PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was tun bei Fälschungen?



crantsch
25.09.2005, 20:24
Statt sich über ATM zu zerreissen:

Postet bitte eure Tips und Hinweise NEUTRAL, SACHLICH und vernünftig hierhin!

Und bitte nicht speziell zu Marke xy sondern als allgemeines Vermitteln von know-how!

Phila
25.09.2005, 20:43
Fälschungen zum Nachteil der Post/ Eigenerwerb Frankaturware:

Rechtlich gesehen, gibt es nur den Weg über die Polizei, denn die hat die "rechtlichen" Möglichkeiten (ob sie in jeden Fall genutzt werden sei dahingestellt).

---1. große Nachteil: Alle Marken werden sichergestellt und als ehrlicher Käufer ist man der Dumme--- Das gleiche übrigens wie beim Falschgeld.

---2. große Nachteil für den Geschädigten: Es wird im Regelfall nur das Strafrecht geprüft, nicht das Zivilrecht. Soll heißen, es wird geprüft ob eine Straftat vorliegen könnte und der Täter bestraft werden sollte (Urteil/Gericht). Es wird in der Regel nicht versucht dem Geschädigten seinen Verlust/Schaden zu ersetzen.

Jetzt soll es aber den Hr. oder die Frau ANO NYM geben, der/ die gelegentlich in verschiedenen Deliktsbereichen Strafanzeigen erstattet und auch bestimmtes, von ihm ausgewähltes, Beweismittel mit an die Polizei übersendet. Ich habe die beiden persönlich noch nicht kennengelernt und weiß auch nicht ob es Sie gibt.


Christian

dorok_rsv
25.09.2005, 21:19
Variante1: die Fälschung wird offensichtlich vor dem Kauf erkannt und ist mit Fälschung oder oO gekennzeichnet -> Moralansprache an den Verkäufer und Marken liegen lassen.
Variante2: die Fälschung wird offensichtlich vor dem Kauf erkannt und ist als solche nicht gekennzeichnet -> Verkäufer belehren und Marken liegen lassen.
Variante3: die Fälschung wird erst nach dem Kauf erkannt -> Marken umgehend an den Verkäufer ohne wenn und aber zurückschicken und Geld zurück verlangen. Auf den Strafbestand hinweisen.
Variante4: die Fälschung wird gar nicht erkannt -> dem eigentlichen Zweck zuführen
a) Sammlerzweck: in die Sammlung integrieren, sich darüber freuen und hoffen, dass die Fälschung nie zufällig erkannt wird.
b) Frankaturware: wird dann wohl unerkannt verklebt aber hoffen, dass die Fälschung unentdeckt bleibt, denn der Absender begeht dann die Straftat zum Schaden der Post und mit weiteren Aktionen seitens der Staatsanwaltschaft ist zu rechnen.
Variante5: die Fälschung wird erkannt und der Käufer zeigt bei der Polizei an. Siehe oben wie bei Falschgeld und alles nimmt dann seinen "gerechten" Lauf.

@phila
zu ----1. sehr großer Vorteil, das Altpapier ist einfürallemal vom Markt und weiter Sammler bekommen zumindest diese Marken dann nicht mehr untergejubelt. Ein schöner, wenn auch nicht immer preisgünstiger Beitrag zum Sammlerschutz.

Phila
25.09.2005, 21:25
@ dorok, in meiner Brust schlagen zwei Herzen. Schau mal in mein Profil

Remmow
25.09.2005, 21:27
Ich habe bei der Durchsicht von Belegen erst festgestellt, dass an mich gerichtete Umschläge, die mit ATM´s frankiert waren die sich als Fälschungen zum Schaden der Post herausstellten. Rückschlüsse auf den Absender sind nicht mehr erkennbar. Die Belege stammen noch aus der DM - Zeit.
Kann ich die Umschläge als das was sie sind - nämlich Postfälschungen verkaufen?

Remmow :confused:

Phila
25.09.2005, 21:41
Rein "Rechtlich" springt mir zumindest kein Straftatbestand, der das verbietet, zwingend entgegen (siehe die ausgewiesenen Fälschungsauktionen bei eBay)

Moralisch/ Philatelistisch dürfte das 2.te Deckelmouksche Gesetz gelten: Verbrennen (Anm. ich weiß nicht, ob ich die Belege verbrennen würde)

Christian

dorok_rsv
25.09.2005, 21:50
@phila - ja super, dann ist die Sache ja goldrichtig adressiert und dann geht der Weg ja bestimmt in Richtung Sammlerschutz. Das freut uns Sammler, in diesem Fall speziell besonders dem RSV RollenmarkenSammlerVerein, in dem ich Mitglied bin.

