steht: Bieten
Hallo xxx (Nicht Ihr Mitgliedsname?) Geben Sie Ihr Maximalgebot ein und klicken Sie dann auf Weiter. Artikelbezeichnung: xxx Startpreis: EUR 1,99
inkl. MwSt. Ihr Maximalgebot: EUR (Geben Sie mindestens EUR 1,99 ein. Eingabe bitte ohne 1000er-Trennzeichen, z.B. 1000,00.) Die Bestätigung erfolgt im nächsten Schritt. eBay bietet automatisch für Sie mit bis zur Höhe Ihres Maximalgebots. Mehr zum Thema Bieten. Steht da etwas von Kaufvertrag? Ebay täuscht die Benutzer über den wahren Charakter der Rechtsgeschäfte.

Das nächste und letzte Fenster vor Abgabe des Gebotes:
Überprüfen und Bieten: Hallo xxx (Nicht Ihr Mitgliedsname?) Artikelbezeichnung: xxx Ihr Maximalgebot: EUR 2,02, inkl. MwSt. Verpackung und Versand: Nach Spanien -- EUR 1,00 -- Deutsche Post Brief (Luft). Weitere Services verfügbar. Zahlungsmethoden: PayPal, Überweisung, Barzahlung bei Abholung, Nachnahme. Ihr Gebot ist bindend. Bestätigen Sie Ihr Gebot daher bitte nur, wenn Sie den Artikel auch wirklich kaufen möchten. Wenn Sie auf „Gebot bestätigen“ klicken, und Höchstbietender sind, gehen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Verkäufer ein. Bitte lesen Sie die Artikelbeschreibung vollständig, bevor Sie Ihr Gebot abgeben. Der Verkäufer ist verantwortlich für das Angebot, insbesondere Artikelbezeichnung und - beschreibung.

Was dann beim Artikel zu lesen ist, kommt noch besser: Hinweis: Sie können immer noch überboten werden. Ein anderes Mitglied kann Sie mit einem höheren Gebot überbieten. Um Ihre Chancen zu erhöhen, den Zuschlag für den Artikel zu erhalten, geben Sie bitte Ihr Maximalgebot ein. Bin ich blöd? Hier steht etwas von Zuschlag! Das Wort hatte uns noch gefehlt, um eine Versteigerung komplett zu enttarnen. Ich war eines der Gründungsmitglieder der Bürgerinitiative "Laßt Euch nicht verarschen", heute werben Firmen mit dem Spruch. Ich kann ja noch abwandeln: ... besonders nicht im Rechtsverkehr.

Derart dreiste Sprüche, die komlette Terminologie einer Versteigerung und dann findet keine statt?

Liebe Juristen, sehe ich hier irgendwo das Wort Kaufvertrag? Das mein Bieten rechtsverbindlich ist, will ich als Bieter ja schwer hoffen. Warum steht da nicht: Durch die Angabe des Gebotes haben sie mit dem Verkäufer einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen, der sich auflöst, wenn vor Ablauf des Angebotes ein höheres Gebot auf den Artikel abgegeben wird.

Ebay lullt die Mitglieder ein. Bildschirmdialoge und Ebaybedingungen müsste erst Jemand gleichzeitig lesen, um eventuell zu verstehen, was tatsächlich geschieht.

Wenn in einem Angebot für Briefmarken, der wahre Charakter des Artikel in ähnlicher Weise verschwiegen würde, käme der Watchdog zum Einsatz!

wi.kr
11.01.2007, 09:00
Soweit ich weiß, werden ebay-Geschäfte unabhängig davon, ob Auktion oder Sofortkauf, von der rechtsprechung als "Fernabsatzgeschäfte" behandelt (grundlegend: BGH, NJW 2005, 53). Damit gelten die für diese Form von Verträgen im BGB niedergelegten Vorschriften (§§ 312b ff. BGB). So auktionsartig das Ganze auch aussehen mag: es handelt sich nicht um Auktionen. Rechtliche Regelungen sind erlassen; ob sie ausreichen, ist dann eine andere Frage.

claus wentz
11.01.2007, 12:16
@wi.kr
Genau - und darum drehen sich alle Beiträge von Herrn Kraft, um diese Diskrepanz in der Gesetzgebung und Rechtsprechung klar und deutlich darzustellen.
Herr Kraft: Besten Dank!

