Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ADA Wertbriefversackung?
Moin,
mir ist jetzt zum zweiten Mal ein Text über den Weg gelaufen, der angeblich von der Deutschen Bundespost stammen soll. Vielleicht kann ja jemand hier bestätigen, dass es den gegeben haben kann oder auch nicht.
Quellenangabe: DBP Allgemeine Dienstanweisung (ADA) 1985
Es geht dabei um ein Merkblatt, dass dem §49 der ADA vorgeheftet werden soll und das die Begriffe Wertsack, Wertbeutel, Versackbeutel usw. klären soll (es aber nicht tut, weil man am Ende völlig verwirrt ist).
Also: Ist das eine plumpe DBP-lästernde Fälschung oder kann es das tatsächlich gegeben haben? Was steht im §49 der ADA tatsächlich drin?
CU
Kjell
Dirk Bake
19.09.2003, 00:20
Über die Quelle kann ich leider keine Angaben machen, aber damit alle wissen, um welchen Text es geht, habe ich ihn unten in diesen Beitrag hineinkopiert. Ich habe den Text vor vielen Jahren aus dem Rundfunk aufgenommen (vermutlich schon vor 1985), wo er im Rahmen einer Unterhaltungssendung zu Silvester vorgetragen wurde. Nach meiner Erfahrung entfaltet er seine Wirkung vorwiegend beim Hören, aber auch Lesen ist nicht ohne - bitte vorsichtshalber gut festhalten.
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In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe Wertsack, Wertbeutel, Versackbeutel und Wertpaketsack vor. Um diesem Übel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem §49 der allgemeinen Dienstanweisung vorzuheften.
Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird, und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.
Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, daß ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einem der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen.
Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.
Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk "Wertsack" eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk "versackt" darauf hingewiesen wird, daß es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit "Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack handelt.
Verwechslungen sind insofern im Übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weiß, daß ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.
Bravo Dirk
Vielen Dank für diesen tollen Text. Selten habe ich morgens schon so herzhaft gelacht.
Ich kann mich garnicht mehr beruhigen, gibt es noch ähnliche Stücke?
Nochmals vielen Dank
Liebe Grüße
Rolf, der noch immer lacht!
crantsch
19.09.2003, 19:02
...spontan fallen mir da die vielen Vorschriften der Bundeswehr ein, z.B (sinngemäss) . bei einbrechender Dämmerung ist mit Dunkelheit zu rechnen.... Ab einem Wasserstand von 1.20 m beginnt der Soldat selbständig mit Schwimmbewegungen. Die Grußpflicht entfällt hierbei usw. (Kein Witz, die sind echt, nachzulesen in den Zentralen-Dienst-Vorschriften der Bundeswehr!)
Hehe, der Wertsack-Text geisterte schon vor 15 Jahren durch's Usenet.
Die Bw-Vorschriften kenne ich auch noch. Einen hätte ich noch beizusteuern:
Der Melder umgeht den Feind! Kann er ihn nicht umgehen, kämpft er ihn entschlossen nieder. :D
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