@remmow - wenn auf die Fälschungen hingewiesen wird ist das kein Problem, ich denke solche Stücke bereichern eine Sammlung auch. Ich selber lege zum Beispiel kaputte Bedarfbriefe zurück, die die Zerstörung der Marken durch die Postautomation in den Briefzentren dokumentieren - auch ein schönes Sammelgebiet, wenn auch materiell wertlos.

Remmow
26.09.2005, 06:40
@phila und @Dorok_RSV

... da ich diese Umschläge nicht mehr benötige, habe ich mich nicht für das 2-te deckelmouksche Gesetz entschieden, sondern für die andere Variante... ein, zwei, vielleicht deins.......

Ich habe die Umschläge als Fälschungen zum Schaden der Post beschrieben und jetzt weiß jeder auf was er sich einrichten kann.

nochmals danke für die Info

Remmow

Phila
26.09.2005, 08:28
@ all,

nicht das hier ein Missverständnis aufkommt und jemand glaubt, dass ich im Hintergrund mitschreibe. Ich gehe davon aus, dass jeder Geschädigte selbstständig den Weg zur Polizei findet und Anzeige erstattet.

Christian

mur
26.09.2005, 13:26
Bei diesem thread Frage ich mich gerade, wie Fälschungen in Sammlerhand kommen können?
Entweder ich bin Sammler, -dann mache ich eine ordentliche Frankatur für einen sammelwürdigen Beleg, oder ich versuche es zumindest, - oder ich bin gewerblicher Händler und betrachte Frankatur gewerbsmäßig.
Der Sammler kauft seine Frankatur bei der DPAG und erhält hoffentlich nie Fälschungen. ;)
Trifft er auf Fälschungen, dann doch wohl nur in Einzelexemplaren, die Sammelobjekte darstellen und sowieso in der Regel gestempelt sind. :)
Was ein gewerblicher Händler mit gefälschter Frankatur anstellt, daß schreibt ja wohl das Gesetz vor. ;)
Den Hinweis von @phila auf eine anonyme Anzeige finde ich hilfreich. :)
Gruß mur

saeckingen
26.09.2005, 13:55
<i>Bei diesem thread Frage ich mich gerade, wie Fälschungen in Sammlerhand kommen können? ... Der Sammler kauft seine Frankatur bei der DPAG und erhält hoffentlich nie Fälschungen. </i>

Wieso muss ich als Sammler meien Marken bei der Deutschen Post AG kaufen? Ich habe jahrelang keine einzige Marke bei der Post gekauft und nur Marken zu 15-20% unter Nominale zur Frankatur gekauft. Erst seitdem die DM Marken ungültig sind kaufe ich wieder mangels Angebot bei der Post.

Bin ich jetzt dadurch kein Sammler? Warum soll ich als Sammler mehr Geld aufwenden als nötig? Bei einigen 100 Euro Portokosten pro Jahr macht die Ersparnis ganz gut was aus!

apholzer
26.09.2005, 18:19
Es gibt noch eine weitere Möglichkeit: Die Sache möglichst frühzeitig mit einem vertrauenswürdigen Anwalt durchbesprechen. Der kann dann allenfalls die Anzeige erstatten und ev. dafür sorgen, dass man mit seinem Zivilanspruch im Strafverfahren Gehör findet. Natürlich lohnt sich das aber nur bei grösseren Beträgen.

mur
27.09.2005, 07:59
Zitat @deckelmouk:....kaufe ich (die Frankatur) wieder mangels Angebot bei der Post.
......eben..... :)
Es gibt für einen Briefmarkensammler keinen plausiblen Grund mehr, die Feiniger oder andere uninteressante Frankatur zu verkleben.
...deswegen ärgere ich mich auch immer wieder, wenn mich blöde Frankaturen erreichen.
Wer soll denn ordentliche Frankaturen machen, wenn nicht die Sammler?
Gruß mur

wi.kr
27.09.2005, 08:26
@ apholzer:
In Deutschland ist die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren eine absolute Rarität; das an sich zulässige "Adhäsionsverfahren", wie sich das nennt, ist bei Anwälten und Richtern höchst unbeliebt. Was man vielleicht erreichen kann, ist im Zusammenhang mit einer Einstellung wegen Geringfügigkeit die Auferlegung von Schadenswiedergutmachung (§ 153a StPO).

Phila
27.09.2005, 11:21
wobei die Geringfügigkeit bei gewerbsmäßigen Betrug für die Richter sehr schwer zu begründen ist :) :) :) ,

aber du hast schon recht, Adhäsionsverfahren und Verfall/ erweiterter Verfall (Staat) und/oder zur Rückgewinnungshilfe (Geschädigter) werden sehr selten durchgeführt. Aber eine gute Nachricht; laut Zeitungsmeldungen werden immer mehr Finanzermittlungen in Richtung Verfall/ Rückgewinnungshilfe durchgeführt.

Christian