*MGS*
11.01.2007, 12:18
....was mich immer wieder erstaunt....bei ebay.com gibt es deutlich mehr knap kalkulierte höhere Startpreise/Festpreisangebote...und auch Käufer dazu....auch im Bereich Briefmarken.




Dies liegt aber, wie ich selbst leidvoll feststellen mußte, das vieles einfach nur zum Startpreis weggeht und das meine ich nicht positiv. Ich hatte vor ein paar Jahren öfter mal diverse JG auch in den USA eingestellt, als diese in D noch 8-10 Euro brachten, und mußte dann, weil nur 99 cent Startpreis, damit leben, daß der Großteil nur dafür weggegangen ist. Und das betraf nicht nur JG. Also das sind auch Äpfel mit Birnen.

*MGS*
11.01.2007, 12:41
[QUOTE=erstlesen;35562]Hallo @Hangover,



Ihr haltet das von mir gezeichnete Bild dazu für überzogen? Ich glaube kaum, dass der früherer Rübenroderbesitzer jetzt das Geld aus der Portokasse holt. Ich glaube viel realistischer, dass dieses Gerät von der Bank finanziert war und die Leistungen auf den Kredit noch zu erbringen sind. Ich halte es auch für sehr wahrscheinlich, dass es in dem Fall zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kommen wird.


Das dürfte eindeutig nicht der Fall sein, weil er das Gerät bei einem laufenden Kredit, nicht hätte veräußern dürfen, da die Bank da wohl die Hände drauf hat. Er hätte kein Recht es veräußern zu dürfen.

So sehr ich deine Beträge genieße, juristische Fachsimpelein sollte man lieber lassen !!!

Fehldruck
11.01.2007, 12:45
@MGS

Es gab aber zumindest vor 3-4Jahren Anbieter aus Deutschland, die verkauften die DDR Jahrgänge(70er Jahre) mit erhöhtem Startpreis/Festpreis zu 7-10Euro bei com. o.k. es wurde nur jedes 5. Angebot verkauft...die anderen 4 überschreibt man dann halt mit 1Euro Startpreis Angeboten....damit man zumindest eine Einstellgebühr wiederbekommt.
DDR Jahrgänge sind wahrscheinlich keine Ware, die bei com regelmäßig auf annehmbare Preise klettert, da meiner Meinung nach häufig der 2.Mitbieter fehlt. Bei DDR ist mir dies z.B. insbesondere bei den kompletten Zusammendrucksätzen mit allen Varianten aufgefallen. Im erhöhten Startpreis bzw. Festpreis fanden sich ab und an Spezialisten. Ab 99Cent wurde nie der Preis erzielt.

Aber eben diese Kuriosen(oder eben auch nicht...:confused: ) Beobachtungen machte ich auch, daß ab 99Cent Angebote liegen blieben und dann dieselbe Sache zum erhöhten Startpreis von 7Euro wegging. Hier in Deutschland habe ich eben oft beobachtet, daß eine Sache zum erhöhten Startpreis von 7Euro liegen blieb und dieselbe Sache ab 1Euro eingestellt oft mehr als die 7Euro einspielte.:confused:
Das ist nur ne über mehrere Jahre beobachtete Tendenz. Vielleicht liege ich da falsch.:confused: und es gibt wahrscheinlich etliche Einzelfälle, die anders herum laufen. Mir ging es um eine allgemeine Tendenz.

Fehldruck

mur
11.01.2007, 13:14
Auaha! Nur mal so aus der Praxis geplaudert...
Die wirtschaftliche Lage in der Landwirtschaft läßt für solide Kreditgeber von Darlehen gr. als 50.000 Euro nur eine hypothekarische Absicherung zu. Eine Ausnahme sind vollkaskoversicherte Schlepper, deren KFZ-Schein einbehalten wird. Es ist die Summe der "kleinen" Kredite von Handel, Gewerbe etc. mit den Zinslasten auf Hypothekenkrediten, die den Landwirten den Hals umdreht.
Unabhängig davon gehört ein landwirtschaftlicher Unternehmer, der sich in totaler Selbstüberschätzung mit solchen Werten auf ein Terrain wagt, daß er nicht beherrscht und so tut, als sei das Wirtschaftsleben gleich einem harmlosen Monopoly-Brettspieleabend, gnadenlos aus dem Wirtschaftsverkehr gezogen. Je eher, desto besser.
Mit Sammlergruß mur

*MGS*
11.01.2007, 13:17
@MGS

Es gab aber zumindest vor 3-4Jahren Anbieter aus Deutschland, die verkauften die DDR Jahrgänge(70er Jahre) mit erhöhtem Startpreis/Festpreis zu 7-10Euro bei com. o.k. es wurde nur jedes 5. Angebot verkauft...die anderen 4 überschreibt man dann halt mit 1Euro Startpreis Angeboten....damit man zumindest eine Einstellgebühr wiederbekommt.
DDR Jahrgänge sind wahrscheinlich keine Ware, die bei com regelmäßig auf annehmbare Preise klettert, da meiner Meinung nach häufig der 2.Mitbieter fehlt. Bei DDR ist mir dies z.B. insbesondere bei den kompletten Zusammendrucksätzen mit allen Varianten aufgefallen. Im erhöhten Startpreis bzw. Festpreis fanden sich ab und an Spezialisten. Ab 99Cent wurde nie der Preis erzielt.

Aber eben diese Kuriosen(oder eben auch nicht...:confused: ) Beobachtungen machte ich auch, daß ab 99Cent Angebote liegen blieben und dann dieselbe Sache zum erhöhten Startpreis von 7Euro wegging. Hier in Deutschland habe ich eben oft beobachtet, daß eine Sache zum erhöhten Startpreis von 7Euro liegen blieb und dieselbe Sache ab 1Euro eingestellt oft mehr als die 7Euro einspielte.:confused:
Das ist nur ne über mehrere Jahre beobachtete Tendenz. Vielleicht liege ich da falsch.:confused: und es gibt wahrscheinlich etliche Einzelfälle, die anders herum laufen. Mir ging es um eine allgemeine Tendenz.

Fehldruck

Ich meinte gar keine DDR JG, sonder Bund...

deckelmouk
11.01.2007, 13:19
Hallo zusammen,

nur ein paar Gedanken zu dem Thema:


eBay hat eine neue Angebots- bzw. Verkaufsform geschaffen, die den Bedürfnissen von vielen Käufern und Verkäufern entspricht
Das nationale Recht greift hier oft zu kurz, da es oft vor 100-200 Jahren konzipiert wurde. Von daher kann noch viel passieren...
Für mich ist eBay nur eine Möglichkeit, Briefmarken zu kaufen oder zu verkaufen. Ich kann auch auf einen Tauschtag gehen oder eine Auktionsfirma beauftragen. Beides mache ich regelmässig - als Verkäufer wie auch als Käufer.
Wenn ich eBay nutze, und das gilt für jede andere Plattform, vom Floh- über Supermarkt bis hin zu einer Realauktion, dann muss ich mich vorher mit den Spielregeln vertraut machen. Da gehört auch ausprobieren dazu. Manches funktioniert, manches nicht. Danach such ich mir die Plattform bzw. das Angebot aus.
Wer als Versuchsballon einen Ferrari nimmt oder einen Rübenroder oder ein Atomuboot, dem kann man nicht mehr helfen... Der Verkäufer hat offensichtlich eine schmerzhafte Lektion gewollt bzw. bekommen und kräftig Lehrgeld bezahlt.
eBay ist ein Teil des Marktes, die dort erzielten Preise sind Marktpreise. Immer wenn ein Kaufvertrag zustande kommt, ist ein Marktpreis entstanden. Aber im Briefmarkenbereich sind die wenigsten Angebot vergleichbar. Oft sind die Preise durch Faktoren entstanden, die der Verkäufer nicht beeinflussen kann. Aber wenn als Beschreibung in der Überschrift "Briefmarke" steht und im Text "siehe Scan" - dann bitte nicht mit dem Jammern anfangen.
Nach meiner Erfahrung kann man auf eBay.de durchaus mit höherpreisigen Angeboten Gebote erzielen. Wenn ich mich auf die 1-Euro-Schiene begebe, dann durchaus im Bewusstsein, auch nur diesen einen Euro zu bekommen. Dafür werde ich bei anderen Angeboten auch wieder positiv überrascht. Im Schnitt fahre ich nicht schlechter als auf einem Tauschtag.


"Mindestpreissicherung" durch Puschen ist für mich eine der eBay-Todsünden. Es muss ja auch nicht verboten sein, um es schlecht zu finden. Diejenigen, die über eBay jammern, haben m.E. nicht verstanden, was auf eBay läuft und was nicht. Ein Ferrari läuft nicht. Eine gute Briefmarke bis 250 Euro Katalogwert sehr wohl.

Beste Grüsse!

Lars

Fehldruck
11.01.2007, 13:32
@MGS Tut mir leid...Du bist bei mir unter DDR gespeichert.:)

Also bei Bund Jahrgängen hätte ich bessere Ergebnisse bei .com erwartet...aber schlechtere als bei .de.

@deckelmouk Deine Betrachtung geht in meine Richtung.

Fehldruck

mur
11.01.2007, 13:44
Es ist sehr interessant diese Diskussion zu verfolgen, auch wenn sie inzwischen sehr theoretisch geworden ist. Mich kann das nicht davon ablenken, daß ein Pusher ein Übeltäter ist.
Bei eBay bin ich Kunde und kaufe für mein Hobby ein, nämlich vorwiegend Philatelie und AK. Der Verkäufer will mir etwas verkaufen. Den Rahmen für diese Geschäfte hat eBay ziemlich präzise abgesteckt. Das haben beide Geschäftspartner zu akzeptieren, oder sie sollten sich von eBay fernhalten.
Daß eBay sich selbst nicht an die Regeln hält, ist in dieser Diskussion erstmal uninteressant.
Als Käufer bin ich weder Angebotsgeier, noch sonstwie Schnäppchenjäger.
Für Objekte, die ich habe möchte oder gar haben muß, gebe ich gerne den Marktpreis bzw. das Geld, was der Artikel mir wert ist! Fast immer wäre dieser Preis auch höher, als der, den Verkäufer haben möchte.
Bei eBay hat er die Möglichkeit den (Mindest-) Preis festzulegen. Entscheidet er sich aber dafür, daß die Kaufinteressenten den Preis unter sich ausmachen, kann er sich nachher nicht beschweren, daß der Preis nicht den Marktwert eingebracht hat. Er hat schlicht nicht die Möglichkeiten ausgeschöpft, die ihm sonst noch zur Verfügung standen (Stichwort: Großtauschtag, Kleinanzeige, Handels-, Tauschliste, Mindestpreis bei Ebay, andere Internetauktionshäuser, Realauktionshäuser).
Bebietet der Verkäufer seine Auktion selber, so bewegt sich der Verkäufer außerhalb des festgelegten Rahmens und mißbraucht mein Vertrauen, stielt mir meine Zeit und meine Energie. Dieses Verhalten versuche ich mit größter Kaufzurückhaltung zu quittieren und damit abzustrafen! Ich gebe nämlich mein Geld für das Wohlfühlen aus, nicht um mich im Rahmen meines Hobbies mit Zeitgenossen dieser Art rumzuärgern.
Ganz anders verhält es sich mit dem Großteil der von mir bei eBay gekauften Artikel. Diese Käufe waren Lust- oder Frustkäufe, Artikel eben, die ich eigentlich nur zur Ausschmückung o.ä. erworben habe. Sie haben für mich nur einen Bruchteil des (Markt-) Wertes der erstgenannten Artikel, und wenn ich diese kaufe, dann wird das schnell als Schnäppchenjagd oder Aasgeiertum aufgefaßt. Dabei wird wohlweislich übersehen, daß ich diese Käufe zu einem höheren Preis nicht getätigt hätte. Wären diese Artikel zum Marktwert angeboten worden, hätte ich keinen Gedanken an einen Erwerb verschwendet. Mein Gebot betrachte ich als Feedback auf das Angebot, das mich angesprochen hat. Das Auktionsergebnis war in diesem Fall offen und es spiegelt meistenfalls die Situation wider, daß das Angebot sonst nicht nachgefragt / dem Markt nicht angepaßt war, eben Pech für den Verkäufer, der, siehe oben, seine Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hat. Der Verkäufer, der hier seine eigene Auktion beboten hat, bekam kein Gebot von mir. (Zur Erklärung sei gesagt, daß ich nur in letzter Sek. biete).
Ich bin der Meinung, daß bei eBay, resultierend aus einem durch die Verkäufer verursachten Überangebot, häufig kein Marktpreis zu erzielen ist. An den Schnäppchen sind nicht die Schnäppchenjäger schuld, sondern faule und undisziplinierte Verkäufer. Es ist zu billig, für Angebote, die nicht nachgefragt werden, die "Auktionsplattform" verantwortlich zu machen.
Mein Kaufverhalten ist übrigens gleich, ob bei eBay, auf dem GT oder einer Realauktion.
Mit Sammlergruß mur

Fehldruck
11.01.2007, 16:48
@mur sehe ich sehr ähnlich

@alle wäre der verdeckt gesetzte Mindestpreis für Euch auch Pushen-wenn auch durch die ebay AGB als erlaubte Verlustbegrenzung gestattet (siehe weiter oben mein Beispiel aus GB)? Rechtlich wird es wahrscheinlich Deutungen geben, die hier jeden Erklärungs-Rahmen sprengen. Mich würde mehr die moralische Seite bzw. das konkrete Handeln interessieren. Würdet Ihr als Anbieter den verdeckten Mindestpreis nutzen bzw. als Bieter mit Kenntnis vom verdeckt gesetzten Mindestpreis bieten?
Über kurz oder lang wird uns diese Variante bestimmt auch bei ebay.de Briefmarken erreichen. In vielen Ländern ist auch dieser verdeckt gesetzte Mindestpreis bei Saalauktionen üblich. Wie bereits oben gesagt, hätte ich damit Bauchschmerzen.....aber....

Fehldruck

Dietemann
11.01.2007, 18:46
@ mur sehe ich ähnlich

verdeckter Mindestpreis: Die Auktionen gibt es bereits bei ebay, für mich ein Hinweis, dass der Verkäufer nicht mit offenen Karten spielt (er könnte den ja in der Beschreibung nennen, dann kann ich mir viel Arbeit zum Beobachten sparen und gleich nach einem anderen Gebot suchen) und deshalb ein Grund, nicht zu bieten. Da sind Festpreis oder sofortkaufen Angebote für mich nachvollziehbarer. Auch mit Preisvorschlagangeboten habe ich bisher keine guten Erfahrungen gemacht.

wi.kr
12.01.2007, 09:38
@deckelmouk. Ich stimme voll zu! Gepuscht werden kann nicht nur bei ebay, auch bei Saalauktionen ist man nicht sicher. Gibt man ein den Rufpreis übersteigendes Höhergebot ab, muss man darauf vertrauen, dass es nur dann im Saalausruf noch zum Rufpreis ausgeboten wird, wenn kein anderes schriftliches Höhergebot vorliegt. Hier kann man auch gelegentlich Zweifel haben, ohne dass man irgendetwas nachweisen könnte. Bei ebay-Auktionen ist - Privatauktionen ausgenommen - immerhin ein Nickname zu sehen, der konkurriert. Den Klarnamen kann man ja bekanntlich ermitteln und Puscher immerhin identifizieren. In Saalauktionen muss ich als Fernbieter (also ähnliche Situation wie bei ebay) auf die Seriosiät des Versteigeres vertrauen. Wer welchen Kommissionär vorschickt, weiß ich auch nicht. Bei der Saalauktion bleibt u.U. offen, ob ein nicht in Erscheinung tretender Bieter nicht mit dem Auktionator zusammenwirkt, um einen den Ausruf übersteigenden Mindesterlös zu erreichen - ohen dass dann auch eine Provision verdient wird. Bei ebay muss man immerhin die Provision bezahlen, auch wenn man in Wahrheit nichjts abgesetzt hat.

erstlesen
06.02.2007, 00:27
... Gepuscht werden kann nicht nur bei ebay ...

Hallo,

wenn man das Thema neutral betrachtet, kann man feststellen:

1. Ebay bindet, auf Kosten der Verkäufer, Bieter an die Plattform Ebay. Ich habe es schon ausgeführt, deshalb nur kurz, Ebay behauptet Marktpreise zu erzielen. Das ist häufig ein unrealistischer Werbegag. Oft wäre das Höchstgebot sogar befriedigend, es fehlt aber ein Zweitbieter.

2. Hat ein Einlieferer bei einer Realauktion oder ein Verkäufer bei Ebay, einen zu niedrigen Startpreis gewählt, aus welchen Gründen auch immer und es ist zu spät diesen Umstand zu ändern (bei Ebay 12 Stunden vor Ende), bleibt nur noch, bekannte Käufer auf das Schnäppchen hinzuweisen, die dann vielleicht bieten. Bei jeder Realauktion, behält sich der Versteigerer bis zuletzt vor, den Zuschlag zu verweigern. Ohne Angabe von Gründen. Weshalb sollte er auch etwas begründen oder verschenken.

Ebay könnte auch in seinen Bedingungen stehen haben, das der Verkäufer zuletzt entscheidet, ob ein Kaufvertrag zustande kommen soll oder nicht. Damit könnte man aber nicht den Schnäppchenjägern einheizen.

Ein Ebayangebot wirkt auf mich, wie die Aufforderung des Verkäufers an das Publikum, Preisangebote zu machen, zu denen der Käufer bereit wäre, die Ware vom Verkäufer zu kaufen. Dann fehlte diesem Antrag die Annahme. Ist der Verkäufer mit dem Preis einverstanden, dann willigt er ein und die Willenserklärungen decken sich, der Kaufvertrag kommt zustande.

Ich stelle fest, es gibt heute Vertragsgestaltungen, die haben die Verfasser des BGB vor Urzeiten nicht ahnen können, deshalb sind diese nicht geregelt.

Das hat Ebay dem Gesetzgeber nun abgenommen. Die Ebaybdedingungen ersetzen, für diese Form von Rechtsgeschäften, das BGB.

Das interessiert scheinbar niemanden

Hätte vor 20 Jahren, ein Auktionshaus jeweils das Gebot genannt, was mindestens hätte abgegeben werden müssen, um Höchstbieter werden zu können, wäre das als Bauernfängerei angeprangert worden.

reichswolf
06.02.2007, 09:02
Ein Ebayangebot wirkt auf mich, wie die Aufforderung des Verkäufers an das Publikum, Preisangebote zu machen, zu denen der Käufer bereit wäre, die Ware vom Verkäufer zu kaufen. Dann fehlte diesem Antrag die Annahme.
Wieso fehlt die Annahme? Lieber erstlesen, bleiben wir mal ganz nüchtern, dann sehen wir, daß der VK die Annahme des höchsten Angeots mit dem Einstellen des Artikels zu einem Mindestpreis garantiert. Wo ist eigentlich dein Problem mit ebay?

erstlesen
06.02.2007, 18:10
... Wo ist eigentlich dein Problem mit ebay?

Ich habe ein Problem mit der fehlenden gesetzlichen Regelung. Hier im Forum versteht mich niemand. Das habe ich schon gemerkt.

Es gibt in Deutschland gesetzliche Regelungen die betreffen Auktionen, Versteigerungen. Die jucken niemanden. Kein Gericht, kein Gesetzgeber kein niemand. Weshalb gibt es denn in Deutschland Gesetze für Auktionen, wenn sich niemand daran halten muss?

Tatsache ist: Ebay schreibt von Auktionen, Zuschlag, Gebot!

Tatsache ist: Bei Ebay machen weder die Verkäufer Auktionen noch Ebay!

Für mich ist das System:


Bietet für 1,- Euro an, ihr bekommt schon den Marktpreis ...
Käufer, hier könnt ihr billigst Schnäppchen machen ...
... sind Sie der Höchstbieter ... erhalten Sie den Zuschlag ...


Bauernfängerei

Hier wird mit der Terminologie realer Auktionen, missbrauch getrieben.

Natürlich weiß ich, dass der Verkäufer laut Ebaybedingungen dem Kaufvertrag mit dem letzten Höchstbieter bereits vorher zustimmt. Warum benutzt aber Ebay die dann die Worte AUKTION, GEBOT und ZUSCHLAG!

Ebay läßt so viele Mitglieder über den wahren Charakter der Rechtsgeschäfte im Unklaren!

Ich stelle fest: außer mir, ist das allen hier egal.

Kogge
06.02.2007, 21:27
Bloß findet sich in den einschlägigen juristischen Texten das Wort AUKTION überhaupt nicht!

Warum soll ebay es dann nicht benutzen dürfen?

Wawelgeist
06.02.2007, 22:30
Es würde mich wirklich interessieren, warum Ebay keine Auktionen im juristischen Sinne durchführen.

Bei einer Realauktion wird der - bei ebay angeblich fehlende - Zuschlag durch dreimaliges Klopfen mit dem Hammer angekündigt:

[erster Schlag] "Zum Ersten" [zweiter Schlag] "Zum Zweiten" [dritter Schlag] "Zum Dritten...Zugeschlagen für.... an......."

OK, dies fehlt bei Ebay. Könnte Ebay - juristisch - 20 Sekunden vor Ablauf einer Auktion einen Piepston, 10 Sekunden vor Ablauf zwei Piepstöne, mit Ablauf der Auktion 3 Piepstöne den Zuschlag imitieren?

Aus dem BGB, §156: [Vertragsabschluß bei Versteigerung] Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird.

Auf die Schnelle habe ich im BGB nichts weiteres über Versteigerungen gefunden, das uns weiterhelfen könnte. Andere Gesetze, die hier greifen könnten, besitze ich leider nicht.

Jetzt sind die Juristen gefragt.

Gruß,
Andreas

erstlesen
06.02.2007, 22:31
Bloß findet sich in den einschlägigen juristischen Texten das Wort AUKTION überhaupt nicht!

Warum soll ebay es dann nicht benutzen dürfen?

Für den unbedarften Betroffenen ist Auktion = Versteigerung (umgekehrt auch)

usul3
06.02.2007, 22:43
Hallo Wawelgeist
Der Zuschlag wird bei Ebay doch durch den Countdown (Rückwärtszählen der Ablaufzeit)gewährleistet, der Ablauf einer realen Auktion ist für Ebay doch gar nicht möglich, da normalerweise der Auktionator zum Bieten animiert und wenn eine gewisse Zeit keiner weiterbietet, gibts den Zuschlag. Wie soll das gehen? Ich sehe Ebay schon lange nicht mehr als Auktion an sondern als den größten Flohmarkt der Welt.

Wawelgeist
06.02.2007, 22:53
>>Ich sehe Ebay schon lange nicht mehr als Auktion an sondern als den größten Flohmarkt der Welt.<<

Natürlich hat Ebay mehr mit einem Flohmarkt als mit einem Auktionshaus gemein.
Aber nachdem hier und anderswo schon darauf hingewiesen wurde, dass bei Ebay keine Auktionen stattfinden, obwohl die das immer behaupten und damit werben, wollte ich eine klare Definition von "Zuschlag" und "Versteigerung", insbesondere im juristischen Sinne, um Klarheit zu schaffen.

Vielleicht gibt es dann auch mehrere Mitglieder, die den armen @erstlesen in seinem Bemühen unterstützen können, dass Ebay eben keine Auktionen durchführt. :D :D :D
Ich kann nicht helfen, ich verstehe es nämlich auch noch nicht. :o

Aleks
06.02.2007, 23:01
@erstlesen
Egal wie es interpretiert wird, Auktion, Versteigerung oder sonst wie, es dürfte genug Leute geben, die es verstehen oder rechtlich klären lassen, wenn ihnen etwas nicht passt.

Du brauchst kein Feindbild aufzubauen, um Deine Plattform zu pushen - das wir der Markt auch so klären.

Mike

ligneN
16.02.2007, 17:26
Selbstverständlich ist e-bay *keine* Auktion i. S. des Gesetzes, das ist doch richterlich längst geklärt worden.

e-bay ist ein digitaler Flohmarkt, ganz richtig.

Also nüchtern bleiben, und nicht ach-so erschrocken von "niedrigen Marktpreisen" reden, wenn bei e-bay Ahnungslose an Ahnungslose Zeugs&Krams für 1.- verkaufen. Oder wenn Kenner hoffen, hier auf Ihresgleichen zu treffen und anständige Preise zu erziehlen. Sorry, das ist nicht der Fall.
e-bay ist nicht "der Markt".
Es ist *eine* Angebotsplattform von vielen, wobei sich bei den Käufern vorwiegend Schnäppchendenker :cool: tummeln. "Der Markt" ist das natürlich nicht.

EXKURS: An alle, die sich jetzt durch den Begriff Schnäppchendenker persönlich angegriffen/herabgewürdigt/entehrt:mad: fühlen: Freunde, ich kenne euch doch gar nicht.
Wie kommt ihr also darauf, daß ich irgendetwas mit euch im Sinne hätte?
Aber als Sicherheitsklausel: alle Forumsteilnehmer sind natürlich ausdrücklich von dieser dodtaal herabwürdigenden Bezeichnung ausgeschlossen. :D

Es wird viel herumgeschwurbelt i. S. Internet. Jeder hat Zugang (technisch), jeder meint darüber mitreden-zu-können-zu-müsse, alle Medien blubbern regelmäßig breit drumrum, uii schon wieder ein Wurm/Virusdingens-Weltgefahr, uiii Märkte werden total umgestürzt wg. alle-sind-bei-ebay, *achje*, presto schwurbelioso.

Das internet ist ganz vorwiegend (d.h. Angebot/Nachfrage)*interaktives Fernsehen*. So erklärt dann auch das level von gehyptem Kram wie wikipedia (Hauptsache kostenlos), der oft brutale Umgangston/das Gezänk in mailing lists, im usenet usw.

Neu ist das alles nicht gerade, klar. Aber :kommt.doch.mal.runter@macht.euch.mal.locker.exe[/email]:rolleyes:

So, jetzt nehmen wir alle zur Beruhigung mal einen vollanaloges Ganzstück zur Hand.
Ach ja.

ThomasK_7
19.02.2007, 11:54
Das mit dem Hammer schlagen sowie das Rückwärts zählen ist rechtlich gesehen irrelevant für das Vorhandensein einer echten Versteigerung/Auktion.
Es kommt hauptsächlich darauf an, dass ein staatlich zugelassener Auktionator (=natürliche Person) diese Veranstaltung leitet!

Dies ist bei ebay nicht gegeben und auch deshalb ist es keine Versteigerung/Auktion im Sinne des deutschen Gesetzes und deswegen dürfen alle diesbezüglichen Paragrafen nicht zur wörtlichen Anwendung kommen (aber als Auslegungshilfe).

Aleks
08.01.2008, 18:48
Namen ändern sich, eingespielte Geschäftspraktiken behält man bei:
Bartholdy: 110 Pf. Abart! Paar! Mi.Nr.1953 oL ** A10905 (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=180187185618)
Bartholdy: 110 Pf. Abart! Paar! Mi.Nr.1953 oL ** A11003 (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=180201579250)

Aleks